Planung detaillierter Leitsystem-Komponenten
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Wegeleitsysteme im Kontext der Leistungsphase V der HOAI
Wegeleitsysteme sind ein zentraler Bestandteil öffentlich zugänglicher Gebäude. Sie sorgen dafür, dass sich Besucherinnen, Kundinnen und Mitarbeiter*innen schnell und sicher zurechtfinden. Die entscheidende Rolle solcher Systeme ist allgemein anerkannt – gut geplante Wegweiser und Orientierungshilfen verbessern das Nutzererlebnis und erhöhen Sicherheit sowie betriebliche Effizienz. In komplexen Gebäuden vermeiden sie Verwirrung, indem sie klare und zugängliche Wegbeschreibungen liefern. Moderne Wegeleitsysteme sind intuitiv, konsistent und integrativ gestaltet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Nutzergruppen gerecht zu werden. Damit unterstützen sie optimierte Bewegungsabläufe im Gebäude und ein effektives Raummanagement.
Funktionale Anforderungen bedeuten, dass die Wegführung ihren Zweck erfüllt (Orientierung, Information, Sicherheit) und dabei alle Nutzer einschließt, z. B. Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen. Informationen zur Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein – dies ist ein Schutzziel nach DIN 18040-1. Somit sind Wegeleitsysteme nicht nur freiwilliger Service, sondern oft verpflichtender Bestandteil der Planung öffentlich zugänglicher Gebäude. Ein gutes Wegeleitsystem steigert die Nutzungsqualität eines Gebäudes erheblich. Es erleichtert die Orientierung, erhöht die Sicherheit (besonders im Notfall) und signalisiert Professionalität. Die Investition in sorgfältige Planung nach gültigen Normen zahlt sich aus – Nutzerzufriedenheit, inklusiver Zugang für alle und ein positives Gesamtbild des Gebäudes sind der Lohn.
Relevante gesetzliche Grundlagen und Normen für Wegeleitsysteme
Die Planung von Wegeleitsystemen in Deutschland wird maßgeblich durch Bauordnungen, Gesetze und technische Normen bestimmt. Zentrale Vorgaben ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht der Länder in Verbindung mit Normen zum barrierefreien Bauen. Daneben gelten Vorschriften des Arbeitsstättenrechts für Sicherheitskennzeichnung.
Im Folgenden sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Normen aufgeführt:
Landesbauordnungen und DIN 18040: Die Landesbauordnungen verlangen für öffentlich zugängliche Gebäude i. d. R. Barrierefreiheit. Konkretisiert wird dies durch die DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude“. In Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert DIN 18040-1, dass bauliche Anlagen so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen ausdrücklich auch akustische und visuelle Informationen und Kommunikationseinrichtungen – womit Wegeleitsysteme gemeint sind. Gleich zu Beginn der Norm (Abschnitt 4.4) wird als Schutzziel festgelegt, dass Informationen, die der Orientierung, Information, Warnung oder Leitung dienen, auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein müssen. Wichtig ist dabei das Zwei-Sinne-Prinzip: Wichtige Informationen sind mindestens über zwei unterschiedliche Sinneskanäle wahrnehmbar zu machen (z. B. visuell und taktil). Zudem dürfen Orientierungshinweise nicht durch andere Informationen (z. B. Werbung) überlagert werden. DIN 18040-1 gibt außerdem Hinweise zur praktischen Umsetzung: Flure und Verkehrsflächen sollen mit einem möglichst lückenlosen Leitsystem ausgestattet werden, in großen Gebäudekomplexen auch übergreifend bis in die Außenanlagen. Diese Anforderungen sind in den technischen Baubestimmungen der Bundesländer verankert; die Auftraggeber und Architekten tragen Verantwortung für die Umsetzung.
DIN 32975 – Visuelle Informationen und Kontraste: Die Norm DIN 32975:2009-12 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ legt Anforderungen an optische Informationen fest, u. a. in öffentlich zugänglichen Gebäuden, um Sicherheit, Orientierung und Mobilität von Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu verbessern. Sie definiert Grenzwerte und Gestaltungskriterien für Leuchtdichtekontraste, Beleuchtung und Schriftgröße von Informationselementen. So werden z. B. Mindest-Kontrastwerte für Texte/Piktogramme vorgegeben: Nach aktuellem Stand der Technik sind Kontraste (nach Michelson-Kontrast) von mindestens 0,4 erforderlich, in wichtigen Fällen sogar ≥ 0,7 (bis 0,8), und die hellere Fläche sollte einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 aufweisen. Die Norm berücksichtigt dabei verschiedenste Info-Träger, u. a. Wegeleitsysteme, Beschilderung, Markierungen von Hindernissen und Bedienelementen. Für Planer bedeutet dies, dass z. B. Schrift und Symbole groß genug und mit ausreichendem Hell-Dunkel-Kontrast sowie Beleuchtung gestaltet werden müssen, damit sie auch bei eingeschränktem Sehvermögen gut erkennbar sind.
