Betriebsfähigkeit des Wegeleitsystems sicherstellen
Orientierungsauftrag und Systemgrenzen verbindlich bestimmen
Betriebsfähigkeit des Wegeleitsystems bedeutet, dass die vorgesehenen Nutzer ihre zulässigen Ziele unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen zuverlässig finden und die dafür erforderlichen Informationen dauerhaft bereitgestellt werden können. Bewertet werden benannte Ausgangspunkte, Zielorte, Wegeketten, Nutzergruppen und Nutzungszeiten. Beschilderung, Lagepläne, taktile Orientierungshilfen, digitale Anzeigen und vereinbarte persönliche Unterstützung bilden einen abgestimmten Leistungsumfang. Ein vorhandenes Schild bestätigt weder einen zugänglichen Weg noch eine zulässige Gebäudenutzung. Eingangsvoraussetzungen sind aktuelle Gebäude- und Raumdaten, bestätigte Nutzungen, freigegebene Wege, Zugangsbedingungen sowie bekannte Anforderungen an Wahrnehmung, Verständlichkeit und Mobilität. Öffentliche Ziele, interne Bereiche und eingeschränkt zugängliche Räume werden unterschieden. Eine Wegbeschreibung erteilt keine Zutrittsberechtigung. Ziele werden nicht allein nach räumlicher Nähe, sondern nach erlaubter und für die jeweilige Nutzergruppe nutzbarer Erreichbarkeit ausgewiesen. Der Auftrag umfasst die Orientierung von der Ankunft über sämtliche notwendigen Richtungsentscheidungen bis zur eindeutigen Zielbestätigung und zum vorgesehenen Rückweg. Die bauliche Erschließung, Aufzugsverfügbarkeit, Verkehrswegesicherheit und Zutrittssteuerung bleiben eigenständige Leistungen mit verbindlichen Informationsschnittstellen. Alltagsorientierung, Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwegführung werden getrennt geplant und widerspruchsfrei abgestimmt. Lagepläne zur Orientierung sind keine Flucht- und Rettungspläne. Anwendbare baurechtliche, arbeitsstättenbezogene und vertragliche Anforderungen einschließlich maßgebender Regelwerksfassungen werden objektbezogen bestimmt. Ein allgemeiner Normverweis ersetzt keine konkrete Anforderung an einen bestimmten Weg. Ergebnis ist ein bestätigter Orientierungsauftrag mit eindeutigen Grenzen und nachprüfbaren Leistungsanforderungen.
