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Leistungsverzeichnis Wegeleitsysteme

Facility Management: Wegeleitsystem » Ausschreibung » Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis für Technische Betriebsführung und Instandhaltung

Leistungsverzeichnis für Technische Betriebsführung und Instandhaltung

Montage, Demontage und Umbau

100.001 – Montage eines Wegleitsystems

·Beschreibung: Fachgerechte Montage eines neuen Wegleitsystems am Einsatzort, einschließlich Lieferung und Zusammenbau aller vorgesehenen Komponenten (z. B. Decken- und Wandschilder, Türschilder, Pylone/Stelen, Bodenmarkierungen, Übersichts- sowie Flucht- und Rettungspläne und ggf. digitale Wegeleitdisplays). Beinhaltet das positionsgenaue Anbringen gemäß freigegebenem Wegeleit- und Beschilderungskonzept, die Ausrichtung nach Blickachsen, die normgerechte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen nach ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3 sowie DIN EN ISO 7010/DIN ISO 23601 und die Verkabelung/den Anschluss der elektrischen Komponenten (z. B. beleuchtete oder langnachleuchtende Schilder, Displays). Nach Abschluss der Montage wird eine Sicht- und Funktionsprüfung (Lesbarkeit, Kontrast, Erkennbarkeit, Funktion der beleuchteten/digitalen Elemente) durchgeführt, um die Konformität mit den Anforderungen an Barrierefreiheit und Lesbarkeit (u. a. ASR V3a.2, DIN 1450, DIN 32975) sicherzustellen.

·Einheit: Stück

·Menge: 1

Hinweise: Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß Montageanleitung der Hersteller, freigegebenem Wegeleitkonzept und geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften (ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, ASR V3a.2). Erfordert bauseits geeignete Befestigungsflächen (Wände, Decken, Böden, Glasflächen) mit ausreichender Tragfähigkeit sowie vorbereitete Leitungswege für elektrische Komponenten. Die Erstinbetriebnahme und Abnahme (einschließlich Kontrolle der Fluchtwegkennzeichnung) erfolgt nach der Montage gemeinsam mit dem Betreiber bzw. Brandschutzverantwortlichen und ggf. Sachverständigen/Behörden (siehe Leistungsgruppe 200.000). Eine Montage ist auch unter schwierigen örtlichen Gegebenheiten (begrenzte Platzverhältnisse, laufender Publikumsverkehr) möglich – ggf. ist der Einsatz von Zusatzgerät wie Arbeitsbühnen oder Sondergerüsten erforderlich (separat zu vereinbaren).

Leistungsverzeichnis Betrieb & Instandhaltung

100.002 – Demontage eines Wegleitsystems

  • Beschreibung: Rückbau (Demontage) eines bestehenden Wegleitsystems in der Betriebsumgebung. Beinhaltet das kontrollierte Abbauen von statischen Beschilderungselementen (Decken- und Wandschilder, Pylone/Stelen, Türschilder, Bodenmarkierungen, Übersichts- sowie Flucht- und Rettungspläne) sowie ggf. digitalen Anzeigen/Displays einschließlich Befestigungen und zugehöriger Strom-/Datenleitungen. Der Ausbau erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, brandschutztechnischen Vorgaben und des laufenden Betriebskonzepts, bei Bedarf in Teilsegmenten zur sicheren Handhabung und zur Aufrechterhaltung einer Mindestkennzeichnung für Flucht- und Rettungswege. Auf Wunsch können die demontierten Komponenten sortiert, transportfähig verpackt oder zur Entsorgung vorbereitet werden.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Vor Demontage sind elektrische Komponenten spannungsfrei zu schalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Die Demontage erfolgt ohne vermeidbare Beschädigung der Bausubstanz und – falls eine Wiederverwendung geplant ist – schonend für die Beschilderungs- und Displaykomponenten. Entsorgung oder Verwertung der alten Komponenten (einschließlich ggf. vorhandener Leuchtmittel/Sonderabfälle) ist nicht Bestandteil dieser Position und separat zu vereinbaren. Die Demontage herstellerunabhängiger Wegleitsysteme (verschiedene Fabrikate, Mischsysteme aus statischer und digitaler Wegweisung) ist ebenfalls möglich. Während der Demontage sind ggf. erforderliche Ersatz- bzw. Provisoriumsbeschilderungen für Flucht- und Rettungswege mit dem Auftraggeber/Brandschutzverantwortlichen abzustimmen.

100.003 – Umbau/Versetzung eines Wegleitsystems

  • Beschreibung: Änderung oder Versetzung eines vorhandenen Wegleitsystems. Umfasst z. B. die Anpassung des bestehenden Wegeleitkonzeptes an neue Nutzungen, Umbauten oder geänderte Besucherströme: Umhängen, Versetzen oder Ersetzen bestehender Schilder, Änderung von Texten, Piktogrammen, Farbcodes und Nummerierungssystemen, Versetzen von Pylonen/Stelen, Neuanordnung von Übersichts- und Flucht- und Rettungsplänen sowie Aktualisierung/Erweiterung digitaler Wegleitsysteme (Displays, Infostelen, CMS-Daten). Die bestehenden Komponenten werden soweit erforderlich demontiert, an die neuen Anforderungen angepasst oder durch neue ersetzt und anschließend entsprechend dem aktualisierten Wegeleit- und Fluchtwegkonzept wieder montiert. Nach dem Umbau erfolgt eine Prüfung der Orientierungssicherheit, Lesbarkeit und Barrierefreiheit sowie der normgerechten Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen gemäß ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, ASR V3a.2, DIN EN ISO 7010, DIN ISO 23601, DIN 1450 und DIN 32975.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Umbau- und Versetzungsarbeiten werden individuell nach Kundenanforderung, baulicher Situation und Brandschutz-/Evakuierungskonzept geplant; vor Ausführung erfolgt eine Beratung zur Machbarkeit, zu erforderlichen Plananpassungen (Wegeleitpläne, Flucht- und Rettungspläne) sowie zur Aktualisierung digitaler Datenbestände (CAFM/FMS, CMS). Gegebenenfalls sind Freigaben durch Fachplaner (Brandschutz, Barrierefreiheit, Architektur) oder Behörden erforderlich, insbesondere bei Änderungen an Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen oder sicherheitsrelevanter Kennzeichnung. Wichtig: Nach wesentlichen Umbauten oder prüfpflichtigen Änderungen des Wegleitsystems (z. B. grundlegender Änderung der Fluchtwegführung oder Neustrukturierung von Brandabschnitten) ist eine erneute Prüfung und Freigabe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und des Brandschutz-/Evakuierungskonzepts durch den Betreiber und ggf. Sachverständige/Behörden erforderlich – diese ist separat zu beauftragen (siehe Pos. 200.002).

200.001 – Gefährdungsbeurteilung Wegleitsystem (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, die sich aus Planung, Anordnung, Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb des konkreten Wegleitsystems (statische und dynamische Beschilderung, Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, taktile und visuelle Leitelemente, digitale Anzeigen) sowie der räumlichen Umgebung und Schnittstellen zu anderen Sicherheits- und Gebäudetechniksystemen ergeben; Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen (z. B. Anpassung von Beschilderung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, Barrierefreiheit, Kontrast- und Lesbarkeitsanforderungen) und Festlegung von Prüf- und Kontrollfristen gemäß ArbSchG, ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, DIN EN ISO 7010, DIN 1450, DIN 32975 und DIN 18040.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 5/§ 6 und ArbStättV § 3 (Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation für Arbeitsstätten inkl. Flucht- und Rettungswege), BetrSichV § 3 (allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Anlagen), Konkretisierung durch ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung), ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) sowie TRBS 1111 (allgemeine Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument Wegleitsystem, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Zuordnung der Wegleitkomponenten zu Bereichen/Nutzungseinheiten.

  • Qualifikation: Fachkundige Person mit Arbeitsschutz-Fachkunde (z. B. SiFa) und spezifischer Expertise in Arbeitsstätten-, Brandschutz- und Wegleitsystemplanung.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung aktueller Gebäudepläne, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzkonzept, vorhandener Wegleitkonzepte, Herstellerdokumentation der Wegleitkomponenten sowie Betriebsdaten (Nutzungsarten, Besucherströme, Öffnungszeiten).

  • Abgrenzung: Lichttechnische Messungen (z. B. zur Überprüfung von Helligkeit und Kontrast gemäß DIN EN 1838/DIN 1450), baurechtliche Prüfungen durch externe Sachverständige sowie statische Nachweise sind gesondert zu beauftragen.