DIN 32984 – Taktile Bodenindikatoren: Die DIN 32984:2011-10 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ definiert Gestaltung und Einsatz von taktilen Bodenleitsystemen, vor allem im Außenraum (z. B. auf Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen). Obwohl primär für den öffentlichen Verkehrsraum entwickelt, sind ihre Prinzipien auch in Gebäuden relevant. Die Norm legt Profile (Form und Maße von Rippen- und Noppenplatten) sowie notwendige Leuchtdichtekontraste für Bodenindikatoren fest. Sie trifft Aussagen zur erforderlichen taktilen und visuellen Erkennbarkeit der Bodenleitelemente. Wichtig ist die normative Vorgabe, dass taktile Bodenindikatoren überall dort einzusetzen sind, wo andere Orientierungshilfen nicht ausreichen oder fehlen. Das heißt, wenn Bodenmarkierungen durch sonstige tast- und sichtbar erkennbare Leitelemente (möglichst auch akustisch wahrnehmbar) nicht gegeben sind, müssen Bodenindikatoren ergänzt werden. Die Norm betont zudem, dass Bodenindikatoren auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut erkennbar sein müssen – z. B. durch kontrastierende Gestaltung ohne Blendwirkung. Ist der Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag nicht ausreichend, sind zusätzliche Begleitstreifen in Kontrastfarbe vorzusehen, damit auch sehbehinderte Personen die Leitstreifen erkennen können. Für den Innenbereich (Gebäude) gelten einige Besonderheiten: In einfach gegliederten Gebäuden können taktile Leitstreifen unter Umständen entbehrlich sein, wenn die Architektur selbst eine leichte Orientierung ermöglicht (etwa durch übersichtliche, geradlinige Wegeführung und klare Abfolge von Räumen). In weitläufigen Hallen oder Foyers hingegen sind begrenzte taktile Leitsysteme erforderlich, um z. B. vom Eingang zu Treppen, Aufzügen oder wichtigen Abzweigungen zu führen. DIN 32984 bildet somit die Grundlage dafür, wann und wie Bodenleitsysteme im Gebäude sinnvoll zu planen sind, um insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Orientierung zu bieten.
Weitere DIN-Normen zur taktilen und visuellen Informationsvermittlung: Ergänzend seien DIN 32986 (taktil erfassbare Beschriftungen im öffentlichen Raum, z. B. Braille- und erhabene Schrift an Handläufen und Schildern) sowie DIN 32989 (taktile Übersichtspläne für Blinde und Sehbehinderte) erwähnt. Diese Normen vertiefen Detailanforderungen, z. B. wie Brailleschrift auf Türschildern oder Handläufen angebracht sein sollte, oder wie taktile Lagepläne gestaltet werden (Kontraste, Maßstäbe etc.). In der Ausführungsplanung sollten die einschlägigen Vorgaben aus diesen Normen beachtet werden, sofern das Projekt entsprechende Elemente (Handlaufbeschilderung, tastbare Pläne etc.) umfasst.
Arbeitsstättenrecht – ASR A1.3: Öffentliche Gebäude sind oft auch Arbeitsstätten. Daher greifen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der technischen Regel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Die ASR A1.3 (Stand 2013, zuletzt geändert 2022) enthält den aktuellen Stand der Technik für Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten. Hierin sind alle Sicherheitszeichen (Verbots-, Gebots-, Warnzeichen, Rettungszeichen, Brandschutzzeichen) mit ihren Farben, Formen und Piktogrammen definiert – im Wesentlichen im Einklang mit der internationalen Norm ISO 7010. Das bedeutet, Fluchtwegsymbole, Erste-Hilfe-Zeichen, Feuerlöscher-Piktogramme etc. müssen den standardisierten Symbolen entsprechen. Wird die ASR A1.3 angewendet, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV bezüglich Sicherheitskennzeichnung erfüllt sind. Für die Gebäudeplanung heißt das: alle Notausgangs- und Rettungswegschilder, Brandschutzkennzeichnungen usw. sind nach diesen Standards zu planen (Größe, Position, Beleuchtung). Seit 2022 beinhaltet die ASR A1.3 auch Inhalte zur optischen Sicherheitsleitsystemen (ASR A3.4/7 wurde integriert). Dazu gehören z. B. beleuchtete Rettungswegmarkierungen oder langnachleuchtende Bodenmarkierungen, die im Notfall die Orientierung unterstützen. Diese sind ebenfalls in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen, insbesondere in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept.
