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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Facility Management: Wegeleitsystem » Strategie » Abgrenzung GU- / Nutzerausbau

Verantwortlichkeiten von Auftraggeber (AG) und Generalunternehmer (AN) beim Leitsystem und der Beschilderung

Bei der Planung und Umsetzung eines Leitsystems (Beschilderung, Orientierung, Notfallhinweise) in betrieblichen Immobilien sind sowohl der Auftraggeber (AG) als auch der Generalunternehmer (AN) an unterschiedlichen Stellen gefordert. Während der AG im Wesentlichen die inhaltlichen Anforderungen, das Design und die Konzeption eines dynamischen, motivierenden Leitsystems vorgibt, ist der AN verantwortlich für behördlich geforderte Hinweise sowie die ordnungsgemäße technische und rechtliche Umsetzung. Nachfolgend werden die Verantwortlichkeiten und die Rollen beider Parteien detailliert skizziert. Leitsystem und Beschilderung in betrieblichen Immobilien haben zweierlei Hauptziele. Design und Orientierungsfunktion (vom AG verantwortet – Corporate Identity, Anpassung an wechselnde Nutzungen, Veranstaltungen) und Sicherheits- und Notfallkennzeichnung (Verantwortung des AN) gemäß gesetzlichen Vorgaben (DGUV, Bauordnungen, ASR, ISO 7010).

Dabei ist eine enge Kooperation zwischen beiden Seiten nötig, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu erzielen. Der AG liefert die inhaltliche Vision und das Layout für ein flexibles, motivierendes Leitsystem. Der AN kümmert sich um alle verbindlichen Sicherheitskennzeichnungen, Notfallbeschilderungen und Montageaspekte, gemäß Behördenvorgaben und Abstimmung mit der BG.

Eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten verhindert Doppelarbeiten und sichert einen reibungslosen Abnahme- und Inbetriebnahmeprozess, sodass Mitarbeitende, Besucher und Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettung) jederzeit optimale und vorschriftskonforme Orientierung erhalten.

Inhaltliche Gestaltung und Leitsystemkonzept

  • Der AG entwickelt oder definiert das Konzept des Leitsystems: Welche Ziele (z. B. leichte Orientierung für Besucher, flexibles Raumbuchungssystem, motivierende Beschriftungen) verfolgt das Unternehmen?

  • Dazu gehört das Layout (Farben, Schriften, Logos), die strategische Standortwahl von Schildern, digitale oder statische Anzeigen sowie der Ansatz, bei Nutzungsänderungen oder Veranstaltungen „ohne stetiges manuelles Eingreifen“ die Beschilderung anpassen zu können (z. B. über digitale Wegweiser).

Unternehmensphilosophie und Corporate Design

  • Der AG legt fest, wie das Leitsystem in das Corporate Design eingebunden wird, damit Beschilderung, Piktogramme oder digitale Displays dem Markenauftritt entsprechen.

  • Ein modernes, motivierendes „Look & Feel“ kann vom AG bzw. dessen Design-/Marketingabteilung vorgegeben werden.

Zusatzfunktionen bei Nutzungsänderungen

  • Bei Raumbuchungen, Veranstaltungen oder temporären Umnutzungen (z. B. Seminarräume, Konferenzbereiche) sollte das Leitsystem flexibel anpassbar sein. Der AG definiert Anforderungen an digitale Beschilderungen (Raumdisplay, Touchscreens) oder modulare, manuell austauschbare Elemente.

Diese Maßnahmen gewährleisten die Grundfunktionalität des Wegeleitsystems, ohne dass auf spezifische Design- oder Unternehmensanforderungen eingegangen wird.

Freigabeprozess und Budget

  • Der AG stellt das notwendige Budget bereit und kontrolliert die Endabnahme des Leitsystems hinsichtlich Inhalt, Design und Zweckmäßigkeit.

  • Er stimmt intern ab, welche Abteilungen (z. B. Facility-Management, Marketing, HSE) noch Vorgaben einbringen.

Leistungen im Nutzerausbau – Individuelle Anpassungen des Wegeleitsystems

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen und Erweiterungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Behördlich geforderte Hinweise und Notfallbeschilderungen

  • Alle notwendigen Kennzeichnungen (Fluchtwegpläne, Rettungsweg- und Brandschutzschilder, Erste-Hilfe-Hinweise, Feuerwehrpläne etc.) sind Teil der Leistung des AN, da sie für Abnahmen und Inbetriebnahmen vorgeschrieben sind.

  • Dies umfasst die korrekte Ausführung nach DIN-Normen (z. B. ASR A1.3, ISO 7010) und die Abstimmung mit Behörden (z. B. Bauaufsicht, Feuerwehr) sowie der Berufsgenossenschaft.