200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme Wegleitsystem

  • Beschreibung: Prüfung des Wegleitsystems vor der ersten Inbetriebnahme bzw. Nutzung zur Sicherstellung einer normgerechten, rechtssicheren und barrierearmen Kennzeichnung, Orientierung und Fluchtwegführung gemäß ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, DIN EN ISO 7010, DIN 1450, DIN 32975, DIN 18040 sowie dem brandschutztechnischen Konzept des Gebäudes. Ein geeigneter Sachverständiger oder eine befähigte Person (z. B. Fachplaner/Fachingenieur für Brandschutz, Sicherheitsbeleuchtung und Arbeitsstätten) führt eine vollständige Abnahmeprüfung der installierten Wegleitkomponenten durch. Dabei werden u. a. Layout, Positionierung, Blickbeziehungen, Lesbarkeit (Schriftgrößen, Kontrast, Beleuchtung), Symbolik, Übereinstimmung mit den genehmigten Flucht- und Rettungsplänen, Funktion der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, taktile und visuelle Leitsysteme sowie die Dokumentation überprüft. Die Prüfung umfasst eine Begehung der relevanten Bereiche und – soweit vorhanden – Funktionstests dynamischer bzw. digitaler Leitsysteme (z. B. Umschaltung in Evakuierungsmodus, Szenarien bei gesperrten Bereichen). Bei erfolgreicher Prüfung wird das Wegleitsystem abgenommen und für den Betrieb freigegeben; ein Abnahmeprotokoll wird erstellt, erforderliche Einträge in Prüfbuch/Anlagenakte werden vorgenommen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahme durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine befähigte Person entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers. Die Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für die formale Übergabe des Wegleitsystems in den Regelbetrieb und muss ebenso nach wesentlichen Änderungen (z. B. Umbauten, Nutzungsänderungen, Anpassung des Brandschutzkonzepts) wiederholt werden. Sie erfolgt idealerweise in unmittelbarem Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme (Pos. 200.001 – Inbetriebnahme Wegleitsystem), sodass festgestellte Mängel direkt behoben werden können. Grundlage dieser Prüfung sind die aktuell geltenden Regeln der Technik, Arbeitsstättenregeln, einschlägigen DIN-/DIN-EN-Normen sowie DGUV-Empfehlungen (z. B. zu Flucht- und Rettungsplänen). Im Leistungsumfang enthalten sind die Erstellung des Prüf-/Abnahmeprotokolls sowie die Aushändigung aller relevanten Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber. Hinweise des Sachverständigen (Mängel oder Auflagen) sind vom Auftragnehmer umzusetzen; etwaige Nacharbeiten oder erneute Prüfungen sind gesondert zu vereinbaren.

200.003 – Inbetriebnahme des Wegleitsystems (Erstinbetriebnahme)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme eines neu montierten Wegleitsystems. Umfasst das vollständige Überprüfen aller Funktionen und Einstellungen nach Abschluss der Montage: Kontrolle der Vollständigkeit und korrekten Positionierung aller statischen und dynamischen Wegleitkomponenten gemäß Planungsunterlagen und ArbStättV/ASR A1.3, Funktionsprüfung von beleuchteten und hinterleuchteten Schildern, Sicherheits- und Notbeleuchtung, digitalen Anzeigen und Leitlinien, Prüfung der Umschaltung in Sicherheits- bzw. Evakuierungsbetrieb (sofern vorhanden), Plausibilitätsprüfung der Wegführung durch Begehung (Orientierungssicherheit, Erkennbarkeit der Fluchtwege), stichprobenartige Überprüfung von Lesbarkeitsanforderungen (z. B. Schriftgrößen, Kontraste) sowie Kontrolle der Anbindung an GLT/CAFM bzw. Content-Management-Systeme für digitale Beschilderung. Alle relevanten Komponenten (Schilder, Piktogramme, Leuchten, Controller, Sensoren, Kommunikationsschnittstellen) werden getestet und bei Bedarf feinjustiert.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage des Wegleitsystems und vor der offiziellen Abnahme (Pos. 200.002). Sie stellt sicher, dass das System betriebsbereit, technisch einwandfrei und mit den Planungs- und Schutzzielen (z. B. Brandschutzkonzept, Barrierefreiheit) konform ist. Eventuelle letzte Anpassungen oder Korrekturen (z. B. Versetzen von Schildern, Anpassung von Helligkeitsniveaus, Korrektur von Piktogrammen oder Texten) werden vorgenommen. Betriebspersonal (z. B. Haustechnik, Sicherheitsfachkräfte) kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen zu erhalten (eine ausführliche Schulung ist unter gesonderter Position aufgeführt). Voraussetzung: Alle baulichen Vorleistungen (Montage, Stromversorgung, ggf. Daten- und Netzwerkanbindung) sind bauseits fertiggestellt und geprüft. Die förmliche Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen ist nicht Teil dieser Position (siehe Pos. 200.002).

200.004 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme Wegleitsystem

  • Beschreibung: Sachverständigen-/Sachkundigenprüfung vor Erstbetrieb des Wegleitsystems inkl. Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfung der relevanten Wegleitkomponenten (insbesondere Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, taktile/visuelle Leitsysteme, digitale Anzeigen); Überprüfung der Übereinstimmung mit ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, DIN EN ISO 7010, DIN 1450, DIN 32975, DIN 18040 sowie dem genehmigten Brandschutzkonzept; Erstellung eines Abnahme-/Prüfprotokolls, Kennzeichnung der abgenommenen Bereiche und Eintrag in Prüfbuch/Anlagenakte.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem / je Gebäude bzw. Nutzungseinheit)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 5/§ 6; ArbStättV § 3 i. V. m. ASR A1.3 und ASR A2.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sowie Flucht- und Rettungswege); BetrSichV § 3 und § 10 (Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers, Instandhaltung sicherheitsrelevanter Einrichtungen); einschlägige DGUV-Regelwerke und -Informationen (z. B. zu Flucht- und Rettungsplänen und Sicherheitskennzeichnung).

  • Qualifikation: Sachverständiger/Fachplaner für Brand- und Arbeitssicherheit bzw. befähigte Person mit nachgewiesener Fachkunde für Wegleitsysteme, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitskennzeichnung.

  • Mitwirkung AG: Montage des Wegleitsystems abgeschlossen, Strom- und Notstromversorgung betriebsbereit, ggf. GLT-/CAFM- und Netzwerkanbindung hergestellt; Bereitstellung aktueller Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzkonzept und relevanter Genehmigungsunterlagen; Zugang zu allen zu prüfenden Bereichen.

300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung Wegleitsystem und Sicherheitskennzeichnung

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung des Wegleitsystems (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Übersichts- und Lagepläne, Bodenmarkierungen sowie ggf. digitale Wegeleitsysteme) gemäß den gesetzlichen Vorgaben der ArbStättV und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (insbesondere ASR A1.3, ASR A2.3, ASR V3a.2). Die Prüfung ist in der Regel mindestens einmal jährlich durchzuführen, sofern die Gefährdungsbeurteilung keine kürzeren Prüffristen festlegt. Eine zur Prüfung befähigte Person inspiziert das Wegleitsystem auf seinen sicheren, normgerechten, gut erkennbaren und barrierefreien Zustand.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Prüfung ist Teil der Betreiberpflichten aus ArbStättV und Gefährdungsbeurteilung und mindestens einmal jährlich durchzuführen; sie muss durch eine vom Arbeitgeber benannte, zur Prüfung befähigte Person mit ausreichender Fachkenntnis im Bereich Sicherheitskennzeichnung, Fluchtwege und Barrierefreiheit erfolgen. Die Prüffristen können in Abhängigkeit von Nutzung, Personenfrequenz und Risiko auch kürzer sein – bei komplexen Gebäuden, hoher Besucherzahl oder häufigen Nutzungs- und Grundrissänderungen kann eine häufigere Prüfung erforderlich sein (Festlegung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung). Zusätzlich zur jährlichen Regelprüfung sind anlassbezogene Prüfungen durchzuführen, z. B. nach Unfällen/Beinahe-Unfällen mit Bezug zur Fluchtwegführung, nach größeren Umbaumaßnahmen oder wesentlichen Änderungen im Brandschutz- und Nutzungskonzept. Die Position beinhaltet keine Instandsetzungsleistungen – es handelt sich um eine reine Zustands- und Konformitätsprüfung; festgestellte Mängel sind vom Betreiber umgehend beheben zu lassen (siehe Instandsetzung Pos. 500.002 Wegleitsystem).

300.002 – Prüfbuchführung je Zutrittskontrollanlage (Führen, Pflegen, Nachweise)

  • Beschreibung: Einrichtung und laufende Führung eines Prüfbuchs/Anlagenbuchs (digital/physisch) für das Wegleitsystem. Eintrag aller durchgeführten Prüfungen, Begehungen, Funktionskontrollen und Maßnahmen, Verfolgung und Dokumentation von Mängeln inklusive Status der Abarbeitung sowie Sicherstellung der jederzeitigen Vorlagefähigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaft, Auditoren und internen Stellen.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Wegleitsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV §§ 3, 4 (Gefährdungsbeurteilung, Instandhaltung der Arbeitsstätte), ASR A1.3/ASR A2.3 (Dokumentation der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sowie der Fluchtwege), VDI 3810 (Betreiberpflichten – Nachweisführung/Dokumentation).

300.003 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan) Wegleitsystem

  • Beschreibung: Pflege eines Fristenkalenders für alle das Wegleitsystem betreffenden Prüf- und Kontrolltermine (z. B. jährliche Gesamtprüfung Wegleitsystem, regelmäßige Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Sicherheits- und Rettungszeichen, Sicherheitsbeleuchtung/optische Sicherheitsleitsysteme, Prüfungen digitaler Wegeleitsysteme, Sonderprüfungen in Sonderbauten). Umfasst Terminplanung, Erinnerung/Recall, Koordination der Prüfungen sowie Aufbereitung von Kennzahlen (KPI-Reporting, z. B. fristgerechte Prüfquote, überfällige Prüfungen, Mängelrückstand).

  • Einheit: Jahrespauschale (Standort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV §§ 3, 4 (Gefährdungsbeurteilung, Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen), ASR A1.3/ASR A2.3 (Sicherheitskennzeichnung, Fluchtwege/Notausgänge – regelmäßige Kontrolle), TRBS 1201 (allgemeine Festlegung/Überwachung von Prüffristen), VDI 3810 (organisiertes Fristen- und Nachweismanagement).

300.004 – Jährliche Sicherheitsprüfung Wegleitsystem und Sicherheitskennzeichnung

  • Beschreibung: Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheits- und orientierungsrelevanten Komponenten des Wegleitsystems (Sicherheits- und Rettungszeichen, Richtungs- und Zielschilder, Tür- und Raumkennzeichnungen, Bodenmarkierungen, Flucht- und Rettungspläne, beleuchtete/langnachleuchtende Kennzeichnungen, optische Sicherheitsleitsysteme, relevante digitale Wegweiser) einschließlich Probebetrieb der elektrischen/digitalen Elemente. Einschließlich Dokumentationscheck (Beschilderungskataster, Pläne, Prüfbuch) sowie Erstellung eines Prüfberichts und Eintrag im Prüfbuch/digitalen System.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem/Prüftermin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV §§ 3, 4 (Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen), ASR A1.3, ASR A2.3, ASR V3a.2 (regelmäßige Kontrolle der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Flucht- und Rettungswege, barrierefreie Gestaltung); Prüffristenfestlegung nach Gefährdungsbeurteilung und allgemeinen Grundsätzen der TRBS 1201.

