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Wege (privat)

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Wege (privat)

Wege (privat)

Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen Nachweis-, Prüf- und Planungsunterlagen für private Verkehrswege (Wegeflächen) innerhalb von Grundstücken und Gebäuden aller Art. Im Vordergrund steht die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie die bauordnungsrechtliche Konformität nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Nach § 16 HBauO müssen bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden unbebauten Flächen von bebauten Grundstücken verkehrssicher sein; ihre Nutzung darf die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht gefährden. Die Pflicht zur Gefahrenabwehr ergibt sich zivilrechtlich aus § 823 BGB: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Maßnahmen treffen, um Schäden Dritter zu verhindern. Spezifisch für Grundstücke und Gebäude regelt § 836 BGB, dass der Grundstücksbesitzer haftet, wenn der Einsturz oder die Ablösung von Teilen wegen fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung zu Schäden führt; die Haftung entfällt nur, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde. Wer die Unterhaltung eines Gebäudes für den Besitzer übernimmt, haftet gleichermaßen.

Als fachtechnische Grundlage für die Planung und Ausführung von Pflaster- und Plattenbelägen dient die ATV DIN 18318 (VOB/C). Diese Norm gilt nicht nur für Verkehrswegebauarbeiten und ungebundene Bauweisen, sondern für alle Pflasterdecken und Plattenbeläge. Sie legt Materialien, Bauweisen und Ausführungsregeln fest, einschließlich Mindestgefälle, Maßtoleranzen und Fugenbreiten. Ziel ist eine rechtssichere, audit- und haftungsfeste Dokumentation im professionellen Facility Management über den gesamten Lebenszyklus der Wege.

Wege (privat): Klassifikation und Nutzung

Nachweise über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Nachweis der Mängel- und Schadensbeseitigung

Zweck & Geltungsbereich

Beleg der zeitnahen und fachgerechten Beseitigung verkehrssicherheitsrelevanter Mängel und Schäden auf privaten Wegen gemäß Verkehrssicherungspflicht und HBauO

Relevante Regelwerke / Normen

HBauO § 16 (Verkehrssicherheit); BGB §§ 823, 836 ff. (Haftung für fehlerhafte Unterhaltung) 

Zentrale Inhalte

Beschreibung und Lokalisierung des Mangels
Gefährdungs- und Prioritätsbewertung
Art der Maßnahme, Datum und Ausführender
Fotodokumentation (vor/nach) und Nachweise der Ausführung

Verantwortliche

Betreiber bzw. Grundstückseigentümer; Instandhaltungs- und Wartungspersonal

Praxisrelevanz

Haftungs- und beweissichernder Nachweis bei Unfällen, Schäden und Prüfungen; belegt die Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt 

Erläuterung

Dieser Nachweis dokumentiert die aktive Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Nach § 823 BGB haftet derjenige, der widerrechtlich Rechte anderer verletzt und keinen ausreichenden Schutz gewährt. Für Grundstücke konkretisiert § 836 BGB die Haftung, wenn Schäden durch mangelhafte Unterhaltung auftreten. Das Facility Management muss daher erkennbare Gefahren – etwa Stolperstellen, lose Beläge oder defekte Beleuchtung – unverzüglich bewerten und beseitigen. Die Dokumentation enthält neben einer Gefährdungsanalyse die durchgeführten Maßnahmen und dient als Beweis, dass die geforderte Sorgfalt eingehalten wurde.

Protokolle über durchgeführte Objekt- und Wegebegehungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Protokoll der Verkehrssicherheitsbegehung

Zweck & Geltungsbereich

Regelmäßige Überprüfung des sicheren Zustands privater Wegeflächen; Grundlage für Priorisierung von Instandhaltungen und Winterdienst

Relevante Regelwerke / Normen

HBauO § 16 (Verkehrssicherheit); BGB § 823 (Schadensersatzpflicht) 

Zentrale Inhalte

Datum, Umfang und Route der Begehung
Festgestellte Mängel und Priorisierung
Sofort- und Fristmaßnahmen sowie verantwortliche Personen

Verantwortliche

Unterwiesene Personen mit Kenntnissen zur allgemeinen Verkehrssicherheit; Betreiber oder beauftragter Dienstleister

Praxisrelevanz

Zentrales Instrument der Verkehrssicherheitsorganisation; ermöglicht strukturierte Überwachung, erfüllt Nachweispflichten und reduziert Haftungsrisiken

Erläuterung

Protokolle von Wege- und Objektbegehungen belegen die systematische Kontrolle privater Verkehrswege. Sie müssen regelmäßig erstellt werden und dokumentieren, wann und von wem die Überprüfung durchgeführt wurde, welche Mängel festgestellt wurden und welche Maßnahmen erforderlich sind. Nach der Checkliste zur Verkehrssicherungspflicht müssen Wege auf Stolperfallen, Löcher und Schächte überprüft und Gefahrenstellen beseitigt oder deutlich gekennzeichnet werden. Die Pflicht umfasst außerdem die regelmäßige Kontrolle von Beleuchtung, Treppen und Geländern. Durch die protokollierte Begehung kann das Facility Management nachweisen, dass es seine Prüf- und Instandhaltungspflichten erfüllt und bei Gefahren unverzüglich reagiert hat.