Es ist bei Wegeleitsystemen auf strikte Normkonformität zu achten – vor allem hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN 18040-1), visueller Gestaltung (DIN 32975), taktiler Leitmarkierungen (DIN 32984) und Sicherheitsbeschilderung (ASR A1.3/ISO 7010). Gesetzlich vorgeschrieben ist Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten; bei Verstößen drohen nicht nur Nutzungsprobleme, sondern ggf. auch rechtliche Konsequenzen.
Anforderungen an visuelle, taktile und akustische Leitsysteme
Ein umfassendes Wegeleitsystem spricht idealerweise mehrere Sinne an – Sehen, Hören und Tasten – um unterschiedlichen Nutzern gerecht zu werden.
Visuelle Leitsysteme
Visuelle Orientierungshilfen – also alle Beschilderungen, Pläne, Piktogramme und Markierungen, die über den Sehsinn wahrgenommen werden – bilden das Kernstück eines Wegeleitsystems. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie schnell erfasst und eindeutig verstanden werden können, auch von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Wichtige Anforderungen sind:
Sichtbarkeit und Lesbarkeit: Visuelle Informationen müssen auch für sehbehinderte Menschen gut sichtbar und erkennbar sein. Dafür sind insbesondere Leuchtdichtekontrast, Größe, Form, Position, Betrachtungsabstand und Beleuchtung entscheidend. Konkret bedeutet das: Texte und Symbole auf Schildern sollten einen hohen Hell-Dunkel-Kontrast zum Hintergrund haben (mindestens 0,4 nach DIN 32975, besser mehr) und ausreichend groß dimensioniert sein, sodass sie aus angemessener Entfernung gelesen werden können. Die Schriftart sollte klar und einfach (serifenlos, keine Versalien-Texte für längere Informationen) gestaltet sein. Farben sind so zu wählen, dass farbsehschwache Personen sie unterscheiden können (z. B. Rot-Grün-Kombinationen vermeiden). Beleuchtung spielt ebenfalls eine Rolle: Schilder müssen entweder beleuchtet oder in gut beleuchteten Bereichen positioniert sein, wobei blendfreie Ausleuchtung sicherzustellen ist.
Verständlichkeit durch Piktogramme und Sprache: Viele Menschen erfassen visuelle Informationen schneller über Symbole/Piktogramme als über Text. Daher sollten wichtige Funktionen mit genormten Piktogrammen gekennzeichnet werden – z. B. das Rollstuhlsymbol für barrierefreie Einrichtungen, das Info-„i“ für Informationen, oder WC-Symbole. Durch die ASR A1.3 stehen hier standardisierte Grafiken nach ISO 7010 zur Verfügung, die international verständlich sind. Piktogramme erhöhen die Verständlichkeit auch über Sprachgrenzen hinweg. Allerdings müssen sie eindeutig und bekannt sein; zu exotische oder uneinheitliche Symbole vermeiden! Gegebenenfalls ist Mehrsprachigkeit auf Beschilderungen erforderlich (etwa Deutsch/Englisch in internationalen Einrichtungen). Dann sollte die Informationsmenge pro Schild begrenzt bleiben, um Überfrachtung zu vermeiden – anstelle alles auf einem Schild abzubilden, können z. B. mehrsprachige Faltpläne an Info-Punkten bereitgestellt werden. In behördlichen Einrichtungen wird häufig noch nicht genug Wert auf Mehrsprachigkeit und leicht verständliche Piktogramme gelegt, was in modernen Leitsystemen verbessert werden sollte.
Konsistenz und Einheitlichkeit: Ein visuelles Leitsystem muss durchgehend konsistent gestaltet sein. Alle Schilder sollten ein einheitliches Grafikdesign (Schriftart, Farben, Formate) und eine einheitliche Terminologie verwenden. Nur so entsteht ein stimmiges Gesamtbild, das Nutzer intuitiv verstehen. Wird z. B. ein Konferenzraum einmal als „Saal“ und anderswo als „Raum“ bezeichnet, stiftet das Verwirrung. Ebenso sollten Piktogramme, Pfeilsymbole etc. in allen Gebäudeteilen gleich verwendet werden. Inhaltliche Hierarchien sind festzulegen: Welche Informationen gehören auf Übersichtspläne, was auf Etagenwegweiser, was auf Türschilder? Bei konsistenter Gestaltung weiß der Besucher z. B., dass orangefarbene Schilder immer Sanitärbereiche kennzeichnen oder dass eine bestimmte Pfeilform dem Verlauf einer Hauptroute entspricht. Leider findet man in der Praxis oft das Gegenteil: fehlendes Designkonzept führt zu uneinheitlicher Beschriftung (unterschiedliche Schriftgrößen, Layouts) und sogar variierenden Montagehöhen, was den Gesamteindruck stört. Ein Besucher erwartet jedoch Stringenz und klare Muster in der Wegeführung. Deshalb gilt: Schriftgrößen, Zeilenabstände, Piktogrammgrößen, Farbcodes etc. standardisieren und im Gestaltungsplan festhalten.
