Diese Dokumentationsübersicht dient als Leitfaden für die im Facility Management notwendigen Nachweis-, Prüf- und Planungsunterlagen für Wegeflächen in Gebäuden und auf Grundstücken. Der Fokus liegt auf der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie der bauordnungsrechtlichen Konformität. Nach § 3 HBauO sind bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. § 16 HBauO konkretisiert diese Pflicht und verlangt, dass bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden unüberbauten Flächen von Grundstücken verkehrssicher sein müssen. Diese Pflichten ergänzen zivilrechtliche Regelungen aus § 823 BGB, wonach derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben oder die Gesundheit eines anderen verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Im Fokus stehen außerdem die technisch korrekte Planung, Ausführung und Instandhaltung von befestigten Wegeflächen nach DIN 18318 (VOB/C ATV). Die DIN-Norm fordert für Geh- und Fußwege unter anderem ein tragfähiges Planum, einen fachgerechten Oberbau mit Frostschutz- und Tragschicht sowie eine Bettungsschicht in gleichmäßiger Dicke. Ferner sind Fugenbreiten von 3 bis 5 mm einzuhalten und ein Mindestgefälle von etwa 2 % zur Entwässerung vorzusehen. Ziel dieser Übersicht ist eine rechtssichere, prüf- und auditfähige Dokumentation als Bestandteil eines professionellen Facility-Management-Systems.
• Beschreibung des Mangels und seiner Lage • Gefährdungsbewertung mit Einstufung der Dringlichkeit • Art, Datum und Umfang der durchgeführten Maßnahme • Angabe der ausführenden Stelle (interne/externe Firmen)
Verantwortliche
Betreiber des Gebäudes/Grundstücks; Instandhaltungs- oder Wartungspersonal bzw. beauftragte Dienstleister.
Praxisrelevanz
Haftungs- und beweissichernde Unterlage, die die rechtzeitige Gefahrenbeseitigung dokumentiert.
Erläuterung
Der Nachweis dient als Beleg dafür, dass erkannte Mängel in Wegeflächen zeitnah und fachgerecht beseitigt wurden. Nach § 16 HBauO müssen dem Verkehr dienende Flächen verkehrssicher sein; daraus folgt eine umfassende Verkehrssicherungspflicht für Betreiber. Zivilrechtlich besteht nach § 823 BGB eine Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben und Gesundheit. Die lückenlose Dokumentation der Mangelbeseitigung schützt den Betreiber vor Haftungsrisiken und ist bei Audits ein wichtiger Nachweis dafür, dass die Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden.
Protokolle über durchgeführte Verkehrssicherheitsbegehungen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel/-typ
Protokoll der Objekt- bzw. Wegebegehung
Zweck & Geltungsbereich
Regelmäßige Kontrolle des sicheren Zustands aller Wegeflächen durch Inspektionen.
Relevante Regelwerke / Normen
HBauO § 3 und § 16; Empfehlungen aus dem Regelwerks-Informationssystem (REG-IS) und DIN-Normen für Verkehrsflächen.
Zentrale Inhalte
• Datum, Uhrzeit und Umfang der Begehung • Festgestellte Mängel und Gefährdungen • Sofort- und Folgemaßnahmen sowie Verantwortliche • Prüfintervall und nächster Begehungstermin
Verantwortliche
Beauftragte, unterwiesene Personen des Betreibers (z. B. Facility-Management-Mitarbeiter) oder externe Sachkundige.
Praxisrelevanz
Zentrales Instrument der Verkehrssicherheitsorganisation; Grundlage für Wartungsplanung und Priorisierung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Erläuterung
Begehungsprotokolle belegen die systematische Überwachung der Wegeflächen. Die HBauO fordert, dass Zugänge und Zufahrten ausreichend befestigt und tragfähig sind und ständig freigehalten werden. Regelmäßige Kontrollen helfen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Die FM-Praxis empfiehlt Prüffrequenzen, die sich nach Verkehrsbelastung und Witterung richten – häufig monatlich oder vierteljährlich, bei hoher Belastung auch wöchentlich. Das Protokoll dokumentiert Datum, Prüfer, festgestellte Mängel, Dringlichkeitseinstufungen und eingeleitete Maßnahmen. Die lückenlose Erfassung in einem CAFM-System ermöglicht Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.
