Finale Version der Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wegeleitsysteme im Facility Management
Im Facility Management (FM) dient das Wegeleitsystem der Orientierung und Sicherheit: Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen sollen sich effizient und gefahrlos im Gebäude oder Betriebsgelände bewegen können. Ein durchdachtes, normgerechtes und sicheres Wegeleitsystem ist für die Fluchtwegsicherheit, das Vermeiden von Unfällen (z. B. Kollisionen, Stolpern) und die Effizienz der betrieblichen Abläufe essenziell. Eine Gefährdungsbeurteilung für Wegeleitsysteme ist notwendig, da diese die sichere und effiziente Personenführung im Betrieb maßgeblich beeinflussen und Fehler in der Wegeführung zu Unfällen, Verirrung oder Evakuierungsproblemen führen können. Typische Risiken sind fehlende, unleserliche oder unlogische Beschilderung, unbeleuchtete Fluchtwege, Falschinterpretation, IT-Ausfall bei digitalen Systemen.
Bei der Planung, Installation und Wartung von Wegeleitsystemen im Facility Management müssen Arbeitssicherheitsaspekte (gemäß ArbSchG, ArbStättV, ASR und DGUV) berücksichtigt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass Beschilderungen, Markierungen und ggf. digitale Displays sowohl im Alltagsbetrieb als auch im Notfall (Fluchtwege, Evakuierung) unmissverständlich und sicher funktionieren. Durch regelmäßige Kontrollen, Verantwortlichkeitsregelungen und Anpassungen (z. B. bei Umbauten, Personalfeedback, Notfallübungen) bleibt das System up-to-date und gewährleistet die sichere, effiziente sowie barrierefreie Personenführung in allen betrieblichen Bereichen.
Gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber alle Bereiche im Betrieb auf mögliche Gefährdungen prüfen. Dazu gehören Verkehrs- und Fluchtwege, für die oft ein Wegeleitsystem eingerichtet wird.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Im Anhang sowie in § 3 ArbStättV (Gefährdungsbeurteilung) werden Anforderungen an Flucht- und Rettungswege und deren Kennzeichnung beschrieben. Wegeleitsysteme greifen hier essenziell ein.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“: Vorgaben zur Schildergestaltung, Piktogrammen, Kontrast.
ASR A1.8 „Verkehrswege“: Anforderungen an Wegeführung, Markierung, Abmessungen.
DGUV Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Wegeleitsysteme müssen in eine ganzheitliche Gefährdungsermittlung eingebettet sein.
Bei Einsatz von Flurförderzeugen (z. B. DGUV Vorschrift 68) oder parallelen Vorgängen ist eine klare Kennzeichnung unerlässlich.
Unfallverhütung
Schlechte oder widersprüchliche Beschilderung kann zu Fehlwegen, Kollisionen mit Staplern oder zu Stürzen führen.
Ein GBU-basiertes Wegeleitsystem mindert das Risiko gravierend.
Flucht- und Rettungswege
Im Notfall (Brand, Evakuierung) sind klare, unmissverständliche, gut beleuchtete Kennzeichnungen lebenswichtig.
Fehlleitungen oder fehlende Hinweise gefährden Mitarbeiter und Besucher.
Ergonomische und psychische Faktoren
Gute Lesbarkeit, logische Platzierung und ausreichende Beleuchtung verhindern Stress, Orientierungsprobleme und Zeitverluste.
Unzureichende Beschriftungen führen zu Frust, längeren Wegen und möglichen Folgefehlern.
Einbindung in die Gesamtlogistik
Wegeleitsysteme sind auch für betriebsinterne Logistik (Material- und Personenfluss) relevant.
Ein GBU-Ansatz klärt, wie Wege, Schilder und Sicherheitsanforderungen harmonieren.
Verwechslung oder Unauffindbarkeit
Zu viele, zu kleine, schlecht gestaltete Schilder erzeugen Verwirrung statt Orientierung.
Überfrachtete Infos vs. minimalistische Kennzeichnung ohne Erklärung.
Fehlende oder falsche Fluchtwegkennzeichnung
Rettungswege müssen eindeutig und dauerhaft erkennbar sein. Falschplatzierung oder Versperrung der Sicht kann Evakuierungen behindern.
Schlechte Sichtbarkeit / Beleuchtung
Notbeleuchtung bei Stromausfall oder Dunkelheit ist Pflicht.
Zu dunkle Gänge, verdeckte Schilder oder keine Nachleucht-Eigenschaften (Photolumineszenz) verstärken Gefahren.
