Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen Nachweis-, Prüf- und Planungsunterlagen für private Verkehrswege (Wegeflächen) innerhalb von Grundstücken und Gebäuden aller Art. Im Vordergrund steht die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie die bauordnungsrechtliche Konformität nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Nach § 16 HBauO müssen bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden unbebauten Flächen von bebauten Grundstücken verkehrssicher sein; ihre Nutzung darf die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht gefährden. Die Pflicht zur Gefahrenabwehr ergibt sich zivilrechtlich aus § 823 BGB: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Maßnahmen treffen, um Schäden Dritter zu verhindern. Spezifisch für Grundstücke und Gebäude regelt § 836 BGB, dass der Grundstücksbesitzer haftet, wenn der Einsturz oder die Ablösung von Teilen wegen fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung zu Schäden führt; die Haftung entfällt nur, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde. Wer die Unterhaltung eines Gebäudes für den Besitzer übernimmt, haftet gleichermaßen.
Als fachtechnische Grundlage für die Planung und Ausführung von Pflaster- und Plattenbelägen dient die ATV DIN 18318 (VOB/C). Diese Norm gilt nicht nur für Verkehrswegebauarbeiten und ungebundene Bauweisen, sondern für alle Pflasterdecken und Plattenbeläge. Sie legt Materialien, Bauweisen und Ausführungsregeln fest, einschließlich Mindestgefälle, Maßtoleranzen und Fugenbreiten. Ziel ist eine rechtssichere, audit- und haftungsfeste Dokumentation im professionellen Facility Management über den gesamten Lebenszyklus der Wege.
Nachweise über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel / -typ
Nachweis der Mängel- und Schadensbeseitigung
Zweck & Geltungsbereich
Beleg der zeitnahen und fachgerechten Beseitigung verkehrssicherheitsrelevanter Mängel und Schäden auf privaten Wegen gemäß Verkehrssicherungspflicht und HBauO
• Beschreibung und Lokalisierung des Mangels • Gefährdungs- und Prioritätsbewertung • Art der Maßnahme, Datum und Ausführender • Fotodokumentation (vor/nach) und Nachweise der Ausführung
Verantwortliche
Betreiber bzw. Grundstückseigentümer; Instandhaltungs- und Wartungspersonal
Praxisrelevanz
Haftungs- und beweissichernder Nachweis bei Unfällen, Schäden und Prüfungen; belegt die Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Erläuterung
Dieser Nachweis dokumentiert die aktive Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Nach § 823 BGB haftet derjenige, der widerrechtlich Rechte anderer verletzt und keinen ausreichenden Schutz gewährt. Für Grundstücke konkretisiert § 836 BGB die Haftung, wenn Schäden durch mangelhafte Unterhaltung auftreten. Das Facility Management muss daher erkennbare Gefahren – etwa Stolperstellen, lose Beläge oder defekte Beleuchtung – unverzüglich bewerten und beseitigen. Die Dokumentation enthält neben einer Gefährdungsanalyse die durchgeführten Maßnahmen und dient als Beweis, dass die geforderte Sorgfalt eingehalten wurde.
Protokolle über durchgeführte Objekt- und Wegebegehungen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel / -typ
Protokoll der Verkehrssicherheitsbegehung
Zweck & Geltungsbereich
Regelmäßige Überprüfung des sicheren Zustands privater Wegeflächen; Grundlage für Priorisierung von Instandhaltungen und Winterdienst
• Datum, Umfang und Route der Begehung • Festgestellte Mängel und Priorisierung • Sofort- und Fristmaßnahmen sowie verantwortliche Personen
Verantwortliche
Unterwiesene Personen mit Kenntnissen zur allgemeinen Verkehrssicherheit; Betreiber oder beauftragter Dienstleister
Praxisrelevanz
Zentrales Instrument der Verkehrssicherheitsorganisation; ermöglicht strukturierte Überwachung, erfüllt Nachweispflichten und reduziert Haftungsrisiken
Erläuterung
Protokolle von Wege- und Objektbegehungen belegen die systematische Kontrolle privater Verkehrswege. Sie müssen regelmäßig erstellt werden und dokumentieren, wann und von wem die Überprüfung durchgeführt wurde, welche Mängel festgestellt wurden und welche Maßnahmen erforderlich sind. Nach der Checkliste zur Verkehrssicherungspflicht müssen Wege auf Stolperfallen, Löcher und Schächte überprüft und Gefahrenstellen beseitigt oder deutlich gekennzeichnet werden. Die Pflicht umfasst außerdem die regelmäßige Kontrolle von Beleuchtung, Treppen und Geländern. Durch die protokollierte Begehung kann das Facility Management nachweisen, dass es seine Prüf- und Instandhaltungspflichten erfüllt und bei Gefahren unverzüglich reagiert hat.