Bestands- und Revisionspläne
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel/-typ
Bestands-/Revisionszeichnungen
Zweck & Geltungsbereich
Dokumentation der tatsächlich ausgeführten Wegeflächen zur späteren Nutzung, Instandsetzung und Umbauplanung.
Relevante Regelwerke / Normen
DIN 18318 (VOB/C ATV) für Pflasterdecken und Plattenbeläge; HBauO § 5 über befestigte Zufahrten.
Zentrale Inhalte
• Lagepläne mit Breiten-, Längen- und Höhengaben • Angaben zum Materialaufbau (Frostschutz-, Trag- und Bettungsschicht) • Angaben zur Entwässerung (Gefälle, Rinnen, Entwässerungsrinnen) • Konstruktion der Randeinfassungen und Anschlüsse an andere Bauwerke
Verantwortliche
Ausführendes Bauunternehmen bzw. Fachplaner; Übergabe an den Betreiber/Fachabteilung im Facility Management.
Praxisrelevanz
Grundlage für den Betrieb, spätere Umbauten und Sanierungen; liefert Messgrößen für Mängelanalysen und Instandhaltung.
Erläuterung
As-built-Zeichnungen spiegeln den verbindlichen Ist-Zustand der Wegeflächen wider. Die DIN 18318 fordert für Gehwege eine frostgeschützte Unterkonstruktion (z. B. 25 cm Frostschutzschicht, 15 cm Schottertragschicht) sowie eine Bettungsschicht aus Mineralgemisch (4 cm) und Pflastersteine mit Fugenbreiten von 3–5 mm. Lage- und Höhenpläne, Angaben zum Entwässerungsgefälle sowie Materialaufbau sind Voraussetzung für spätere Reparaturen, Gefährdungsanalysen und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht.
Statische Nachweise und erforderliche Ausführungszeichnungen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel/-typ
Statische Nachweise und Konstruktionszeichnungen
Zweck & Geltungsbereich
Nachweis der Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Belastbarkeit der befestigten Wegeflächen für unterschiedliche Nutzungen (Fuß- und Fahrzeugverkehr).
Relevante Regelwerke / Normen
DIN 18318 (ATV VOB/C) sowie ergänzende Richtlinien (RStO 12, ZTV Wegebau).
Zentrale Inhalte
• Lastannahmen (Fußgänger, PKW-, LKW-Verkehr) und Berechnung der erforderlichen Trag- und Frostschutzschichten • Aufbau- und Schichtdicken: z. B. 25 cm Frostschutzschicht, 15 cm Schottertragschicht, 4 cm Bettung, 8 cm Pflastersteine • Dimensionierung der Fugen und deren Material (3–5 mm Fugenbreite, Fugenmaterial 0/2–0/5 mm) • Rand- und Übergangskonstruktionen, Anschlüsse an Gebäudesockel sowie Nachweise zur Entwässerung (Gefälle ≥ 2 %, funktionsfähige Rinnen)
Verantwortliche
Ausführende Unternehmen, Fachplaner und Statiker; Prüfen durch bauaufsichtliche Stellen.
Praxisrelevanz
Nachweis gegenüber Bauherrn, Prüfern, Versicherern und Behörden; Grundlage für Gewährleistung und Garantie.
Erläuterung
Die statischen Nachweise stellen sicher, dass die Wegeflächen den vorgesehenen Lasten standhalten. Für Geh- und PKW-Zufahrten werden nach DIN 18318 und den ZTV-Richtlinien Schichtstärken von mindestens 40 cm (Frostschutz- und Tragschicht) plus Bettung und Pflastersteine gefordert. Die Ebenheit der Oberfläche darf bezogen auf eine 4-m-Richtlatte maximal 1 cm betragen, und die Fugen müssen 3–5 mm breit sein, um die Kraftübertragung zu gewährleisten. Rand- und Übergangskonstruktionen sind so auszubilden, dass Verschiebungen verhindert und Entwässerungseinrichtungen integriert werden. Diese detaillierten Planungsunterlagen sind nicht nur für die Ausführung, sondern auch für Versicherungs- und Haftungsfragen relevant.