Montage- und Wartungsrisiken
Beim Anbringen, Warten oder Austauschen von Schildern: Arbeit in Höhen (Leitern, Gerüste), elektrische Anschlüsse (LED-Schilder).
Mangelnde Absturzsicherung oder fehlender Lockout-Tagout bei Elektroarbeiten.
Digitale Systeme
Ausfall von Elektronik (Displays, Touchscreen-Kioske) → kein Plan B in Papierform.
Manipulation oder Softwarefehler kann verwirrende Anweisungen liefern.
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Beschreibt Form, Farbe, Größe von Piktogrammen (Rettungszeichen, Gebots- und Verbotszeichen).
DIN EN ISO 7010
Internationale Standard-Piktogramme für Sicherheitskennzeichnung.
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge
Regelt Anforderungen an Gestaltung und Länge von Fluchtwegen, deren Kennzeichnung, Notbeleuchtung.
Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
Je nach Gebäudeklasse können Brandschutzkonzepte Vorgaben zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen machen.
Analyse des Gebäudes / Geländes
Welche Bereiche nutzen wie viele Personen? Wo liegen potenzielle Gefahren (Stapler, Gefahrstofflager)? Wie verlaufen die Fluchtwege?
Wie ist die aktuelle Beschilderung (Art, Zustand, Standort)?
Identifikation und Bewertung von Gefährdungen
Prüfung auf Unklarheiten, Zugänglichkeit (Höhe, Beleuchtung), Doppeldeutigkeit von Schildern.
Ermitteln, ob Flucht- und Rettungswege korrekt und ausreichend dimensioniert gekennzeichnet sind.
Ableitung von Schutzmaßnahmen
Technisch: Nachleuchtende oder beleuchtete Schilder, ausreichende Höhe, keine Verdeckung, barrierefreie Anbringung, Farbleitsystem bei Bedarf.
Organisatorisch: Regelmäßige Kontrolle, Wer pflegt die Wegeleitsysteme? Eventuell Einbahnstraßenprinzip bei Engstellen.
Personell: Schulungen/Unterweisungen zum Flucht- und Rettungsplan, wer ändert Schilder bei Umbaumaßnahmen?
Dokumentation
Nach § 6 ArbSchG: GBU-Ergebnisse schriftlich oder elektronisch, Verantwortlichkeiten, Prüftermine.
Bei jedem Umbau oder Neuorganisationstermin Aktualisierung des Wegeleitsystems.
Überprüfung und Aktualisierung
Regelmäßig (z. B. jährlich), nach Zwischenfällen (z. B. Unfällen, Evakuierungsübungen), Umbauten.
Einbeziehen von Nutzungsstatistiken, Mitarbeiter- und Besucherfeedback.
Mehrsprachige / Piktogramm-basierte Beschilderung
In international geprägten Betrieben → Sprachbarrieren minimieren. Piktogramme nach ISO 7010 verwenden, ggf. QR-Codes mit Links zu digitalen Plänen.
Zuständigkeit für Pflege und Aktualisierung
Benennung einer verantwortlichen Person/Abteilung, die Änderungen der Wegführung oder Schilder aktualisiert und regelmäßige Kontrollen durchführt.
Digitale Wegeleitung
Ergänzung zu statischen Schildern durch Bildschirme, Apps oder interaktive Kioske. Sicherstellen, dass ein Backup (klassische Schilder) bei Strom- oder IT-Ausfall existiert.
Farbleitsystem / Zonenkennzeichnung
In großen Gebäuden kann eine farben- oder buchstabengebundene Orientierung (z. B. „Zone A – Rot“, „Zone B – Grün“) Verwechslungen reduzieren.
Achtung: Keine Verfälschung von Sicherheitsfarben (Grün für Rettungszeichen).
Integration ins Evakuierungskonzept
Wegeleitsysteme müssen mit Flucht- und Rettungsplänen abgestimmt sein. Übereinstimmung von Symbolen, Pfeilen, Sammelpunkthinweisen.
Regelmäßige Proben / Evakuierungsübungen, um Schilder und Beschriftungen zu testen.
Barrierefreiheit / Inklusion
Taktil fühlbare Schilder (Brailleschrift), ausreichende Kontraste, akustische Signale für Sehbehinderte.
Sicherstellen, dass Rollstuhlfahrer Beschilderungen gut erreichen bzw. sehen können.
Fehlerkultur und Kontinuierliche Verbesserung
Einfache Meldemöglichkeit für Mängel, veraltete Beschilderung oder schlecht sichtbare Schilder.
Ggf. jährliches Audit, um Wegeleitsystem auf Aktualität und Lesbarkeit zu prüfen.