Positionierung und Erkennbarkeit: Ein Schild ist nur hilfreich, wenn es am richtigen Ort und zur richtigen Zeit sichtbar ist. Platzierungskriterien sind: Sichtfeld – Wegweiser sollten im üblichen Blickfeld auftauchen, nicht zu hoch oben (max. ca. 2,20 m für Deckenabhänger) und nicht zu niedrig. Türschilder platziert man in Augenhöhe (ca. 1,5 m über Boden) und möglichst an gleicher Stelle neben jeder Tür, sodass sie für alle leicht auffindbar sind. Wichtig ist, dass Beschilderung an Entscheidungspunkten angebracht wird (z. B. an einer Weggabelung ein Richtungspfeil). Wo keine Abzweigung ist, sind i. d. R. auch keine zusätzlichen Schilder nötig – das vermeidet den „Schilderwald“. Um Überfrachtung zu verhindern, sollten nur wirklich relevante Hinweise gegeben werden. Zu prüfen ist auch, ob bauliche Gegebenheiten die Sicht versperren könnten (z. B. Pfeiler oder Türen, die ein Schild verdecken). In langen Fluren ohne Abzweig sind Wiederholungswegweiser in Abständen sinnvoll, damit Nutzer sicher sein können, noch richtig zu sein. Linienführung und Pfeile: Pfeilsymbole auf Wegweisern müssen klar erkennbar und eindeutig zuzuordnen sein (z. B. nicht mehrere verschiedene Ziele mit einem einzigen Pfeil abstrahieren, wenn sie tatsächlich in leicht unterschiedliche Richtungen liegen). Schließlich ist auf ausreichende Sichtweite zu achten: Ein Besucher sollte ein Orientierungszeichen aus einiger Entfernung wahrnehmen – beispielsweise ein Etagen-Verzeichnis schon beim Verlassen des Aufzugs, nicht erst wenn er direkt davor steht.
Taktile Leitsysteme
Taktile Elemente des Wegeleitsystems sprechen den Tastsinn an – sei es über die Füße (Bodenindikatoren) oder über die Hände (taktile Schilder, Brailleschrift). Sie sind unerlässlich, um blinden und stark sehbehinderten Menschen eine eigenständige Orientierung zu ermöglichen. Aber auch alle anderen Nutzer profitieren von taktilen Markierungen, etwa um Stolperstellen zu erkennen oder im Dunkeln geführt zu werden.
Zentrale Anforderungen an taktile Leitsysteme sind:
Bodenleitsysteme (Bodenindikatoren): Taktile Bodenindikatoren umfassen Leitstreifen (mit Längsrillen) zur Führung und Aufmerksamkeitsfelder (mit Noppen) zur Warnung. Ihre Gestaltung und Anordnung folgt in öffentlichen Bereichen DIN 32984. In Gebäuden sollten Bodenleitstreifen vor allem dort eingesetzt werden, wo große, offene Flächen die Orientierung erschweren oder wo ein wichtiges Ziel sicher erreicht werden muss (z. B. vom Haupteingang zur Information oder zum Aufzug in einem großzügigen Foyer). Aufmerksamkeitsfelder sind unmittelbar vor Gefahrenstellen vorzusehen, insbesondere an Treppenabgängen (am oberen Ende einer Treppe), an Rampen oder Bahnsteigkanten. Sie warnen mit ihrer genoppten Struktur vor dem nahenden Hindernis. Leitlinien aus Rillenplatten können entlang von Fluren oder durch Hallen führen und blinden Personen mit dem Langstock die Richtung weisen. Allerdings gilt: In übersichtlichen, rechtwinklig angelegten Innenräumen mit klarer Architektur kann auf ausgedehnte Bodenleitsysteme oft verzichtet werden, sofern keine besonderen Gefährdungen vorliegen. Die Entscheidung sollte hier stets mit Fachplanern für Barrierefreiheit getroffen werden. Wichtig ist ferner der Kontrast: Bodenindikatoren müssen sich visuell deutlich vom umgebenden Boden abheben (anderer Farbton, hell-dunkel Kontrast). Ebenso müssen sie unter Beleuchtung gut wahrnehmbar sein und dürfen keine gefährliche Blendung verursachen (dies erreicht man durch matte, rutschfeste Materialien). Falls der Bodenbelag selbst nicht genug Kontrast zulässt, kann man mit kontrastierenden Begleitstreifen neben den Leitstreifen arbeiten. In der Ausführungsplanung ist darauf zu achten, die Bodenindikatoren plan in den Belag zu integrieren (wegen Stolperfreiheit) und z. B. bei Natursteinbelägen Aussparungen oder eingelassene Module vorzusehen.
