Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Verantwortlichkeiten von Auftraggeber (AG) und Generalunternehmer (AN) beim Leitsystem und der Beschilderung
Bei der Planung und Umsetzung eines Leitsystems (Beschilderung, Orientierung, Notfallhinweise) in betrieblichen Immobilien sind sowohl der Auftraggeber (AG) als auch der Generalunternehmer (AN) an unterschiedlichen Stellen gefordert. Während der AG im Wesentlichen die inhaltlichen Anforderungen, das Design und die Konzeption eines dynamischen, motivierenden Leitsystems vorgibt, ist der AN verantwortlich für behördlich geforderte Hinweise sowie die ordnungsgemäße technische und rechtliche Umsetzung. Nachfolgend werden die Verantwortlichkeiten und die Rollen beider Parteien detailliert skizziert. Leitsystem und Beschilderung in betrieblichen Immobilien haben zweierlei Hauptziele. Design und Orientierungsfunktion (vom AG verantwortet – Corporate Identity, Anpassung an wechselnde Nutzungen, Veranstaltungen) und Sicherheits- und Notfallkennzeichnung (Verantwortung des AN) gemäß gesetzlichen Vorgaben (DGUV, Bauordnungen, ASR, ISO 7010).
Dabei ist eine enge Kooperation zwischen beiden Seiten nötig, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu erzielen. Der AG liefert die inhaltliche Vision und das Layout für ein flexibles, motivierendes Leitsystem. Der AN kümmert sich um alle verbindlichen Sicherheitskennzeichnungen, Notfallbeschilderungen und Montageaspekte, gemäß Behördenvorgaben und Abstimmung mit der BG.
Eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten verhindert Doppelarbeiten und sichert einen reibungslosen Abnahme- und Inbetriebnahmeprozess, sodass Mitarbeitende, Besucher und Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettung) jederzeit optimale und vorschriftskonforme Orientierung erhalten.