Prüfanforderungen für Wegeleitsysteme im Gebäude Ziel der Prüfanforderungen ist die nachhaltige Sicherstellung der Funktion, Barrierefreiheit, Sichtbarkeit und Sicherheit aller Leitsysteme im Innen- und Außenbereich. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten den rechtskonformen Betrieb und unterstützen die Orientierung der Nutzer sowie den sicheren Personenfluss, insbesondere im Gefahrenfall. Prüfanforderungen im Gewerk Wegeleitsysteme sind essenziell zur Sicherstellung eines rechtskonformen, nutzerfreundlichen und jederzeit funktionalen Leitsystems. Durch systematische Prüfung, digitale Dokumentation, klare Verantwortungsteilung und Steuerung über KPI, SLA und XLA wird ein sicherer und barrierefreier Gebäudebetrieb unterstützt – unabhängig vom Gebäudetyp oder Nutzungskontext.
Sichere Orientierung durch geprüfte Leitsysteme Prüfungen umfassen: Sichtprüfungen (Beschädigung, Verschmutzung, Lesbarkeit)
Funktionsprüfungen (elektronische Anzeigen, Leuchtmittel, Sensorik)
Hygiene- und Verschleißkontrollen (Bodenindikatoren, taktile Elemente)
Prüfung der Barrierefreiheit (Kontrast, Akustik, taktile Erkennbarkeit)
Anbindung an Sicherheits- und Fluchtwegleitsysteme
Betreiberverantwortung Sicherstellung der Prüffristen gemäß Nutzung und Gefährdungsbeurteilung
Beauftragung qualifizierter Fachkräfte
Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß BetrSichV, ASR A1.3
Nachverfolgung von Abweichungen und Mängeln
Gewährleistung der Erfüllung normativer Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit)
Delegierbare Pflichten Durchführung operativer Sicht- und Funktionsprüfungen
Pflege des digitalen Prüfkalenders im CAFM-System
Protokollierung von Prüfungen mit Maßnahmenvorschlägen
Aktualisierung der Prüf- und Wartungsdokumentation
Kommunikation mit Behörden, falls gefordert
Rechtlicher Rahmen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 / A2.3: Sicherheits- und Fluchtwegleitung
DIN EN ISO 7010: Sicherheitskennzeichen
DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen
DIN EN 301549: Barrierefreiheit für digitale Systeme
DIN VDE 0834 / 0108: Versorgung sicherheitsrelevanter Systeme
Bauordnung der Länder (LBO): bauliche Mindestanforderungen
Nutzungsspezifische Anforderungen Prüfnachweis für Maschinenzonen, tageslichtunabhängige Anzeigen
Mehrsprachige Anzeigen, Besucherleitsysteme, Barrierefreiheit
Hygienezonenkennzeichnung, rutschhemmende Bodenindikatoren
Sichtbarkeit in großer Höhe, Temperaturbeständigkeit
Notfallszenarien mit Evakuierung, vandalismussichere Ausführung
Digitalisierung & Dokumentation CAFM-Systeme für Terminverwaltung und Archivierung von Prüfberichten
Foto-Dokumentation vor Ort (mobil via App oder Tablet)
Verknüpfung von Prüfdaten mit Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionsberichten
QR-Code-basierte Bauteilkennzeichnung mit Prüfstatus
Echtzeit-Dashboards für Störungsmeldungen und Fristübersicht
Key Performance Indicators (KPI) ≥ 98 %
monatlich
< 1 %
vierteljährlich
≤ 48 h
kontinuierlich
100 %
laufend
Service Level Agreements (SLA) fristgerecht
laut Intervall
≤ 48 h
nach Prüfung
≤ 4 h
nach Erkennung
Experience Level Agreements (XLA) ≥ 95 %
≥ 90 % Zustimmung
≥ 90 % positive Rückmeldung