Technische Umsetzung und Montage

  • Der AN verantwortet die Planung, Fertigung und Installation der behördlich geforderten Beschilderung (Notausgangsschilder, Brandschutzkennzeichnungen), inklusive befestigen, verkabeln (z. B. beleuchtete Fluchtwegschilder), ggf. Integration in ein zentrales Notfallsystem.

  • Er stellt sicher, dass Materialien (z. B. selbstklebende Folien, Kunststoff-, Metallschilder) den Brandschutzanforderungen entsprechen (z. B. flammhemmend) und richtig positioniert sind (Sichtbarkeit, Anbringhöhe).

Arbeitsschutz- und Berufsgenossenschaftseinbindung

  • Im Zuge der Sicherheit sind auch Anforderungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) relevant. Der AN arbeitet mit der BG zusammen, um Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen.

  • Flucht- und Rettungspläne, Feuerlöscherstandorte, Markierungen etc. müssen inhaltlich stimmen und ordnungsgemäß dokumentiert sein.

Abstimmung und Schnittstellen

  • Der AN klärt mit dem AG, wo behördliche vs. frei gestaltete Schilder zu platzieren sind. Auch digitale Wegeleitsysteme mit Notfall-Anzeigen (z. B. „Notfall: Bitte diesen Ausgang nutzen“) kann der AN in Abstimmung mit dem AG und TGA-Planern einbinden.

  • Dabei prüft er architektonische, brandschutz- und elektrofachliche Schnittstellen (z. B. Stromversorgung für Leitsystemmonitore, Ansteuerung im Brandfall).

Konzeptabstimmung

  • Der AG liefert das Leitsystemkonzept (Corporate Identity, Layout, Anforderungen an Flexibilität). Der AN prüft, ob dies technisch, baulich und rechtlich umsetzbar ist, und erstellt ggf. Varianten oder Alternativen.

  • Ein Freigabeprozess (Design- und Prototyp-Freigabe, Probeinstallation) stellt sicher, dass das Endergebnis den Unternehmenszielen entspricht.

Behördengänge und Genehmigungen

  • Die behördlich geforderten Beschilderungen (Flucht-, Rettungs- und Brandschilder) sind Teil des Baugenehmigungsverfahrens, ggf. Einbindung der Feuerwehr für Rettungswegepläne.

  • Der AN klärt mit Behörden oder der BG, ob zusätzliche Kennzeichnungen oder Abweichungen nötig sind (z. B. ATEX-Bereiche, Gefahrstoffkennzeichnung).

Inbetriebnahme und Abnahmen

  • Vor Eröffnung oder Betriebsstart erfolgt eine Begehung (Bauabnahme) mit Behörden, AG und AN. Der AN demonstriert, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitskennzeichnungen installiert sind und ordnungsgemäß funktionieren (z. B. beleuchtete Fluchtwegschilder).

  • Der AG prüft die Design- und Funktionsqualität des frei gestalteten Leitsystems auf Vollständigkeit und Kohärenz (z. B. stimmige Piktogramme, korrekte Wegleitsystem-Programmierung).

Nutzungsänderungen und Veranstaltungsbetrieb

  • Der AG kann eigenverantwortlich Raumbezeichnungen, digitale Infoscreens oder Veranstaltungsanzeigen anpassen, sofern das Leitsystem darauf ausgelegt ist. So ist „ohne stetiges manuelles Eingreifen“ gemeint: dynamische Updates über Software.

  • Eventuelle zusätzliche Sicherheitskennzeichnungen (z. B. temporäre Absperrungen, Umleitungen) bei Umbauten oder Veranstaltungen kann der AG realisieren.

Wartung, Reparatur und Aktualisierungen

  • Beleuchtete Notfallschilder, Fluchtwegbeleuchtung und ggf. Monitore/Displays benötigen regelmäßige Wartung (Leuchtmittel, Batterien/Akkus in Fluchtwegschildern).

  • Der AN oder ein Wartungsdienst sorgt für fachgerechte Instandhaltung von Notfallbeschilderungen. Änderungen in der baulichen Struktur (z. B. neue Brandabschnitte) erfordern Aktualisierung der Pläne.

Doku und Schulung

  • Ein Dokumentationspaket (Übersichtsplan des Leitsystems, technische Daten zu Displays, Strompläne für beleuchtete Schilder) wird vom AN nach Fertigstellung an den AG übergeben.

  • Der AG schult oder informiert relevante Mitarbeitende (Empfang, Sicherheitsbeauftragte), wie das Leitsystem im Alltag bzw. bei Notfällen zu handhaben ist.