  • Qualifikation: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit nachgewiesener Fachkunde für Sicherheitskennzeichnung, Fluchtwege, Barrierefreiheit und einschlägige Regelwerke (ArbStättV/ASR).

300.005 – Außerordentliche Prüfung Wegleitsystem nach Ereignissen/Änderungen

  • Beschreibung: Anlassbezogene Prüfung des Wegleitsystems nach Unfall, Beinahe-Unfall, brandschutzrelevanten Ereignissen, größeren Umbauten, Nutzungsänderungen oder längerer Außerbetriebnahme. Prüfung des angepassten Wegleitsystems mit festgelegtem Umfang (z. B. besonders betroffene Bereiche, Fluchtwegesituation), Bewertung der Orientierungssicherheit, der Normkonformität (ASR A1.3/A2.3/V3a.2) sowie der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen. Dokumentierte Freigabe für den Betrieb bzw. Festlegung von Restrisiken und notwendigen Nachbesserungen.

  • Einheit: Stück (je Anlass)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV § 3 (Überprüfung/Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach Änderungen oder Ereignissen), ASR A1.3/ASR A2.3 (Anpassung der Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwegführung nach baulichen oder organisatorischen Änderungen), VDI 3810 (Überprüfung der Wirksamkeit des Wegleitsystems nach besonderen Ereignissen).

300.006 – Sachverständigenprüfung Wegleitsystem in Sonderbauten

  • Beschreibung: Wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen des Wegleitsystems und der zugehörigen sicherheitstechnischen Einrichtungen (Sicherheits- und Rettungszeichen, Sicherheitsbeleuchtung/optische Sicherheitsleitsysteme, dynamische Fluchtwegführung, Flucht- und Rettungspläne) durch bauaufsichtlich/behördlich anerkannte Sachverständige, insbesondere in prüfpflichtigen Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser). Umfasst Begehung, Prüfung der Übereinstimmung mit Brandschutz- und Evakuierungskonzept, Stichproben von Funktionen (z. B. Schaltfunktionen dynamischer Systeme), Erstellung eines Prüfberichts/Gutachtens inkl. Auflagenempfehlungen.

  • Einheit: Stück (je Objekt/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Landesbauordnungen und Prüfverordnungen der Länder (wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen wie Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme), ArbStättV, ASR A2.3 (Fluchtwege/Notausgänge – Wirksamkeitsnachweis), VDI 3810 (sachverständige Prüfungen von sicherheitsrelevanten Gebäudefunktionen).

300.007 – Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3) Wegleitsystem

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Ausrüstung des Wegleitsystems (z. B. Stromversorgung und Einspeisungen, Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege, beleuchtete/LED-Sicherheitszeichen, ggf. versorgende Stromkreise digitaler Wegweiser) einschließlich Sichtprüfung, Messungen (z. B. Schutzmaßnahmen, Isolationswiderstand) und Funktionsprüfung. Erstellung eines Prüfprotokolls mit Bewertung des Ist-Zustands und Vorschlag für Prüffristen gemäß Nutzung und Gefährdungsbeurteilung.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Wiederholungsprüfungen, Fristenfestlegung); einschlägige elektrotechnische Regelwerke (z. B. DIN VDE 0100-718, DIN EN 60598-2-22/DIN EN 1838 für Sicherheitsbeleuchtung) in Verbindung mit ArbStättV/ASR A2.3 (Funktionssicherheit von Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtung).

300.008 – Jährliche Prüfung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

  • Beschreibung: Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sowie der orientierungsrelevanten Beschilderung (z. B. Gefahr- und Verbotsschilder, Erste-Hilfe-/Brandschutzkennzeichnung, Richtungs- und Zielschilder, Bodenmarkierungen). Überprüfung von Kennzeichnung, Bedeutungszuordnung, Piktogrammen, Tragfähigkeit/Festigkeit der Befestigungen, Lesbarkeit und Kontrast. Bewertung der „Ablegereife“ von Schildern/Markierungen (z. B. bei Ausbleichung, Beschädigung, unzureichendem Kontrast) und Erstellung eines Prüfprotokolls. Nachkennzeichnung bzw. Ergänzung fehlender oder unzureichender Angaben (z. B. Pfeilrichtung, Raumnummern, Funktionsbezeichnungen) nach Freigabe durch den Auftraggeber.

  • Einheit: Stück (je definiertem Los/Bestand an Beschilderung/Markierung)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb und regelmäßige Prüfung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach ArbStättV und ASR A1.3 (Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Rettungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen; Instandhaltung und Kontrolle), DGUV Information 211-041 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz).

300.009 – Prüfung dynamischer Fluchtweg- und Evakuierungsleitsysteme (sofern im Einsatz)

  • Beschreibung: Prüfung und Bewertung dynamischer Fluchtweg- und Evakuierungsleitsysteme (z. B. LED-Leitlinien, dynamische Fluchtwegpiktogramme, variable Anzeigen) einschließlich der angeschlossenen Steuerfunktionen und Schnittstellen (z. B. Brandmeldeanlage, Gefahrenmanagementsysteme). Überprüfung der korrekten Ansteuerung, Anzeigevarianten, Umsteuerungslogik bei verschiedenen Szenarien und der Einbindung in das Rettungs- und Räumungskonzept. Durchführung von Funktions- bzw. Szenariotests nach Herstellerangaben sowie Dokumentation der Ergebnisse in einem Prüfbericht.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV und ASR A2.3 (Wirksamkeit der Fluchtwegführung, auch bei dynamischen Systemen), Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen nach TRBS 1203 (Fachkunde für dynamische Fluchtwegführung und deren Steuerungen).

400.001 – Wartung und Inspektion des Wegleitsystems

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion des Wegleitsystems (statische und dynamische Beschilderung, Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Orientierungstafeln, Bodenmarkierungen, taktile Leitsysteme, digitale Anzeigen) gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und einschlägigen Regelwerken (u. a. ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, DIN EN ISO 7010, DIN 1450, DIN 32975, DIN 18040, DIN EN 1838). Sicht- und Funktionskontrolle aller Wegleitkomponenten auf Beschädigungen, Verschmutzungen, Lesbarkeit, Kontrast, korrekte Ausrichtung und Übereinstimmung mit den genehmigten Flucht- und Rettungsplänen; Überprüfung der Befestigungen, Halterungen und Untergründe. Prüfung der Funktion von beleuchteten und hinterleuchteten Schildern einschließlich Sicherheits- und Notbeleuchtung (z. B. Schaltspiele, Umschaltung Netz/Notbetrieb, Statusanzeigen von Zentral-/Einzelbatteriesystemen). Kontrolle der digitalen Wegleitsysteme (Displays, Player, Controller) einschließlich Aufrufbarkeit der Inhalte, Aktualität der angezeigten Informationen und korrekter Zuordnung von Bereichen/Etagen. Reinigung der Schilder- und Leuchtflächen im Rahmen der Wartung, Nachziehen locker gewordener Verbindungselemente und kleinere Justagearbeiten (z. B. Ausrichten von Schildern, Nachstellen von Kontakten) zur Sicherstellung einer normgerechten und barrierearmen Orientierung. Erstellung eines Wartungsprotokolls mit Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, festgestellten Mängel und empfohlenen Maßnahmen. Die vorbeugende Wartung dient der Betriebssicherheit, Rechtskonformität und Minimierung ungeplanter Einschränkungen der Orientierung und Fluchtwegführung.

  • Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz / je Wegleitsystem bzw. Gebäude).

  • Menge: 1

  • Hinweise: Empfohlene Intervalle i. d. R. mindestens jährlich in Verbindung mit der wiederkehrenden Sicherheits- und Funktionsprüfung des Wegleitsystems bzw. häufiger nach Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung und Nutzungsgrad (z. B. halbjährliche Inspektion in hoch frequentierten Bereichen). Termine werden im Voraus mit dem Betreiber abgestimmt, um Betriebsabläufe und Besucherströme möglichst wenig zu beeinträchtigen. Durchführung ausschließlich durch geschultes Fachpersonal mit Kenntnissen der einschlägigen Regelwerke und der eingesetzten Systemtechnik. Es werden ausschließlich geeignete Reinigungs- und Pflegemittel sowie freigegebene Ersatzteile/Leuchtmittel verwendet. Die Position umfasst keine umfangreichen Reparaturen, Umrüstungen oder den Austausch größerer Komponenten (z. B. komplette Schilderserien, Leuchtenreihen oder Displays) – festgestellte, über Einstellarbeiten hinausgehende Defekte werden dem Betreiber gemeldet (separate Beauftragung zur Instandsetzung erforderlich, z. B. gemäß Pos. 500.002).