Bestands- und Revisionszeichnungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Bestands-/Revisionszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation des tatsächlich ausgeführten Zustands der Wegeflächen einschließlich aller Abweichungen vom Plan; Grundlage für Betrieb, Wartung und Umbauten

Relevante Regelwerke / Normen

DIN 18318 (VOB/C – Pflasterdecken und Plattenbeläge); HBauO § 16; ggf. weitere technische Regeln

Zentrale Inhalte

Lagepläne mit Verlauf, Breiten und Höhen (Höhenlage, Gefälle)
Schichtenaufbau, Materialien und Stärke der Tragschichten
Entwässerung, Einfassungen und Anschlussdetails

Verantwortliche

Ausführendes Unternehmen; Planer; Übergabe an das Facility Management

Praxisrelevanz

Verbindliche Grundlage für spätere Instandsetzungen, Erweiterungen und Ursachenanalysen; erleichtert Sanierungen und Anpassungen an neue Nutzungsanforderungen

Erläuterung

Bestands- und Revisionszeichnungen stellen den verbindlichen Ist-Zustand dar. Sie werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme erstellt und zeigen sämtliche Abweichungen zur ursprünglichen Planung. Für das Facility Management sind sie unverzichtbar, weil sie den Schichtenaufbau, die Lage von Entwässerungsrinnen und Leitungsanschlüssen sowie die Höhenlagen dokumentieren. Bei Schäden oder Umbauten ermöglichen sie eine schnelle Ursachenanalyse und eine material- und lastgerechte Planung von Sanierungen. Da die DIN 18318 detaillierte Anforderungen an Materialien, Bauweisen und Mindestgefälle stellt, dienen Revisionspläne auch als Nachweis, dass diese Vorgaben eingehalten wurden.

Statische Nachweise und erforderliche Ausführungszeichnungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Statische Nachweise und Konstruktionszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit privater Wegeflächen, insbesondere bei begehbaren und befahrbaren Bereichen; Grundlage zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und der DIN 18318

Relevante Regelwerke / Normen

DIN 18318 (VOB/C – Pflasterdecken und Plattenbeläge); HBauO; ggf. ZTV Pflaster-StB und weitere technische Regelwerke

Zentrale Inhalte

Lastannahmen (Fußgänger, leichte Fahrzeuge, Schwerlastverkehr)
Schichtdicken und Materialauswahl (z. B. ungebundene Tragschichten, Dränbeton, wasserdurchlässiger Asphalt)
Rand- und Übergangskonstruktionen, Bewegungselemente und Entwässerungsdetails
Berechnungen zum Mindestgefälle und zu Toleranzen (z. B. Neigungen ≥ 1,5 % für begehbare Flächen und ≥ 2 % für befahrbare Flächen)

Verantwortliche

Planungs- und Ausführungsunternehmen sowie ggf. Prüfingenieur; Übergabe der Nachweise an den Betreiber

Praxisrelevanz

Sicherstellung der technischen Eignung und Dauerhaftigkeit; Grundlage für Gewährleistungs- und Versicherungsfragen; unterstützt Gutachter und Behörden bei Prüfungen

Erläuterung

Statische Nachweise belegen, dass der Schichtenaufbau und die Materialwahl den erwarteten Belastungen standhalten. Die DIN 18318 verlangt beispielsweise, dass begehbare Pflasterflächen aus Beton oder Naturstein ein Gefälle von mindestens 1,5 % aufweisen und befahrbare Flächen 2–3 %. Außerdem definiert sie Maßtoleranzen, Höhenversprünge und Fugenbreiten, um eine ebene, dauerhafte Oberfläche zu gewährleisten. Diese Vorgaben müssen in den Ausführungszeichnungen berücksichtigt und rechnerisch nachgewiesen werden. Bei höheren Verkehrslasten (etwa Zufahrten für Feuerwehrfahrzeuge) sind entsprechend stärkere Tragschichten und eventuell gebundene Bauweisen einzuplanen. Die Nachweise dienen Versicherern und Sachverständigen als Beleg, dass die Wegeflächen fachgerecht dimensioniert und ausgeführt wurden.