Taktile Beschilderung und Brailleschrift: Neben Bodenelementen müssen auch Informationsschilder taktil erfassbar sein. Menschen, die nicht (ausreichend) sehen können, sind auf ertastbare Schrift angewiesen. Daher sollten wichtige Beschilderungen – insbesondere Türschilder für Räume, Lagepläne, Aufzugstableaus – mit erhabener Profilschrift und Brailleschrift ausgestattet sein. Die erhabene Schrift (i. d. R. lateinische Schriftzeichen in Relief) kann von sehbehinderten Personen mit Restsehen oft noch erkannt oder mit den Fingern ertastet werden; Brailleschrift ermöglicht Blinden das Lesen von Text. Beide sollten kombiniert angeboten werden. Höhe und Anordnung: Taktile Schilder sind in einer Höhe anzubringen, die für stehende wie für sitzende (Rollstuhl-)Nutzer gut erreichbar ist – meist ca. 1,20 m über dem Boden (Orientierung an DIN 32986). Zudem sollte man sie an einer Stelle montieren, wo sie leicht zu finden sind, etwa neben der Türklinke auf der Griffseite (für Raum-Beschriftungen). FM-Connect beispielsweise installiert spezielle Schilder mit erhabener Schrift und Braille, die Raumbezeichnungen, Wegbeschreibungen oder Warnhinweise vermitteln; durch die strategische Platzierung in Augenhöhe und an gut erreichbaren Stellen wird sichergestellt, dass alle Nutzergruppen die Informationen ertasten können. Auch Handläufe an Treppen bieten eine Möglichkeit zur Information: Anfänge und Enden von Handläufen können gemäß DIN 32986 mit Braille-Beschriftungen versehen werden (z. B. Stockwerksnummern oder Richtungsangaben), sodass eine Person beim Ertasten des Geländers weiß, wo sie sich befindet. Ebenso sind taktile Übersichtspläne am Eingang oder in großen Gebäuden hilfreich – idealerweise als Reliefplan mit Brailleschrift, der das Gebäude schemahaft darstellt. DIN 32989 liefert hierfür Hinweise (etwa kontrastreiche Darstellung verschiedener Bereiche).
Materialien und Ausführung: Taktile Elemente – ob Bodenplatten oder taktile Schilder – müssen robust und rutschfest sein. Bodenindikatoren sollen jahrelang starker Beanspruchung standhalten, ohne abzunutzen oder zur Stolperfalle zu werden. Daher werden meist Materialien wie Metall, hartes PVC oder Naturstein-Noppen verwendet. Diese sind witterungsbeständig (für Außenbereiche) und innen leicht zu reinigen. Schilder mit Braille sollten ebenfalls langlebig (z. B. Metall, Acryl mit aufgesetzten Braillepunkten) ausgeführt sein, damit die Braillepunkte nicht abgetragen werden. FM-Connect betont etwa den Einsatz langlebiger, rutschfester Materialien, die sowohl innen als auch außen einsetzbar sind – kombiniert mit kontrastreicher Markierung, damit die Systeme von einer breiten Nutzergruppe wahrgenommen werden können. In der Planung sollten taktile Leitsysteme in enger Zusammenarbeit mit Architektinnen und Barrierefrei-Expertinnen entwickelt werden, damit sie nahtlos ins Gebäude integriert sind und allen gesetzlichen Anforderungen (z. B. DIN 32984) entsprechen.
Akustische Leitsysteme
Akustische Orientierungshilfen ergänzen visuelle und taktile Systeme durch Informationen, die man hören kann. Sie sind insbesondere für blinde Personen unverzichtbar, können aber auch allgemein die Navigation erleichtern (z. B. Durchsagen in großen Hallen).
Anforderungen und Beispiele für akustische Leitsysteme sind:
Sprachinformationen und Ansagen: Viele öffentliche Gebäude – z. B. Flughäfen, Bahnhöfe, Krankenhäuser – nutzen Durchsagen zur Orientierung („Der Weg zu Gleis 5...“ oder „Sie befinden sich im Bereich X“). Solche Ansagen müssen gut verständlich und eindeutig formuliert sein. Wichtig: Nach DIN 18040 sollen Informationen möglichst auch auditiv zugänglich sein; dies kann z. B. durch sprechende Wegweiser oder Audioterminals erreicht werden. Moderne Systeme ermöglichen auf Knopfdruck oder via Sensor eine Sprachwiedergabe von Wegbeschreibungen. FM-Connect etwa installiert interaktive Geräte, die per Knopfdruck aktiviert werden und den aktuellen Standort, nahegelegene Einrichtungen oder konkrete Richtungsanweisungen gesprochen ausgeben. Solche sprechenden Wegweiser sind besonders an komplexen Knotenpunkten oder Eingangsbereichen nützlich. Sie verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern insgesamt die Nutzererfahrung in großen öffentlichen Gebäuden. In Gebäuden mit Publikumsverkehr sollte geprüft werden, an welchen Stellen akustische Infos Mehrwert bieten – beispielsweise an Infostelen, Aufzügen oder vor großen Hallen.