Bestands- und Revisionszeichnungen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel / -typ
Bestands-/Revisionszeichnungen
Zweck & Geltungsbereich
Dokumentation des tatsächlich ausgeführten Zustands der Wegeflächen einschließlich aller Abweichungen vom Plan; Grundlage für Betrieb, Wartung und Umbauten
Relevante Regelwerke / Normen
DIN 18318 (VOB/C – Pflasterdecken und Plattenbeläge); HBauO § 16; ggf. weitere technische Regeln
Zentrale Inhalte
• Lagepläne mit Verlauf, Breiten und Höhen (Höhenlage, Gefälle) • Schichtenaufbau, Materialien und Stärke der Tragschichten • Entwässerung, Einfassungen und Anschlussdetails
Verantwortliche
Ausführendes Unternehmen; Planer; Übergabe an das Facility Management
Praxisrelevanz
Verbindliche Grundlage für spätere Instandsetzungen, Erweiterungen und Ursachenanalysen; erleichtert Sanierungen und Anpassungen an neue Nutzungsanforderungen
Erläuterung
Bestands- und Revisionszeichnungen stellen den verbindlichen Ist-Zustand dar. Sie werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme erstellt und zeigen sämtliche Abweichungen zur ursprünglichen Planung. Für das Facility Management sind sie unverzichtbar, weil sie den Schichtenaufbau, die Lage von Entwässerungsrinnen und Leitungsanschlüssen sowie die Höhenlagen dokumentieren. Bei Schäden oder Umbauten ermöglichen sie eine schnelle Ursachenanalyse und eine material- und lastgerechte Planung von Sanierungen. Da die DIN 18318 detaillierte Anforderungen an Materialien, Bauweisen und Mindestgefälle stellt, dienen Revisionspläne auch als Nachweis, dass diese Vorgaben eingehalten wurden.
Statische Nachweise und erforderliche Ausführungszeichnungen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel / -typ
Statische Nachweise und Konstruktionszeichnungen
Zweck & Geltungsbereich
Nachweis der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit privater Wegeflächen, insbesondere bei begehbaren und befahrbaren Bereichen; Grundlage zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und der DIN 18318
Relevante Regelwerke / Normen
DIN 18318 (VOB/C – Pflasterdecken und Plattenbeläge); HBauO; ggf. ZTV Pflaster-StB und weitere technische Regelwerke
Zentrale Inhalte
• Lastannahmen (Fußgänger, leichte Fahrzeuge, Schwerlastverkehr) • Schichtdicken und Materialauswahl (z. B. ungebundene Tragschichten, Dränbeton, wasserdurchlässiger Asphalt) • Rand- und Übergangskonstruktionen, Bewegungselemente und Entwässerungsdetails • Berechnungen zum Mindestgefälle und zu Toleranzen (z. B. Neigungen ≥ 1,5 % für begehbare Flächen und ≥ 2 % für befahrbare Flächen)
Verantwortliche
Planungs- und Ausführungsunternehmen sowie ggf. Prüfingenieur; Übergabe der Nachweise an den Betreiber
Praxisrelevanz
Sicherstellung der technischen Eignung und Dauerhaftigkeit; Grundlage für Gewährleistungs- und Versicherungsfragen; unterstützt Gutachter und Behörden bei Prüfungen
Erläuterung
Statische Nachweise belegen, dass der Schichtenaufbau und die Materialwahl den erwarteten Belastungen standhalten. Die DIN 18318 verlangt beispielsweise, dass begehbare Pflasterflächen aus Beton oder Naturstein ein Gefälle von mindestens 1,5 % aufweisen und befahrbare Flächen 2–3 %. Außerdem definiert sie Maßtoleranzen, Höhenversprünge und Fugenbreiten, um eine ebene, dauerhafte Oberfläche zu gewährleisten. Diese Vorgaben müssen in den Ausführungszeichnungen berücksichtigt und rechnerisch nachgewiesen werden. Bei höheren Verkehrslasten (etwa Zufahrten für Feuerwehrfahrzeuge) sind entsprechend stärkere Tragschichten und eventuell gebundene Bauweisen einzuplanen. Die Nachweise dienen Versicherern und Sachverständigen als Beleg, dass die Wegeflächen fachgerecht dimensioniert und ausgeführt wurden.