400.002 – Batterieservice an Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung

  • Beschreibung: Wechsel von Batterien/Akkus in sicherheitsrelevanten Komponenten des Wegleitsystems (z. B. Einzelbatterie-Notleuchten, Piktogrammleuchten, Komponenten von Zentralbatterieanlagen, versorgte Fluchtwegschilder) gemäß Herstellervorgaben und Wartungsplan. Fachgerechtes Außerbetriebnehmen der betroffenen Leuchten/Komponenten, Ausbau der Altbatterien, Sichtprüfung auf Korrosion, Undichtigkeiten oder Beschädigungen, Reinigung der Kontakte, Einbau neuer, vom Hersteller freigegebener Batterien/Akkumodule sowie Funktions- und Selbsttest (soweit vorhanden) der Leuchten einschließlich Prüfen der Ladeeinrichtungen und Umschaltung auf Notbetrieb. Umweltgerechte Entsorgung der Altbatterien über einen zertifizierten Entsorger. Sicherstellung der korrekten Versorgung von Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung zur Einhaltung der Anforderungen aus DIN EN 1838 und den einschlägigen Arbeitsstättenregeln.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Leistung wird nach Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Ergebnissen aus Funktions-/Betriebsdauertests (z. B. jährliche Notlicht-Prüfung) erbracht. Typische Wechselzyklen liegen je nach Batterietyp und Systemausführung zwischen 3–8 Jahren. Die Ausführung kann im Zuge einer regulären Wartung des Wegleitsystems (Pos. 400.001 bzw. 400.001 – Planmäßige Wartung & Inspektion) erfolgen, sofern sich Intervalle sinnvoll bündeln lassen. Während der Arbeiten ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung (z. B. durch Redundanzen) nicht unterschritten werden; ggf. sind Ersatzmaßnahmen mit dem Betreiber abzustimmen. Nach dem Batteriewechsel ist ein Funktions- bzw. Probelauf zu dokumentieren (Test der Umschaltung in Notbetrieb, Dauerprüfung nach Vorgabe).

400.003 – Gefährdungsbeurteilung Wegleitsystem (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen im Zusammenhang mit Planung, Anordnung, Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb des konkreten Wegleitsystems (einschließlich Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, taktile und visuelle Leitlinien, digitale Wegleitsysteme) sowie der zugehörigen Arbeits- und Aufenthaltsbereiche. Analyse von Gefährdungen durch unzureichende oder fehlerhafte Kennzeichnung (z. B. fehlende oder falsch positionierte Schilder, unzureichende Lesbarkeit, mangelnder Kontrast, Behinderung durch Einbauten), Ausfall von Sicherheits- und Notbeleuchtung, unklare Wegführung, Barrieren für Menschen mit Behinderungen sowie Schnittstellen zu anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Brandmeldeanlage, Sprachalarmierung, Türensteuerungen). Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen (z. B. Anpassung des Beschilderungskonzepts, zusätzliche Kennzeichnung, Verbesserung der Beleuchtung, Herstellung barrierefreier Orientierung) und Festlegung von Prüf- und Kontrollfristen.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem / je Gebäude bzw. Nutzungseinheit).

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 5/§ 6 und ArbStättV § 3 (Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation für Arbeitsstätten inkl. Flucht- und Rettungswege, Sicherheitskennzeichnung), BetrSichV § 3 (allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel/Anlagen), Konkretisierung durch ASR A1.3, ASR A2.3, ASR A3.4 sowie TRBS 1111 (Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument Wegleitsystem, Maßnahmenplan mit Priorisierung, Prüffristenmatrix, Zuordnung der Wegleitkomponenten zu Bereichen/Nutzungseinheiten; Ablage in der Anlagenakte/CAFM.

  • Qualifikation: Fachkundig (Arbeitsschutz-Fachkunde, z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) mit spezifischer Expertise in Arbeitsstätten- und Brandschutzrecht sowie in der Planung und Bewertung von Wegleitsystemen und Sicherheitskennzeichnung.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Unterlagen (aktuelle Gebäude- sowie Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Herstellerdokumentation der Wegleitkomponenten, Altberichte), Betriebsdaten (Nutzungsklassen, Besucherströme, Betriebszeiten) und Zugang zu den relevanten Bereichen.

  • Abgrenzung: Detaillierte lichttechnische Berechnungen und Messungen, baurechtliche Prüfungen durch staatlich anerkannte Sachverständige sowie statische Nachweise von Tragsystemen sind gesondert zu beauftragen.

400.004 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung Wegleitsystem (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für das Wegleitsystem bei Änderungen der Nutzung, Umbauten, Modernisierungen, relevanten Ereignissen (z. B. Beinaheunfälle, Evakuierungen, behördliche Auflagen) oder geänderten Rechts-/Normenlagen. Abgleich der festgelegten Schutzmaßnahmen und Prüffristen mit den aktuellen betrieblichen Verhältnissen; Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen und Anpassung von Konzept, Beschilderung, Prüfintervallen und Dokumentation.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 5/§ 6 und ArbStättV § 3 (fortzuschreibende Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen), BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe für Aktualisierungen, Dokumentation).

400.005 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung Wegleitsystem (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Überprüfung/Aktualisierungder bestehenden Gefährdungsbeurteilung des Wegleitsystems in regelmäßigen Intervallen oder aus besonderem Anlass (z. B. Umnutzung, bauliche Anpassung, neue Besucherströme, behördliche Prüfungen). Prüfung, ob die bisherigen Annahmen, Gefährdungen und Maßnahmen noch zutreffend sind; Aktualisierung von Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix und Dokumentation im CAFM/Anlagenbestand.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem / je Gebäude bzw. Nutzungseinheit).

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 5/§ 6; BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen und Ereignissen).

400.006 - Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung/Modernisierung Wegleitsystem

  • Beschreibung: Prüfung des Wegleitsystems nach einer prüfpflichtigen Änderung oder Modernisierung (z. B. grundlegende Anpassung des Beschilderungskonzepts, Umbau von Flucht- und Rettungswegen, neue Nutzungskonzepte, Erneuerung wesentlicher Teile der Sicherheits- und Notbeleuchtung oder Einführung eines neuen digitalen Wegleitsystems). Durchführung einer Sicht- und Funktionsprüfung analog zur Erstinbetriebnahme/Erstabnahme: Kontrolle der Übereinstimmung mit Planungsunterlagen, Flucht- und Rettungsplänen, ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, relevanten DIN-/DIN-EN-Normen und dem Brandschutzkonzept; Dokumentation der Ergebnisse und formale Freigabe des geänderten Wegleitsystems für den Betrieb.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV § 3 i. V. m. ASR A1.3 und ASR A2.3 (Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und Kennzeichnung bei baulichen/organisatorischen Änderungen); BetrSichV § 3 und § 10 (Anpassung von Schutzmaßnahmen und Instandhaltung sicherheitsrelevanter Einrichtungen); TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln/Anlagen).

400.007 – Planmäßige Wartung & Inspektion Wegleitsystem (nach Hersteller/GBU)

  • Beschreibung: Planmäßige, risikobasierte Wartung und Inspektion des Wegleitsystems gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Wartungskonzept. Umfasst u. a. Sicht- und Funktionsprüfung der Beschilderung und Fluchtwegkennzeichnung, Kontrolle der Befestigungen, Prüfung der Sicherheits- und Notbeleuchtung, Überprüfung digitaler Wegleitsysteme, einfache Justagen, Pflege- und Reinigungsarbeiten, Erstellung einer Mängelliste und eines Wartungsprotokolls mit Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Pauschale je Wartungseinsatz (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht (en): Instandhaltungspflichten aus Gefährdungsbeurteilung und Betrieb (ArbSchG, ArbStättV § 3, BetrSichV § 3 und § 10) sowie TRBS 1112 (Organisation/Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen).

400.008 – Batterie-/Versorgungsservice an Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung (falls fällig)

  • Beschreibung: Durchführung von fälligen Servicearbeiten an Energieversorgungs- und Batteriekreisen der sicherheitsrelevanten Wegleitkomponenten (z. B. Batterie-/Akkutausch, Funktions- und Kapazitätstests von Notlichtsystemen, Kontrolle von Ladegeräten, Austausch defekter Versorgungsmodule) einschließlich fachgerechter Entsorgung und Dokumentation im Wartungs- bzw. Prüfbuch.

  • Einheit: Stück (je Netzteil/USV)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Erhalt eines sicheren Betriebszustands der Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung gemäß ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, DIN EN 1838, Gefährdungsbeurteilung und Herstellervorgaben; Umsetzung von Wartungs- und Pflegeplänen des Herstellers.

400.009 – Intervall-Inspektion Wegleitsystem zwischen Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)

  • Beschreibung: Ergänzende Zwischeninspektion des Wegleitsystems in den Zeiträumen zwischen den umfassenden Jahresprüfungen. Zustandsaufnahme und stichprobenartige Funktionskontrolle kritischer Komponenten (z. B. Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, stark frequentierte Orientierungsschilder, digitale Anzeigen) zur frühzeitigen Mängelerkennung. Überprüfung auf Beschädigung, Verschmutzung, Lesbarkeit und korrekte Ausrichtung; Kurzbericht mit Dokumentation von festgestellten Abweichungen und empfohlenen Maßnahmen, ggf. Anpassung der Prüf- und Wartungsintervalle.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem / je Gebäude / je Termin).

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen und anpassen gemäß ArbStättV § 3, BetrSichV § 3 und TRBS 1201; Ergebnisse sind im Prüfbuch/CAFM-System zu dokumentieren.

500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls des Wegleitsystems. Ein Servicetechniker kommt schnellstmöglich zum Einsatzort, um eine Fehlerdiagnose durchzuführen und die Funktions- und Orientierungssicherheit des Wegleitsystems wiederherzustellen. Typische Tätigkeiten im Störungsfall: Sichtprüfung des betroffenen Bereichs, Auslesen/Prüfen von Fehlermeldungen an digitalen Wegweisesystemen, Kontrolle von Sicherheits- und Rettungszeichen, Fluchtweg- und Richtungskennzeichnung, Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung, Austausch kleinerer defekter Komponenten (z. B. beschädigte Schilder, defekte LED-Module, Netzteile) und Einrichtung provisorischer Beschilderungen, damit die gesetzlich geforderte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen gemäß ArbStättV und ASR A1.3/ASR A2.3 kurzfristig wieder sichergestellt ist. Ziel des Notfalleinsatzes ist es, Risiken durch Fehlleitungen oder unzureichend gekennzeichnete Fluchtwege zu minimieren und die Sicherheit aller Gebäudenutzer schnellstmöglich wiederherzustellen.