Signal- und Orientierungsgeräusche: Neben Sprache können akustische Signale Orientierung geben. Ein bekanntes Beispiel sind akustische Ampelsignale (Tick-Geräusche), übertragen auf Gebäude: Ein leises gleichmäßiges Tonsignal kann blinden Menschen helfen, einen Informationsschalter zu finden (z. B. ein „Piep“-Sender am Info-Desk, der per Fernbedienung von Blinden aktiviert wird). Auch Aufzüge verfügen oft über akustische Hinweise – ein Glockenton bei Ankunft, Sprachansagen der Etagen. Solche Signale sollten in öffentlichen Gebäuden vorgesehen sein: Bei Aufzügen sind Sprachansagen der Stockwerksnummern und taktile Bedienelemente heute Stand der Technik. Im Alarmfall (Feueralarm) sind akustische Signale ohnehin vorgeschrieben (Alarmton, ggf. Sprachdurchsage zur Evakuierung). Allerdings müssen akustische Signale stets mit visuellen ergänzt werden (z. B. Blitzleuchten für Hörbehinderte bei Alarm). In unser Wegeleitsystem-Konzept gehören akustische Elemente vor allem dort, wo sie bestimmten Nutzergruppen helfen, schneller ans Ziel zu kommen oder Gefahren wahrzunehmen.
Verständlichkeit und technische Anforderungen: Akustische Informationen nützen nur, wenn sie in der Umgebungsakustik verständlich sind. DIN 18040-1 fordert, dass akustische Infos auch für Personen mit Hörminderung hörbar und verstehbar sein müssen. Wichtige Einflussfaktoren sind hier das Signal-Rausch-Verhältnis (Nutzsignal vs. Hintergrundgeräusch) sowie die Nachhallzeit des Raumes. Planerisch bedeutet das: In lauten Umgebungen müssen Durchsagen lauter oder frequentiert erfolgen, und es sollte auf gute Akustik geachtet werden (z. B. Schallabsorber in großen Hallen, um Echo zu mindern). Auch gerichtete Lautsprecher können eingesetzt werden, um die Schallenergie gezielt zum Hörer zu lenken. Für Hörgeräteträger kann der Einsatz von Induktionsschleifen an Informationspunkten sinnvoll sein: Diese übertragen Sprachinformationen direkt ans Hörgerät (induktiv), was in vielen Theatern oder Konzertsälen Standard ist – und analog auch für Informationsschalter in öffentlichen Gebäuden gelten sollte (ein Piktogramm mit durchgestrichenem Ohr weist meist auf eine vorhandene Höranlage hin). Zusammenfassend müssen akustische Orientierungshilfen so geplant sein, dass ihr Inhalt klar, laut genug und bei Bedarf jederzeit abrufbar ist. Spezielle Komponenten (z. B. ein taktiles Bodenleitsystem mit integriertem akustischem Signalgeber an Kreuzungspunkten) könnten ebenfalls in Erwägung gezogen werden, sind aber derzeit noch eher selten.
Es ist zu betonen: Visuelle, taktile und akustische Leitsysteme wirken idealerweise zusammen. Kein Medium kann alle Nutzer alleine erreichen, daher die Kombination: visuelle Schilder für die meisten, taktile Leitstreifen und Braille für sehbehinderte/blinde Menschen, akustische Ansagen für Blinde und als Zusatzinformation. Diese Zwei- bis Drei-Sinne-Strategie stellt sicher, dass Orientierungshilfen robust und redundant sind – fällt ein Sinn aus, helfen andere. Dieses Prinzip der multisensorischen Gestaltung zieht sich als roter Faden durch alle Normen (DIN 18040 spricht vom Zwei-Sinne-Prinzip). Für die Planer bedeutet es, bei jeder Informationseinheit zu fragen: Wie kann diese alternativ wahrgenommen werden? Beispielsweise kann ein Raum, der farblich kodiert ist, zusätzlich durch fühlbare Symbole gekennzeichnet werden; ein optischer Fluchtwegplan kann durch akustische Durchsagen im Alarmfall ergänzt werden, etc. Nur so entstehen ganzheitliche Wegeleitsysteme.