Verlege- und Einbaupläne für Pflaster- und Plattenbeläge
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel / -typ
Verlege-/Einbauplan
Zweck & Geltungsbereich
Vorgabe der fachgerechten Herstellung privater Wegeoberflächen aus Pflastersteinen und Platten; sichert einheitliche Optik, Funktionalität und Langlebigkeit
Relevante Regelwerke / Normen
DIN 18318 (VOB/C); ggf. FLL-Richtlinien für Vegetationsschutz und DIN 18920 (Schutz von Vegetationsflächen)
Zentrale Inhalte
• Verlege- und Fugenmuster sowie Fugenbreiten (z. B. 4 mm ± 2 mm bei Betonpflastersteinen bis 100 mm Dicke; 6 mm ± 3 mm bei größeren Steinen; 10–15 mm bei Naturstein) • Führung des Gefälles und Entwässerungsrichtung; Einhaltung der Mindestneigungen • Anschluss- und Randbefestigungen, Höhe der Belagsoberfläche (7 mm über angrenzenden Einfassungen ± 3 mm) • Materialangaben für Bettung und Fugenfüllung (z. B. Körnung ≤ 5 mm; 2 mm für begehbare, 5 mm für befahrbare Flächen)
Verantwortliche
Ausführendes Unternehmen; Planungsbüro; Freigabe durch Bauleitung und Betreiber
Praxisrelevanz
Referenz für die Ausführung und spätere Instandsetzung; ermöglicht material- und normgerechte Reparaturen; sichert einheitliches Erscheinungsbild und Funktionsfähigkeit
Erläuterung
Der Verlege- und Einbauplan ist das technische Regelwerk für die Herstellung der Wegeoberflächen. Er legt Verlegemuster und Fugenbreiten fest, damit ein harmonisches Fugenbild entsteht und Lasten gleichmäßig verteilt werden. Die DIN 18318 definiert Grundregeln: Plattenbeläge und Pflasterdecken müssen höhengleich sein; aneinander liegende Steine dürfen höchstens 2 mm Höhenunterschied aufweisen (5 mm bei spaltrauen Natursteinen); die Belagsoberfläche muss 7 mm über angrenzenden Randeinfassungen liegen. Zudem sind die Bettungsdicken und Korngrößen der Fugenfüllung festgelegt. Der Plan gibt auch das Gefälle vor, damit Wasser schnell abläuft, und beschreibt Details wie Bewegungsfugen und Anschluss an Gebäude. Im Facility Management dient der Verlegeplan als Referenz, um bei Schäden oder Umbauten identische Materialien zu verwenden und Normabweichungen zu vermeiden.
Archivierung und Aktualisierung verkehrsrelevanter Unterlagen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel / -typ
Dokumentations- und Archivkonzept
Zweck & Geltungsbereich
Sicherstellung der Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit aller verkehrssicherheits- und planungsrelevanten Dokumente; transparente Ablage und rechtssichere Aufbewahrung
Relevante Regelwerke / Normen
HBauO (Führung und Vorlage von Unterlagen); BGB (§§ 823 ff. – Haftung); DIN 18318; Empfehlungen aus dem Facility-Management‐Leitfaden zur Dokumentation
Zentrale Inhalte
• Definition von Aufbewahrungsfristen und rechtlichen Grundlagen • Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten • Systematisches Versions- und Änderungsmanagement, inklusive digitaler Archivierung und Suchfunktionen • Regelmäßige Aktualisierung und Qualitätsprüfung der Unterlagen; Nutzung standardisierter Vorlagen
Verantwortliche
Facility-Management-Abteilung; Betreiber und Eigentümer; beauftragte Dienstleister
Praxisrelevanz
Audit-, haftungs- und prüfrelevant; ermöglicht schnelle Bereitstellung von Dokumenten bei Behörden- und Versicherungsprüfungen; unterstützt Qualitätsmanagement und Datenbasierung
Erläuterung
Ein strukturiertes Archivkonzept ist Voraussetzung für eine rechtssichere Verkehrswegeverwaltung. Die Dokumentation im Facility Management erfüllt drei wesentliche Funktionen: Sie dient der rechtlichen Absicherung und belegt die sorgfältige Ausführung aller FM-Tätigkeiten; sie unterstützt das Qualitätsmanagement durch Nachverfolgung von Arbeitsabläufen und kontinuierliche Verbesserung; und sie liefert Daten für Entscheidungen zur Instandhaltung, Budgetierung und Ressourceneinsatz. Die Sicherheitsdokumentation umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfnachweise. In der Praxis müssen zunächst Ziele und Rechtsrahmen definiert und standardisierte Vorlagen entwickelt werden. Zuständigkeiten sind klar zu regeln, digitale Systeme mit automatisierten Erinnerungen und Suchfunktionen zu implementieren und die Datenqualität durch regelmäßige Plausibilitätsprüfungen zu sichern. Die Dokumentation ist ein kontinuierlicher Prozess; regelmäßige Reviews und Aktualisierungen erhalten ihren Wert. Für Facility Manager bedeutet dies, alle verkehrssicherheitsrelevanten Nachweise jederzeit prüfbereit vorzuhalten und im Schadensfall belastbar nachweisen zu können.