  • Einheit: Pauschale (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Dieser Pauschalpreis umfasst die Bereitstellung eines Servicetechnikers im Notfall, einschließlich Einsatzbereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Der Service steht auf Abruf 24/7 zur Verfügung, sodass auch nachts oder am Wochenende Hilfe geleistet werden kann. Die Anfahrt innerhalb der Region und bis zu einer definierten Einsatzdauer (z. B. 2 Stunden vor Ort) sind in der Pauschale enthalten; weiterer Aufwand wird über Pos. 500.002 abgerechnet. Für Kunden mit Wartungsvertrag können Sonderkonditionen gelten (z. B. reduzierte Notdienstzuschläge). Der Auftragnehmer verfügt über ein geeignetes Servicenetz und eine funktionsfähige Ersatzteillogistik (Standard-Schilder, Piktogramme, Leuchten, Netzteile), um kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten. Sollte die Störung nicht sofort behoben werden können, werden betroffene Bereiche in Abstimmung mit dem Auftraggeber gesichert (z. B. temporäre Ersatzkennzeichnung, Sperrung von Wegen, Anpassung des Räumungskonzepts) und eine Folgereparatur geplant.

500.002 – Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

  • Beschreibung: Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungen am Wegleitsystem auf Regie-Basis. Der Servicetechniker arbeitet festgestellte Mängel fachgerecht ab – hierzu zählen u. a. der Austausch oder die Neuinstallation beschädigter oder fehlender Schilder und Piktogramme, die Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen (inkl. Austausch der Pläne vor Ort), die Instandsetzung von Befestigungen, die Reparatur oder der Austausch von Komponenten der Sicherheitsbeleuchtung und beleuchteter Sicherheitszeichen sowie Instandsetzungen an digitalen Wegleitsystemen (Displays, Controller, Netzteile, Datenleitungen). Auch umfangreichere Instandsetzungen wie der Austausch größerer Baugruppen (z. B. kompletter Pylone/Stelen, Schaltkästen für Sicherheitsbeleuchtung oder kompletter Display-Einheiten) fallen darunter. Nach jeder Reparatur wird der betroffene Bereich des Wegleitsystems funktional geprüft (Lesbarkeit, Sichtbarkeit, Kontrast, Funktionsprüfung beleuchteter/digitaler Elemente) und sicherheitstechnisch freigegeben, bevor er wieder in den regulären Betrieb übergeht.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet die Arbeitszeit eines qualifizierten Servicetechnikers für Wegleit- und Sicherheitskennzeichnungssysteme vor Ort. Fahrtkosten, eventuelle Zuschläge für Überstunden/Nachtarbeit sowie benötigte Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien sind nicht inbegriffen und werden separat abgerechnet (siehe Ersatzteilversorgung Pos. 700.001). Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach dem Schadensumfang – vor umfangreichen Reparaturen erfolgt auf Wunsch ein Kostenvoranschlag. Während der Instandsetzung sind betroffene Bereiche ggf. zu sperren oder mit provisorischer Beschilderung zu sichern; dies erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und entsprechend der Gefährdungsbeurteilung. Bei sicherheitsrelevanten Komponenten (z. B. Fluchtwegkennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung, dynamische Fluchtwegführung) kann nach Abschluss der Reparatur eine zusätzliche Prüfung bzw. Freigabe im Rahmen der jährlichen oder außerordentlichen Sicherheitsprüfung erforderlich werden. Die Dokumentation der durchgeführten Reparaturen (Bericht, ggf. Fotos, Prüfprotokoll) wird dem Betreiber zur Verfügung gestellt und im Prüfbuch/Beschilderungskataster erfasst.

500.004 – Instandsetzung auf Regie (Beschilderung/Elektrik/Steuerung)

  • Beschreibung: Austausch und Justage defekter oder fehlender Teile des Wegleitsystems (z. B. Schilder, Piktogrammträger, Befestigungen, Sicherheits- und Fluchtwegleuchten, Netzteile, Displays, Controller, Datenleitungen), Wiederinbetriebnahme inkl. Funktions- und Sicherheitscheck (Lesbarkeit, Kontrast, Sichtbarkeit, Funktion der elektrischen/digitalen Komponenten, Übereinstimmung mit Flucht- und Rettungskonzept). Erstellung eines Reparaturberichts und Eintrag im Prüfbuch/Beschilderungskataster.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren und normgerechten Zustands des Wegleitsystems gemäß Gefährdungsbeurteilung und Prüfbericht (ArbStättV §§ 3, 4; ASR A1.3/ASR A2.3 – Instandhaltung von Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwegen; VDI 3810 – Betreiberpflichten und Instandhaltung).

600.001 – Nachrüstung eines digitalen Wegweisers / Anzeigeelements

  • Beschreibung: Nachträglicher Einbau eines digitalen Wegweisers (z. B. Infostele, Monitor, Display) zur dynamischen Anzeige von Weg- und Zielinformationen in ein bestehendes Wegleitsystem. Der bisher rein statische Informationspunkt wird durch ein digitales Anzeigeelement ergänzt oder ersetzt. Die Leistung umfasst die Lieferung des geeigneten Displays inkl. Halterung, die Montage (wand- oder freistehend), die elektrische Zuleitung und Absicherung, die Netzwerkanbindung (z. B. LAN/PoE) sowie die Integration in das vorhandene Content-Management-System (CMS) bzw. die grundlegende Einrichtung einer lokalen Steuerung. Die Parametrierung beinhaltet die Konfiguration der Anzeigeprofile (Layouts, Sprachen, Gebäude-/Zonenstruktur, Zielhierarchien) und, soweit möglich, die Anpassung an das Flucht- und Rettungskonzept (z. B. Einblendung von Fluchtwegen im Ereignisfall). Abschließend werden Funktion, Lesbarkeit (Helligkeit, Kontrast), Blickbezug und Reaktionszeiten getestet und optimiert.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Voraussetzung ist ein geeigneter Montageort (Sichtbezug, Fluchtwegfreiheit) sowie eine bauseits verfügbare Strom- und ggf. Datenversorgung (Schutzart und Vandalismusschutz entsprechend der Nutzung). Die Darstellung ist an die Anforderungen der Barrierefreiheit und Lesbarkeit nach ASR V3a.2, DIN 1450 und DIN 32975 anzupassen (Schriftgrößen, Kontrast, Piktogramme). Es werden nur CE-konforme, EMV-geprüfte Geräte mit geeigneter Helligkeit für die jeweilige Umgebungsbeleuchtung eingesetzt. Nachrüstung erfolgt in Abstimmung mit dem Wegeleitkonzept und dem Brandschutz-/Evakuierungskonzept; eine Aktualisierung des Beschilderungskatasters, der Bestandspläne und – soweit erforderlich – der Betriebsanleitung bzw. Nutzerinformationen ist Bestandteil der Leistung. Nach erfolgreicher Installation wird eine Funktionsprüfung dokumentiert; eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung ist zu empfehlen.

600.002 – Nachrüstung eines zentralen Content-Management-Systems (CMS) / Remote-Management

  • Beschreibung: Ausrüstung eines bestehenden digitalen Wegleitsystems mit einem zentralen Content-Management- und Fernverwaltungssystem zur einheitlichen, ortsunabhängigen Pflege der Weg- und Zielinformationen. Enthalten sind die Lieferung und Installation der erforderlichen Server- bzw. Softwarekomponenten, die Einbindung der vorhandenen Displays/Infostelen in das CMS, die Einrichtung von Benutzerrollen und Zugriffsrechten (z. B. Facility Management, Empfang, Marketing) sowie die Konfiguration von Inhaltsstrukturen (Gebäude, Ebenen, Zonen, Ziele, Routen). Die bisher lokal gepflegten Inhalte werden migriert oder in das neue System übernommen. Nach Implementierung wird das System auf Erreichbarkeit, Stabilität und korrekte Verteilung der Inhalte getestet (z. B. Aktualisierung von Wegen, Sprachen oder Piktogrammen auf allen angebundenen Geräten). Die zentrale Verwaltung ermöglicht eine schnellere und konsistente Anpassung des Wegleitsystems bei Umzügen, Umbauten oder geänderten Nutzungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Das CMS erfüllt die einschlägigen IT- und Datensicherheitsanforderungen (z. B. rollenbasierte Zugriffskonzepte, Protokollierung von Änderungen); bei Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. verknüpfte Besuchersysteme) sind die Vorgaben der DSGVO zu berücksichtigen. Vor der Nachrüstung ist die vorhandene IT-Infrastruktur (Netzwerk, Firewalls, Serverkapazitäten) zu prüfen; Schnittstellen zu anderen Systemen (z. B. Besuchermanagement, Raumbelegung, Brandmeldeanlage für Notfallansichten) werden projektspezifisch abgestimmt. Die Bediener werden in der Nutzung des CMS geschult (siehe Pos. 800.001 Schulung). Die Lösung basiert auf herstellerneutralen, standardkonformen Protokollen (z. B. HTTPS, REST-API) und berücksichtigt die Anforderungen aus ArbStättV/ASR A1.3/A2.3 hinsichtlich Aktualität und Eindeutigkeit der Wegweisung.