Planungskriterien für Beschilderung, Bodenindikatoren, Beleuchtung und Orientierungshilfen
Bei der konkreten Planung eines Wegeleitsystems sind verschiedene Komponenten zu berücksichtigen: Die Beschilderung (alle festen Schilder und Hinweise), Bodenindikatoren, die Beleuchtung als unterstützendes Element sowie weitere Orientierungshilfen (von Übersichtsplänen bis zu digitalen Systemen). Im Folgenden werden für jeden Bereich die wichtigsten Planungskriterien und bewährte Vorgehensweisen dargestellt.
Beschilderung (visuelle Orientierung): Die Beschilderung umfasst Wegweiser, Raumschilder, Türschilder, Hinweistafeln und alle sonstigen visuellen Zeichen. Hier gelten folgende Planungskriterien:
Inhaltliche Struktur: Ein Leitkonzept für Beschilderung ist zu erarbeiten, bevor einzelne Schilder gestaltet werden. Darin wird festgelegt, welche Informationen auf welcher Ebene dargestellt werden. Beispielsweise: Gebäudeübersichtsplan am Eingang (mit grober Orientierung), Etagenübersicht pro Geschoss (Liste der Abteilungen/Räume auf der Etage), Wegweiser an Knotenpunkten (mit Pfeilen zu Bereichen oder Raumgruppen), Türschilder an Räumen (mit Raumname/Nummer). Diese Hierarchie verhindert Überladung einzelner Schilder. Übersichtspläne müssen nicht jedes Detail zeigen, sondern geben Groborientierung; detaillierte Infos folgen schrittweise auf der Route. Ebenso gehört zur Strukturplanung die Festlegung der Nomenklatur: z. B. einheitliche Raumbezeichnungen (statt mal „Raum 1“ und mal „Zimmer 1“).
Layout und Design: Frühe Abstimmung mit dem Architekten und ggf. Grafikdesigner ist ratsam, um Schilder ins architektonische Konzept einzubinden. Idealerweise spiegelt das Leitsystem das Corporate Design der Institution wider (Farben, Logo, Schriftzug), ohne dabei die Funktion zu beeinträchtigen. Ein durchdachtes Designkonzept kann das Wegeleitsystem optisch aufwerten und zum Teil des Erscheinungsbildes des Gebäudes machen. Gestaltungsaspekte: Schildermaterial (z. B. Acrylglas, Metall, Holz – passend zur Innenarchitektur), Schriftart (i. d. R. gut lesbare Groteskschrift), Farbgebung (Kontrast vs. Integration in Umgebung), ggf. Piktogrammstil. Wichtig ist Lesefreundlichkeit vor künstlerischer Extravaganz: Kreative Schilder nützen nichts, wenn sie schwer zu erkennen sind. Dennoch darf die Gestaltung nicht komplett vernachlässigt werden – selbst funktionale Standardschilder sollten zumindest konsequent und sauber umgesetzt sein, da sonst ein uneinheitlicher Eindruck („Schilderwildwuchs“) entsteht.
Montage und Positionierung: Bei jedem Schildtyp ist ein optimaler Montageort festzulegen. Türschilder gehören zumeist an die Türkante auf Griffhöhe (bei Doppeltüren an den rechten Flügel oder mittig). Wegweiser in Fluren kann man an Wänden (auf ca. 1,7 m Höhe) oder von der Decke abgehängt anbringen – letzteres vor allem, wenn Wände fehlen oder ein langer Korridor viele Ziele hat. Entscheidend ist, dass Schilder früh genug im Blickfeld erscheinen, bevor eine Person daran vorbei läuft. An Kreuzungen stellt man die Wegweiser möglichst vor die Abzweigung, nicht erst dahinter. Außerdem ist auf einheitliche Montagehöhen zu achten: Ein Besucher sollte nicht auf einem Flur die Schilder mal auf 2,2 m und im nächsten Flur auf 1,8 m Höhe suchen müssen – solche Inkonsistenzen gilt es zu vermeiden. Falls baubedingt unterschiedliche Höhen nötig sind, kann man durch gestalterische Tricks (z. B. Hintergrundtafeln, die auch mal an der Decke hängend und mal an der Wand kleben, aber gleich aussehen) die Stringenz wahren. Schilder sollten zudem nicht zu nah beieinander angebracht werden, um „Schilderwälder“ zu vermeiden. Jede Position im Gebäude braucht genau die Informationen, die dort relevant sind – nicht mehr und nicht weniger. So liest niemand gerne 20 Zeilen auf einem Schild; besser, an der Stelle nur die 5 wichtigsten Ziele auszuweisen und an einem späteren Punkt weiter zu untergliedern.
