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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Wegeleitsystem im Facility Management: Mitbestimmung

Facility Management: Wegeleitsystem » Strategie » Mitbestimmung

Wegeleitsystem im Facility Management: Schwerpunkt Mitbestimmung

Ein Wegeleitsystem ist ein integraler Bestandteil des Facility Managements (FM), das die Orientierung in Gebäuden und auf Liegenschaften erleichtert, Arbeitsabläufe unterstützt und Sicherheitsaspekte wie Flucht- und Rettungswege sicherstellt. Es erfüllt wesentliche Funktionen in den Bereichen Orientierung, Sicherheit und Barrierefreiheit. Aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Sicherheitsmaßnahmen und die Barrierefreiheit ist die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unerlässlich. Die Mitbestimmung des Betriebsrats stellt sicher, dass solche Systeme den gesetzlichen und normativen Anforderungen gerecht werden, sozialverträglich gestaltet sind und die Interessen der Belegschaft wahren. Klare Betriebsvereinbarungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Fachplanenden fördern die Umsetzung moderner und inklusiver Wegeleitsysteme, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Nutzenden gerecht werden.

Mitbestimmung im Wegeleitsystem: Strategien für eine gemeinsame Orientierung

Zielsetzung

  • Orientierung und Effizienz: Klare Wegeführung reduziert Suchzeiten und optimiert Arbeitsabläufe.

  • Sicherheitsaspekte: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen.

  • Barrierefreiheit: Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Besuchenden mit Einschränkungen.

  • Repräsentation: Einheitliche und moderne Gestaltung von Wegeleitsystemen trägt zur positiven Außenwirkung bei.

Bestandteile eines Wegeleitsystems

  • Statische Komponenten: Beschilderungen, Pläne, Wegweiser und Markierungen.

  • Digitale Lösungen: Interaktive Displays, mobile Apps, digitale Karten.

  • Sicherheitsrelevante Elemente: Fluchtwegkennzeichnungen, Notfallpläne und Brandschutzsymbole.

  • Barrierefreie Unterstützung: Brailleschrift, taktile Bodenleitsysteme und akustische Signale.

Relevante Paragraphen im BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere bei der Gestaltung von Fluchtwegen.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen.

  • § 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung und Einführung technischer Einrichtungen, die Orientierung und Sicherheit betreffen.

  • § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei erheblichen Änderungen von Arbeitsbedingungen, z. B. durch neue Wegeführungen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, etwa bei Neubauprojekten, die ein neues Wegeleitsystem erfordern.

Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Regelungen zu Flucht- und Rettungswegen (§ 4 ArbStättV).

  • DIN ISO 7010: Standardisierte Sicherheits- und Rettungszeichen.

  • DIN EN 1838: Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegausleuchtung.

  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen für barrierefreie Systeme.

Datenschutzrechtliche Aspekte

DSGVO: Schutz personenbezogener Daten, insbesondere bei digitalen Systemen, die Bewegungsprofile oder Standortdaten erfassen.

Planung und Einführung eines Wegeleitsystems

  • Relevanz: Die Einführung eines neuen Wegeleitsystems beeinflusst Arbeitsabläufe und Sicherheitsaspekte.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass betriebliche Anforderungen, Arbeitsschutz und Barrierefreiheit umfassend berücksichtigt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Mitarbeitende bei der Testphase eines neuen digitalen Wegeleitsystems einbezogen werden.

Gestaltung der Flucht- und Rettungswege

  • Relevanz: Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit zugänglich und normgerecht gestaltet sein.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Umsetzung.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Fluchtwegpläne regelmäßig aktualisiert und sichtbar ausgehängt werden.

Barrierefreiheit

  • Relevanz: Ein inklusives Wegeleitsystem ist essenziell für die Gleichstellung und Teilhabe aller Mitarbeitenden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat fordert die Einhaltung der DIN 32975 und anderer relevanter Normen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat verlangt taktile Bodenleitsysteme sowie Beschilderungen mit Brailleschrift.

Einführung digitaler Systeme

  • Relevanz: Digitale Wegeleitsysteme können datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht, dass Datenschutzvorgaben wie die DSGVO eingehalten werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Bewegungsdaten in Apps anonymisiert und nicht gespeichert werden.

Anpassung bestehender Systeme

  • Relevanz: Änderungen an Wegeführungen oder Sicherheitskonzepten können die Arbeitsbedingungen erheblich beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat wird gemäß § 91 BetrVG bei solchen Änderungen eingebunden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat stimmt einer Neugestaltung der Wegeführung in einem Produktionsgebäude nur zu, wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Sicherheitsanforderungen: Verpflichtung zur Einhaltung von ArbStättV, DIN ISO 7010 und DIN EN 1838.

  • Barrierefreiheit: Integration von inklusiven Maßnahmen wie Brailleschrift und Bodenleitsystemen.

  • Datenschutz: Regelungen zur Nutzung personenbezogener Daten in digitalen Systemen.

  • Regelmäßige Überprüfung: Verpflichtung zur Wartung und Aktualisierung des Wegeleitsystems.

  • Mitarbeitereinbindung: Einbindung von Mitarbeitenden in die Planung und Testphase.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.

  • Sicherheit: Verbesserte Orientierung und Einhaltung von Flucht- und Rettungswegen.

  • Barrierefreiheit: Förderung der Gleichstellung und Inklusion.

Akzeptanz durch Nutzende

  • Herausforderung: Mitarbeitende und externe Besuchende könnten Schwierigkeiten mit neuen Systemen haben.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Schulungen und transparente Kommunikation.

Integration in bestehende Strukturen

  • Herausforderung: Wegeleitsysteme müssen mit bestehenden Sicherheits- und Betriebsstrukturen harmonieren.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für eine umfassende Planung und Abstimmung.

Datenschutz in digitalen Systemen

  • Herausforderung: Digitale Systeme könnten Bewegungsdaten erfassen und speichern.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass alle Datenschutzvorgaben eingehalten werden.