600.003 – Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung Wegleitsystem

  • Beschreibung: Diverse Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender Wegleitsysteme mit zusätzlichen Komponenten oder Sicherheits- und Barrierefreiheits-Upgrades. Diese Position kann z. B. folgende Leistungen umfassen: Nachrüstung zusätzlicher Sicherheits- und Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 an bislang unzureichend gekennzeichneten Stellen, Ergänzung von taktilen und visuell kontrastreichen Elementen (z. B. Bodenleitstreifen, Braille-/Reliefbeschriftungen) zur Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß ASR V3a.2, DIN 1450 und DIN 32975, Installation eines optischen Sicherheitsleitsystems bzw. dynamischer Fluchtwegkennzeichnung, Ergänzung mehrsprachiger Beschilderung oder Austausch veralteter Zeichen/Symbole nach aktuellen Normen. Ebenfalls möglich ist der Austausch veralteter Hauptbaugruppen (z. B. komplette Beschilderungsserien oder zentrale Steuerkomponenten digitaler Wegweiser) durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Elemente. Die jeweilige Nachrüstlösung wird geliefert, fachgerecht montiert und in Betrieb genommen, inklusive aller erforderlichen Anpassungen an Elektrik/Steuerung, Wegleit- und Fluchtwegkonzept und der zugehörigen Dokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Position dient als Sammelposition für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen am Wegleitsystem. Die genaue Spezifikation der nachzurüstenden Komponente(n) ist bei Beauftragung anzugeben (z. B. Anzahl/Typ der Schilder, Art der taktilen Elemente, Umfang der dynamischen Fluchtwegführung). Alle Nachrüstungen erfolgen herstellerneutral; es werden kompatible Komponenten ausgewählt, die den geltenden Regelwerken (ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, ASR V3a.2, DIN EN ISO 7010, DIN ISO 23601, DIN 1450, DIN 32975) entsprechen. Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die Modernisierung eine Anpassung des Brandschutz- und Evakuierungskonzepts, eine behördliche Abstimmung oder eine erneute Abnahme erfordert (insbesondere bei Änderungen an Flucht- und Rettungswegen oder sicherheitsrelevanter Kennzeichnung). Nach Abschluss der Arbeiten wird die Funktion und Orientierungssicherheit überprüft; eine Aktualisierung der technischen Unterlagen (Beschilderungskataster, Flucht- und Rettungspläne, Betriebsanweisungen) ist Bestandteil der Leistung.

700.001 – Ersatzteilbeschaffung und -lieferung

  • Beschreibung: Bereitstellung von Ersatzteilen und Komponenten für Wegleitsysteme (z. B. Schilder, Piktogrammträger, Leuchten der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, LED-Module, Betriebsgeräte/EVG, Halterungen, Bodenmarkierungen, taktile Leitelemente, Display- und Steuerungsmodule digitaler Leitsysteme) nach Bedarf. Der Auftragnehmer identifiziert das erforderliche Ersatzteil anhand der Störungsmeldung, Fehlerbeschreibung oder einer Inspektion (z. B. passendes Piktogramm nach DIN EN ISO 7010, kompatible Notleuchte, geeignetes LED- oder Netzteilmodul, Halterung oder Displaykomponente) – auch für unterschiedliche Fabrikate mittels herstellerneutraler Ersatzteilrecherche. Anschließend erfolgt die Beschaffung des Teils über das eigene Lager, den Hersteller oder den Fachhandel. Das Ersatzteil wird an den Kunden geliefert (Standardversand) oder bei Bedarf zur Abholung bereitgestellt. Die Lieferung umfasst eine sachgerechte Verpackung zum Schutz des Bauteils und Kennzeichnung zur eindeutigen Zuordnung zum Wegleitsystem (z. B. Gebäudebereich, Anlagennummer).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind in dieser Position nicht enthalten und werden je nach Teil separat ausgewiesen oder nach Nachweis abgerechnet (diese Position deckt ausschließlich den Service der Identifikation, Beschaffung, Lagerlogistik und Bereitstellung ab, nicht den Teilepreis). Es werden bevorzugt Originalteile oder gleichwertige, vom Hersteller freigegebene Komponenten verwendet, um Funktionssicherheit, Brandschutzanforderungen und Normenkonformität (z. B. gemäß ArbStättV, ASR A1.3, DIN EN ISO 7010, DIN EN 1838) sicherzustellen. Gängige Verschleiß- und Ersatzteile (z. B. Standard-Piktogramme, LED-Module, Batterien/Akkus von Notleuchten) werden vom Auftragnehmer – soweit wirtschaftlich – bevorratet, um kurze Reaktionszeiten zu ermöglichen. Nicht vorrätige Teile beschafft der Auftragnehmer kurzfristig. In der Regel können häufig benötigte Komponenten innerhalb eines Werktages versandt oder zur Abholung bereitgestellt werden. Hinweis: Express- bzw. Kurierlieferungen sind in dieser Position nicht enthalten, siehe Pos. 700.002.

700.002 – Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

  • Beschreibung: Zusätzliche Serviceleistung für besonders eilige Ersatzteillieferungen von Komponenten des Wegleitsystems (z. B. sicherheitsrelevante Fluchtwegkennzeichnung, Notleuchten, zentrale Steuer- oder Displaymodule), wenn diese zur Aufrechterhaltung der Orientierungssicherheit und der gesetzlichen Anforderungen kurzfristig benötigt werden. Wird ein Ersatzteil umgehend benötigt (z. B. zur Vermeidung einer längeren Beeinträchtigung der Fluchtwegkennzeichnung in kritischen Bereichen), veranlasst der Auftragnehmer eine Expresslieferung – etwa als Kurierdienst-Sendung, Nacht-Express oder direkte Botenfahrt. Dies gewährleistet die Zustellung des Ersatzteils innerhalb kürzester Zeit, je nach Dringlichkeit häufig innerhalb desselben Tages oder über Nacht.

  • Einheit: Pauschale (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Diese Position ist optional und fällt nur an, wenn vom Betreiber ausdrücklich eine beschleunigte Lieferung gewünscht wird oder die Dringlichkeit der Instandsetzung dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht (z. B. sicherheitskritische Bereiche, behördliche Auflagen). Sie wird zusätzlich zu Pos. 700.001 berechnet, da hier Sondertransportkosten (Kurier, Expressdienst, Direktfahrt) anfallen. Der Auftragnehmer wählt in Abstimmung mit dem Auftraggeber das schnellstmögliche wirtschaftlich vertretbare Transportmittel (Direktkurier, Flugexpress etc.), um die Lieferzeit zu minimieren. In der Regel kann eine Zustellung per Kurier innerhalb weniger Stunden erfolgen. Die konkrete Ausführung (z. B. Overnight-Express vs. Direktkurier) und die zu erwartenden Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt und im Lieferschein/Rechnungsbeleg dokumentiert.

700.003 – Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik

  • Beschreibung: Identifikation der benötigten Ersatzteile und Komponenten des Wegleitsystems (z. B. Piktogramme nach DIN EN ISO 7010, Leuchten und LED-Module der Sicherheits- und Notbeleuchtung, Beschilderungsträger, Befestigungs- und Haltesysteme, Batterien/Akkus, Display- und Steuerungsmodule digitaler Wegleitsysteme) anhand von Störungsmeldung, Anlagenkennzeichnung, Bestandslisten oder Vor-Ort-Prüfung; Verfügbarkeitsprüfung (Lagerbestand, Lieferzeiten Hersteller/Fachhandel), Bestellung, Wareneingangskontrolle, Lager-, Verpackungs- und Versandlogistik bis zur Anlieferung beim Betreiber bzw. zur Bereitstellung zur Abholung. Dokumentation der Ersatzteilverwendung (z. B. Zuordnung zu Anlage/Bereich, Chargen-/Seriennummern) im Prüfbuch bzw. in der Anlagenakte/CAFM. (Teilekosten selbst werden separat ausgewiesen.)

  • Einheit: Stück (je Teilvorgang)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung der Instandhaltbarkeit und des sicheren Betriebszustands des Wegleitsystems gemäß ArbSchG, ArbStättV (insbesondere § 3 i. V. m. ASR A1.3/ASR A2.3), BetrSichV (§ 3, § 10) und Gefährdungsbeurteilung; dokumentierter Nachweis im Prüfbuch/der Anlagenakte bzw. im CAFM über verwendete Komponenten, um die Nachvollziehbarkeit und Normenkonformität der Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung zu gewährleisten.

800.001 – Schulung und Einweisung des Bedienpersonals

  • Beschreibung: Durchführung einer Schulung für das Bedien- und Servicepersonal des Wegleitsystems. Die Schulung vermittelt alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, damit die Mitarbeitenden das Wegleitsystem sicher, normkonform und effizient betreiben und bei Änderungen korrekt anpassen können. Theorieteil: Überblick über die rechtlichen Grundlagen und technischen Regeln (ArbSchG, ArbStättV, ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung“, relevante DIN-/ISO-Normen wie DIN EN ISO 7010, DIN ISO 23601, DIN 1450, DIN 32975), Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten, Aufbau und Funktionsweise des spezifischen Wegleitsystems (statische Schilder, Übersichts- und Flucht- und Rettungspläne, Bodenmarkierungen, ggf. digitale Anzeigen) sowie Grundsätze der Wegeführung und barrierefreien Orientierung. Praktischer Teil: Einweisung im Gebäude vor Ort – die Teilnehmer üben unter Anleitung das Überprüfen von Lesbarkeit und Kontrast, das Erkennen und Melden von Mängeln (fehlende/falsche Schilder, verstellte Fluchtwegkennzeichnung), die Nutzung ggf. vorhandener digitaler Wegweiser/Infostelen, das Arbeiten mit Beschilderungsplänen und -katastern sowie das richtige Vorgehen bei Störungen (z. B. Ausfall beleuchteter Schilder oder Displays). Am Ende der Schulung sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, das Wegleitsystem im Alltag verantwortungsvoll zu nutzen, Veränderungen korrekt zu melden bzw. im Rahmen ihrer Befugnisse umzusetzen und die einschlägigen Sicherheits- und Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende aus Facility Management, Empfang, Sicherheitsdienst und weitere Personen, die regelmäßig mit dem Wegleitsystem arbeiten oder Nutzern Auskunft geben. Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG § 12 verpflichtet, Beschäftigte ausreichend und angemessen zu unterweisen; regelmäßige Unterweisungen (mindestens jährlich oder anlassbezogen bei Änderungen) sind empfohlen. In dieser Position ist eine Schulung für eine Gruppe bis ca. 5–10 Personen enthalten (genaue Teilnehmerzahl nach Absprache). Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung als Nachweis der Unterweisung. Für die Dauer der praktischen Übungen stellt der Betreiber geeignete Bereiche im Gebäude zur Begehung bereit. Schulungsunterlagen (Präsentationen, Checklisten) und ggf. audiovisuelle Medien werden vom Auftragnehmer gestellt. Inhalte und Dauer (typisch 0,5–1 Tag) können an die Vorkenntnisse der Teilnehmer und die Komplexität des Wegleitsystems angepasst warden.