Verlege- und Einbaupläne für Pflaster- und Plattenbeläge
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel/-typ
Verlege-/Einbauplan
Zweck & Geltungsbereich
Vorgabe der fachgerechten Herstellung von Pflaster- und Plattenbelägen einschließlich Gefälle, Muster und Fugen.
Relevante Regelwerke / Normen
DIN 18318; ZTV Pflaster-StB; RStO 12; Merkblatt M FP 2015.
Zentrale Inhalte
• Verlegemuster und -verbände (z. B. Läufer-, Reihen- oder Römischer Verband) • Fugenbreiten (3–5 mm) und Fugenmaterial • Gefälle (mindestens 2 %) und Entwässerungsanschlüsse • Randeinfassungen, Passstücke und Anschlüsse an angrenzende Bauwerke
Verantwortliche
Ausführendes Bauunternehmen; Übergabe an den Betreiber für die Instandhaltung.
Praxisrelevanz
Technische Referenz für Ausführung und spätere Reparaturen; dient als Grundlage für Ausschreibungen und Qualitätskontrollen.
Erläuterung
Der Verlege-/Einbauplan legt fest, wie die Pflaster- und Plattenbeläge herzustellen sind. Er enthält das Rastermaß, das Verlegemuster, die Fugenbreiten sowie Angaben zum Gefälle. DIN 18318 verlangt eine Bettungsschicht von 4 cm (+/- 1 cm), die profilgerecht abgezogen werden muss. Die Mindestfugenbreite von 3 mm und die maximale Breite von 5 mm stellen sicher, dass die Kräfte über die gefüllten Fugen übertragen werden. Ein Gefälle von rund 2 % sorgt für die Ableitung von Niederschlagswasser. Randeinfassungen sind erforderlich, um ein Verrutschen der Steine zu verhindern; Passstücke sollen mindestens halb so lang sein wie ein Normalstein, um Stabilität zu gewährleisten. Der Verlegeplan dient dem Facility Management als technische Referenz, um spätere Instandsetzungen material- und systemgerecht auszuführen.
Archivierung und Aktualisierung verkehrsrelevanter Unterlagen
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel/-typ
Dokumentations- und Archivkonzept
Zweck & Geltungsbereich
Sicherstellung der jederzeitigen Nachweisfähigkeit aller Verkehrssicherheits- und Planungsunterlagen; Festlegung der Aufbewahrungspflichten.
Relevante Regelwerke / Normen
HBauO (Pflicht zur Erhaltung und Instandhaltung); BGB (§ 823 BGB); Bauordnungen und VOB (Aufbewahrungsfristen).
Zentrale Inhalte
• Aufbewahrungsfristen: Bauunterlagen sind in der Regel mindestens zehn Jahre aufzubewahren; statische Nachweise und Prüfprotokolle sollten für die Lebensdauer des Bauwerks archiviert werden. • Zuständigkeiten: Festlegung, wer für die Erfassung, Pflege und Bereitstellung der Dokumente verantwortlich ist (Facility-Management-Team, Betreiber, externe Dienstleister). • Versionsmanagement: Kennzeichnung von Aktualisierungen, Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von Änderungen, digitale Archivierung in CAFM-/DMS-Systemen.
Verantwortliche
Facility-Management-Abteilung bzw. Betreiber; Dokumentationsbeauftragte.
Praxisrelevanz
Audit- und haftungsrelevant; ermöglicht schnelle Bereitstellung der Unterlagen bei Prüfungen, Schadensfällen oder Rechtsstreitigkeiten.
Erläuterung
Eine strukturierte Dokumentenorganisation stellt sicher, dass alle verkehrssicherheitsrelevanten Unterlagen vollständig, aktuell und prüfbereit vorliegen. Rechtliche Vorgaben verlangen die Aufbewahrung von Bauunterlagen für mindestens zehn Jahre; bei statischen Nachweisen ist aufgrund der langen Lebensdauer von Verkehrsflächen eine dauerhafte Archivierung empfehlenswert. Das Archivkonzept regelt Zuständigkeiten und beschreibt, wie Dokumente versioniert, digitalisiert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Durch eine fortlaufende Aktualisierung bei Änderungen (z. B. Umbauten oder Sanierungen) bleibt die Dokumentation aussagekräftig und auditfähig.