Verlege- und Einbaupläne für Pflaster- und Plattenbeläge

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Verlege-/Einbauplan

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe der fachgerechten Herstellung privater Wegeoberflächen aus Pflastersteinen und Platten; sichert einheitliche Optik, Funktionalität und Langlebigkeit

Relevante Regelwerke / Normen

DIN 18318 (VOB/C); ggf. FLL-Richtlinien für Vegetationsschutz und DIN 18920 (Schutz von Vegetationsflächen) 

Zentrale Inhalte

Verlege- und Fugenmuster sowie Fugenbreiten (z. B. 4 mm ± 2 mm bei Betonpflastersteinen bis 100 mm Dicke; 6 mm ± 3 mm bei größeren Steinen; 10–15 mm bei Naturstein)
Führung des Gefälles und Entwässerungsrichtung; Einhaltung der Mindestneigungen
Anschluss- und Randbefestigungen, Höhe der Belagsoberfläche (7 mm über angrenzenden Einfassungen ± 3 mm)
Materialangaben für Bettung und Fugenfüllung (z. B. Körnung ≤ 5 mm; 2 mm für begehbare, 5 mm für befahrbare Flächen)

Verantwortliche

Ausführendes Unternehmen; Planungsbüro; Freigabe durch Bauleitung und Betreiber

Praxisrelevanz

Referenz für die Ausführung und spätere Instandsetzung; ermöglicht material- und normgerechte Reparaturen; sichert einheitliches Erscheinungsbild und Funktionsfähigkeit

Erläuterung

Der Verlege- und Einbauplan ist das technische Regelwerk für die Herstellung der Wegeoberflächen. Er legt Verlegemuster und Fugenbreiten fest, damit ein harmonisches Fugenbild entsteht und Lasten gleichmäßig verteilt werden. Die DIN 18318 definiert Grundregeln: Plattenbeläge und Pflasterdecken müssen höhengleich sein; aneinander liegende Steine dürfen höchstens 2 mm Höhenunterschied aufweisen (5 mm bei spaltrauen Natursteinen); die Belagsoberfläche muss 7 mm über angrenzenden Randeinfassungen liegen. Zudem sind die Bettungsdicken und Korngrößen der Fugenfüllung festgelegt. Der Plan gibt auch das Gefälle vor, damit Wasser schnell abläuft, und beschreibt Details wie Bewegungsfugen und Anschluss an Gebäude. Im Facility Management dient der Verlegeplan als Referenz, um bei Schäden oder Umbauten identische Materialien zu verwenden und Normabweichungen zu vermeiden.

Archivierung und Aktualisierung verkehrsrelevanter Unterlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Dokumentations- und Archivkonzept

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit aller verkehrssicherheits- und planungsrelevanten Dokumente; transparente Ablage und rechtssichere Aufbewahrung

Relevante Regelwerke / Normen

HBauO (Führung und Vorlage von Unterlagen); BGB (§§ 823 ff. – Haftung); DIN 18318; Empfehlungen aus dem Facility-Management‐Leitfaden zur Dokumentation 

Zentrale Inhalte

Definition von Aufbewahrungsfristen und rechtlichen Grundlagen
Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Systematisches Versions- und Änderungsmanagement, inklusive digitaler Archivierung und Suchfunktionen
Regelmäßige Aktualisierung und Qualitätsprüfung der Unterlagen; Nutzung standardisierter Vorlagen

Verantwortliche

Facility-Management-Abteilung; Betreiber und Eigentümer; beauftragte Dienstleister

Praxisrelevanz

Audit-, haftungs- und prüfrelevant; ermöglicht schnelle Bereitstellung von Dokumenten bei Behörden- und Versicherungsprüfungen; unterstützt Qualitätsmanagement und Datenbasierung

Erläuterung

Ein strukturiertes Archivkonzept ist Voraussetzung für eine rechtssichere Verkehrswegeverwaltung. Die Dokumentation im Facility Management erfüllt drei wesentliche Funktionen: Sie dient der rechtlichen Absicherung und belegt die sorgfältige Ausführung aller FM-Tätigkeiten; sie unterstützt das Qualitätsmanagement durch Nachverfolgung von Arbeitsabläufen und kontinuierliche Verbesserung; und sie liefert Daten für Entscheidungen zur Instandhaltung, Budgetierung und Ressourceneinsatz. Die Sicherheitsdokumentation umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfnachweise. In der Praxis müssen zunächst Ziele und Rechtsrahmen definiert und standardisierte Vorlagen entwickelt werden. Zuständigkeiten sind klar zu regeln, digitale Systeme mit automatisierten Erinnerungen und Suchfunktionen zu implementieren und die Datenqualität durch regelmäßige Plausibilitätsprüfungen zu sichern. Die Dokumentation ist ein kontinuierlicher Prozess; regelmäßige Reviews und Aktualisierungen erhalten ihren Wert. Für Facility Manager bedeutet dies, alle verkehrssicherheitsrelevanten Nachweise jederzeit prüfbereit vorzuhalten und im Schadensfall belastbar nachweisen zu können.