800.002 – Schulung und Einweisung des Instandhaltungspersonals

  • Beschreibung: Spezielle Schulung für betriebseigene Wartungs- und Instandhaltungstechniker, fokussiert auf das Wegleitsystem und die zugehörige Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung. Es werden vertiefte Kenntnisse vermittelt, die das Personal befähigen, regelmäßige Kontrollen und einfache Anpassungen selbst durchzuführen und kleinere Instandsetzungen sicher vorzunehmen. Schulungsinhalte (theoretisch und praktisch): Sicheres Arbeiten im Umfeld von Fluchtwegen und elektrischen Komponenten des Wegleitsystems (z. B. Abschalten, Sichern von Stromkreisen der Sicherheitsbeleuchtung), Aufbau und Funktionsweise der statischen und digitalen Komponenten (Schilder, Pylone, Flucht- und Rettungspläne, Sicherheitsleuchten, Displays), typische Wartungs- und Kontrollarbeiten gemäß Wartungs-/Prüfplan (Reinigung, Sicht- und Funktionskontrollen, Austausch beschädigter Schilder, Kontrolle der Lesbarkeit/ Kontraste), Erkennen von Verschleiß- und Alterungserscheinungen (Ausbleichung, Beschädigung, unzureichende Sichtbarkeit), Vorgehen bei Störungen (Fehlersuche an Leuchten/Displays, einfache Parameteranpassungen nach Vorgabe) sowie sichere Durchführung von Austausch einfacher Baugruppen (z. B. Austausch einzelner Schilder, Piktogrammhalter, Leuchtmittel, Netzteile). Ebenfalls behandelt werden die gesetzlichen und normativen Anforderungen (was darf die eigene Instandhaltung durchführen, wann sind Fachfirmen/Sachverständige einzubeziehen, z. B. bei dynamischer Fluchtwegführung oder sicherheitsrelevanten Systemänderungen). Im Praxisteil wird direkt im Objekt gezeigt, wie Inspektionen ablaufen, wie Beschilderung mit Plänen abgeglichen wird und wie kleinere Instandsetzungen dokumentiert werden.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Schulung wird auf das im Betrieb vorhandene Wegleitsystem (inkl. Normen-/Designvorgaben) und die Vorkenntnisse der Teilnehmer abgestimmt. Sie ist insbesondere für Instandhaltungspersonal gedacht, das regelmäßige Kontrollen und einfache Instandsetzungen durchführen oder bei Störungen erste Maßnahmen ergreifen soll. Durch die Weiterbildung erhöht sich die System- und Nutzungssicherheit, und viele Probleme können intern gelöst werden. Hersteller und Fachfirmen bieten entsprechende Kurse an – z. B. Schulungen zu Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungsplänen und digitalen Wegeleitsystemen. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer Unterlagen sowie Muster-Checklisten für Prüf- und Wartungsarbeiten. Es wird empfohlen, diese Schulung bei wesentlichen Neuerungen (z. B. Einführung eines digitalen Wegleitsystems, Änderung des Fluchtwegkonzepts) oder alle paar Jahre zur Auffrischung zu wiederholen, um auf dem aktuellen Stand der Technik und Regelwerke zu bleiben.

800.003 – Betriebsanweisung Wegleitsystem (Erstellung/Aktualisierung + Aushang)

  • Beschreibung: Erstellung oder Aktualisierung einer objektspezifischen Betriebsanweisung für das Wegleitsystem, inkl. Beschreibung typischer Gefahren (z. B. Fehlleitungen, unklare Fluchtwege), erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung bei Arbeiten an Beschilderung und Sicherheitseinrichtungen, Hinweise zu Prüf- und Kontrollpflichten, Bedien- und Änderungsregeln, Vorgehen bei Störungen sowie Verhalten in Notfällen (Ausfall von Sicherheitsbeleuchtung, Unlesbarkeit oder falsche Anzeige, provisorische Kennzeichnung, Räumungsablauf). Ausgabe an die relevanten Beschäftigten und Aushang an geeigneten Stellen (z. B. im FM-Büro, in der Leitstelle), Integration in Unterweisungen und Schulungen.

  • Einheit: Stück (je Wegleitsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Informationspflicht ArbSchG § 12; inhaltliche Leitplanken für sicheren Betrieb und Instandhaltung des Wegleitsystems nach ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3, ASR V3a.2 sowie DGUV-Information 211-041 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung).

800.004 – Jährliche Unterweisung Wegleitsystem-Verantwortliche (mit Nachweis)

  • Beschreibung: Jahresunterweisung inkl. Praxisteil für alle Mitarbeitenden, die für Kontrolle, Pflege oder Bedienung des Wegleitsystems verantwortlich sind (z. B. FM, Sicherheitsdienst, Empfang). Inhalte: Auffrischung der Grundlagen zu Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung, Wiederholung der durchzuführenden Sicht- und Funktionskontrollen, Verhalten bei festgestellten Mängeln, Kommunikation und Abstimmung mit Brandschutz-/Evakuierungsverantwortlichen, Sperrbereiche und Umleitungen bei Baustellen sowie Notfallabläufe (z. B. Ausfall von Sicherheitsbeleuchtung oder Beschilderung). Die Unterweisung umfasst einen praktischen Teil (Begehung, Musterprüfungen) sowie Teilnehmerliste und ggf. kurze Wissensüberprüfung (Test/Quiz); alle Nachweise werden dokumentiert.

  • Einheit: Pauschale je Termin (bis X TN)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12 (regelmäßige Unterweisung), Konkretisierung durch ArbStättV und ASR A1.3/A2.3 (Aufrechterhaltung der Wirksamkeit von Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung); Nachweis der Qualifizierung und Unterweisung im Rahmen der Betreiberpflichten (u. a. VDI 3810).

800.005 – Betriebsregel temporäre Umleitungen/Parallelführung Wegleitsystem inkl. Einweisung

  • Beschreibung: Erarbeitung und Implementierung einer Betriebsregel für den Umgang mit temporären Umleitungen, Sperrungen und parallelen Wegeführungen (z. B. bei Bauarbeiten oder Veranstaltungen). Inhalte: Festlegung der Abläufe zur Planung, Freigabe, Umsetzung und Rücknahme temporärer Beschilderung und Absperrungen, Definition von Kommunikationswegen und Verantwortlichkeiten (FM, Brandschutz, Bauleitung, Sicherheitsdienst), Sicherstellung der durchgängigen Fluchtwegkennzeichnung und Vermeidung widersprüchlicher Hinweise. Einweisung aller betroffenen Personen (z. B. Empfang, Sicherheitsdienst, interne Dienste) in die Betriebsregel und ggf. Erstellung eines Rollen-/Kommunikationsplans (inkl. standardisierter Hinweise/Texte auf temporären Schildern).

  • Einheit: Pauschale (je Szenario/Arbeitsbereich)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV und ASR A2.3 (eindeutige, jederzeit erkennbare Fluchtwege und Notausgänge), ASR A1.3 (konsistente Sicherheitskennzeichnung), VDI 3810 (organisatorische Regelungen für Betriebszustände); Pflicht des Betreibers, bei baulichen oder organisatorischen Änderungen Fluchtwegführung und Kennzeichnung angepasst und geregelt zu betreiben.

800.006 – Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten Wegleitsystem (Bereitstellung + Training)

  • Beschreibung: Bereitstellung geprüfter Checklisten zur regelmäßigen (in sicherheitskritischen Bereichen in der Regel täglichen) Sicht- und Funktionskontrolle des Wegleitsystems. Kurzschulung der zuständigen Mitarbeitenden zur Anwendung der Checklisten: Kontrolle von Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung (Lesbarkeit, Kontrast, Sichtbarkeit, Verstellung), Funktion von Sicherheitsbeleuchtung und beleuchteten Sicherheitszeichen, Erkennen sichtbarer Schäden oder fehlender Schilder, Dokumentation von Mängeln sowie Vorgehen bei festgestellten Abweichungen. Sicherstellung der Nachweisführung (Aufbewahrung der ausgefüllten Checklisten als Teil des Prüfbuchs/Beschilderungskatasters).

  • Einheit: Pauschale (Einrichtung je Wegleitsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbStättV §§ 3, 4 (Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen), ASR A1.3/A2.3 (regelmäßige Kontrolle von Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung), VDI 3810 (organisierte Betreiberkontrollen und Dokumentation).

800.007 – Schulung Wegleitsystem-Bedienpersonal (Grund-/Auffrischung)

  • Beschreibung: Theoretische und praktische Schulung für Personal, das das Wegleitsystem bedient, pflegt oder Nutzer unterstützt. Theorie: Rechtsgrundlagen (ArbSchG, ArbStättV, ASR A1.3/A2.3/V3a.2), Grundlagen der Wegeführung, Bedeutung von Piktogrammen und Farbcodes, Anforderungen an Barrierefreiheit sowie Kommunikationsaspekte (Auskunftserteilung an Besucher, Umgang mit Personen mit Einschränkungen). Praxis: Begehungen im Gebäude, Prüfung von Beschilderung und Plänen, Umgang mit ggf. vorhandenen digitalen Wegweisern, Anwendung von Checklisten und Meldung von Mängeln. Abschluss mit Teilnahme-/Befähigungsnachweis.

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungspflicht ArbSchG § 12; Konkretisierung durch ArbStättV/ASR (sachkundiger Umgang mit Sicherheits- und Fluchtwegkennzeichnung, Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Wegleitsystems); Sicherstellung, dass Beschäftigte das Wegleitsystem bestimmungsgemäß nutzen und die Betreiberpflichten praktisch unterstützen.

900.001 – Ferndiagnose und Telefonsupport

  • Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei technischen Fragen oder Störungen am Wegleitsystem (statische/dynamische Beschilderung, Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, digitale Wegleitsysteme), ohne dass unmittelbar ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Servicetechniker steht per Telefon, Videoanruf oder Onlinesession mit dem Betriebs- oder Instandhaltungspersonal in Kontakt, um durch gezielte Anweisungen und Fragen eine Ferndiagnose des Systemzustands vorzunehmen. Mögliche Inhalte: Auslesen und Interpretieren von Fehlermeldungen über das Leit-/Monitoring-System oder die lokale Bedieneinheit, Anleitung des Personals vor Ort bei einfachen Prüfungen (z. B. Sicherungs-/Spannungscheck, Sichtkontrolle von Schildern und Leuchten, Statusabfrage von Notlichtzentralen oder Controllern), Schritt-für-Schritt-Anweisungen zur Rücksetzung von Steuerungen, zum Neuaufspielen von Inhalten bei digitalen Anzeigen oder zur Behebung einfacher Fehler (z. B. falsche Anzeigeinhalte, nicht leuchtende Piktogramme). Sofern das Wegleitsystem mit einer Telemetrie-, Fernwartungs- oder Webschnittstelle ausgerüstet ist, kann der Techniker nach Freigabe durch den Betreiber auch online auf Diagnosedaten zugreifen und diese auswerten. Ziel dieses Services ist es, Funktionsstörungen der Orientierung und Fluchtwegkennzeichnung schnell einzugrenzen oder zu beheben und so Ausfallzeiten sowie Sicherheitsrisiken zu reduzieren.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Hinweise: Der Telefonsupport ist typischerweise werktags während der üblichen Betriebszeiten verfügbar; für Notfälle außerhalb dieser Zeiten kann ein separater Notdienst im Servicevertrag vereinbart werden. Voraussetzung für die Ferndiagnose ist, dass vor Ort Personal mit grundlegenden technischen Kenntnissen verfügbar ist, das die Anweisungen umsetzen kann (z. B. Haustechnik, Sicherheitsfachkräfte). Eventuell anfallende Verbindungs- oder Kommunikationskosten (Telefon/Internet) trägt der Betreiber. Datensicherheit: Bei Online-Zugriffen auf Systeme des Wegleitsystems werden aktuelle IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards (z. B. verschlüsselte Verbindungen, rollenbasierte Zugänge, DSGVO-Konformität) eingehalten; der Zugriff erfolgt ausschließlich nach Zustimmung des Betreibers und gemäß dessen IT-Richtlinien. Lässt sich das Problem auf diesem Wege nicht beheben, wird ein Vor-Ort-Einsatz veranlasst – die bis dahin gewonnenen Diagnoseergebnisse werden zur Vorbereitung des Einsatzes dokumentiert und im Prüfbuch/CAFM-System hinterlegt.

900.002 – AR-basierter Live-Support (Augmented Reality)

  • Beschreibung: Hochmoderne Live-Fernunterstützung mittels Augmented Reality für komplexere Störungen oder Maßnahmen am Wegleitsystem. Es wird eine Echtzeitverbindung zwischen dem Instandhaltungspersonal vor Ort und einem remote zugeschalteten Service-Experten hergestellt, unter Nutzung von AR-Technologie. Das Wartungspersonal verwendet z. B. ein Smartphone, Tablet oder eine AR-Brille, um Live-Videoaufnahmen von Schildern, Notleuchten, Controllern oder digitalen Anzeigen in die Servicezentrale zu übertragen. Der entfernte Experte sieht in Echtzeit, was vor Ort zu sehen ist, und kann mittels AR-Einblendungen visuelle Hilfestellungen geben – z. B. Markierungen bestimmter Komponenten, Einblendung von Schritt-für-Schritt-Anweisungen direkt im Kamerabild oder Hinweise auf Prüfpunkte. Der Experte führt das Personal vor Ort strukturiert durch Fehlersuche und einfache Instandsetzungs- oder Justagearbeiten: Identifikation von Komponenten, Kontrolle von Anschlüssen und Leitungen, Überprüfung von Parametereinstellungen, Austausch von Standardkomponenten (z. B. LED-Modulen, Batterien) oder Prüfung von Anzeigeinhalten. Auf diese Weise lassen sich viele Störungen oder Wartungsaufgaben am Wegleitsystem sicher aus der Ferne begleiten und lösen, ohne dass ein Servicetechniker physisch anwesend sein muss.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Dieser Service erfordert geeignete Hardware auf Kundenseite: Entweder Smartphone/Tablet mit Kamera und geeigneter AR-Support-App oder AR-Brillen, die vom Auftragnehmer bereitgestellt oder vom Kunden angeschafft werden können. Eine stabile Internet-Datenverbindung ist Voraussetzung für eine flüssige Video- und Datenkommunikation. Vorteil: Durch AR-Unterstützung kann die Fehlerbehebungszeit deutlich reduziert werden, da Wartezeiten auf einen externen Techniker entfallen und dennoch eine qualifizierte Anleitung erfolgt. Häufig kann dadurch auf einen separaten Vor-Ort-Einsatz verzichtet oder dieser zielgerichtet vorbereitet werden. Die Verfügbarkeit dieses Dienstes (Servicezeiten, Reaktionsfristen, Kontingente) kann im Servicevertrag geregelt werden; für Kunden mit Wartungsverträgen kann der Dienst vergünstigt oder paketweise angeboten werden. Alle sicherheitsrelevanten Arbeiten, die vom eigenen Personal mit AR-Hilfe durchgeführt werden (insbesondere an sicherheits- und notbeleuchteten Fluchtwegkennzeichnungen), müssen dennoch mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß Gefährdungsbeurteilung erfolgen; bei kritischen Eingriffen (z. B. umfangreiche Umbauten an Sicherheitsbeleuchtung oder Rettungswegkennzeichnung) ist ggf. anschließend eine formale Prüfung/Abnahme durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen ratsam.

900.003 – Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)

  • Beschreibung: Remote-Unterstützung bei Störungen oder Fragestellungen zum Wegleitsystem (z. B. Fehlermeldungen an Notleuchtenzentralen, Ausfall einzelner Fluchtwegschilder, falsche Anzeigeinhalte auf digitalen Wegweisern) per Telefon oder Online-Session. Entgegennahme der Störungsmeldung, strukturierte Abfrage der Symptome, Unterstützung beim Auslesen von Fehlercodes und Statusanzeigen, Anleitung zu einfachen Rücksetzungen, Prüfungen und Justagen; Dokumentation jedes Vorgangs in einem Ticketsystem inkl. Zeitpunkt, Meldung, durchgeführten Schritten und Ergebnis.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterstützung des Betreibers bei schneller Gefahrenabwehr und Sicherstellung eines sicheren Betriebs des Wegleitsystems (ArbSchG, ArbStättV § 3 i. V. m. ASR A1.3/ASR A2.3, BetrSichV § 3, § 10); organisatorische Pflicht zur zeitnahen Störungsbearbeitung und Dokumentation im Prüfbuch, in der Anlagenakte bzw. im CAFM-System.

Abrechnungs- und Leistungsgrenzen (für alle Positionen – Standardklauseln)

  • Enthaltene Nachweise: Prüf-/Kontroll- bzw. Wartungsprotokoll, Eintrag/Aktualisierung des Prüfbuchs bzw. Beschilderungs- oder Wegleitsystemkatasters je Position mit Prüfcharakter (gemäß ArbStättV/ASR), ggf. Aktualisierung von Kennzeichnung/Plänen sowie Vorschlag zur künftigen Prüf- und Kontrollfrist nach Gefährdungsbeurteilung und TRBS 1201.

  • Qualifikation Prüfpersonal: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit nachgewiesener Fachkunde in Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Fluchtwegführung und Barrierefreiheit bzw. – sofern bauordnungsrechtlich gefordert – anerkannte Sachverständige (z. B. für sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten), abhängig von Art und Umfang der Prüfung.

  • Mitwirkung Auftraggeber: Gewährleistung des Zugangs zu allen zu prüfenden Bereichen, ggf. Freihalten/Absperrung von Verkehrs- und Fluchtwegen, Bereitstellung aktueller Gebäude-, Nutzungs- sowie Flucht- und Rettungspläne, vorhandener Hersteller-, Design- und Gestaltungsrichtlinien für das Wegleitsystem sowie Verfügbarkeit geeigneter Ansprechpartner (Facility Management, Sicherheits-/Brandschutzverantwortliche) während der Arbeiten.

  • Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich beauftragt): Lieferung von Ersatzschildern, Leuchten oder sonstigen Komponenten des Wegleitsystems, Verbrauchsmaterialien (z. B. Befestigungs- und Reinigungsmittel), statische Nachweise oder bauliche Anpassungen, Mietkosten für Gerüste/Arbeitsbühnen oder Sonderzugangstechnik, Leistungen bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger nach Landesrecht sowie weitergehende Planungs- und Konzeptleistungen (z. B. grundlegende Überarbeitung des Wegeleit- oder Brandschutzkonzeptes).