Flexibilität: Bereits bei der Planung der Beschilderung sollte an mögliche Änderungen in der Zukunft gedacht werden (Mieterwechsel, Raumnutzungen, Umbauten). Ein modulares Schilder-System bietet hier Vorteile: z. B. Schilder mit austauschbaren Einlegern (Papier/Film hinter Glas) für Büronamen, oder Tafeln mit Steckleisten, die man bei Änderungen umstecken kann. So muss nicht das ganze Schild ersetzt werden, wenn sich ein Raumname ändert. Gleiches gilt für digitale Anzeiger: Wo sinnvoll (z. B. tagesaktuelle Hinweise, wechselnde Veranstaltungen), kann digitale Beschilderung eingeplant werden. Diese lässt sich per Software aktuell halten. Eine modulare, erweiterbare Systematik stellt sicher, dass das Leitsystem nachhaltig bleibt – andernfalls drohen später wild gewachsene „Zusatzschilder“ neben dem eigentlich geplanten System (man sieht z. B. oft provisorische Zettel oder zusätzliche Schildchen, die bei Änderungen hinzugekommen sind und das klare Bild stören).
Bodenindikatoren: Für die Planung der taktilen Bodenleitelemente sind neben den normativen Vorgaben (DIN 32984) folgende Kriterien praktisch relevant:
Notwendigkeit und Verlauf: Zuerst wird analysiert, wo Bodenindikatoren gebraucht werden. In typischen Büro- oder Verwaltungsgebäuden mit klaren Fluren sind oft nur im Eingangsbereich oder vor Treppen taktile Markierungen erforderlich. In weitläufigen öffentlichen Bereichen (Museen, Messehallen, große Bahnhöfe) hingegen können ausgedehntere Leitstreifen nötig sein, um Besucherströme gezielt zu lenken. Ein Leitstreifen sollte immer logisch von A nach B führen – z. B. vom Haupteingang direkt zum Empfang oder von dort weiter zum Aufzug. Wichtig ist, dass das taktile Leitsystem eine kontinuierliche Führung bietet, nicht unvermittelt endet. Abzweigende Leitlinien können zu wichtigen Punkten führen (Information, WC für Sehbehinderte etc.). Dabei ist zu beachten, dass Leitlinien nicht zu dicht nebeneinander verlaufen, um keine Verwirrung durch parallele Strecken zu stiften.
Einsatz von Leitstreifen vs. Aufmerksamkeitsfeldern: Aufmerksamkeitsfelder (Noppenfelder) sind obligatorisch an Gefahrenstellen: oberhalb von Treppen (DIN 18040-1 fordert die Markierung einzelner Stufen, aber zusätzlich sind Noppenfelder als Auffindestreifen vor Treppen üblich), an Stufen im Verlauf eines Weges (Einzelstufen), an stark frequentierten Bahnsteigkanten etc. Im Innenbereich platziert man Noppenmatten mind. 30 cm vor der ersten Stufe (bzw. Oberkante Treppe) und idealerweise auch am unteren Austritt einer Treppe, damit man das Ende spürt. Leitstreifen (Rillenstreifen) verbindet man zwischen solchen Punkten oder als Wegführung durch große Flächen. Ein typisches Konzept in Gebäuden: Leitstreifen vom Eingang bis zu einem zentralen Orientierungspunkt (Infotheke), von dort verzweigen Leitstreifen zu Aufzügen und Treppen. Vor jeder Treppe ist ein Noppenfeld quer zur Laufrichtung. An Bodenhindernissen (z. B. einer frei im Raum stehenden Säule) kann ebenfalls umlaufend ein Noppenfeld warnen, falls das Hindernis nicht ohnehin mit dem Langstock erkannt wird.
Integration ins Bodenlayout: Ästhetisch und funktional sollten Bodenindikatoren ins vorhandene Bodenmaterial integriert werden. Möglichkeiten: Einfräsen von Rillen in Steinböden (mit anderem Material ausgießen), Modulplatten auf dem fertigen Boden verkleben oder mit dem Belag verlegen, Noppen aufkleben (selbstklebende Leitelemente aus Kunststoff oder Metall, v. a. im Bestand). Bei der Planung wird festgelegt, welche Methode passt – abhängig von Bodenbelag und Dauerhaftigkeit. Wichtig ist, dass keine Stolperschwellen entstehen: Die Elemente müssen flach abschließen. Auch müssen sie im Reinigungs- und Brandschutzkonzept berücksichtigt werden (z. B. keine Metallplatten, die im Brandfall zur Rutschgefahr werden könnten, in sicherheitsrelevanten Bereichen einsetzen, ohne Rücksprache mit Fachplanern).
Kontrast und Material: Wie zuvor erwähnt, müssen Bodenindikatoren deutlich kontrastieren. Planerisch heißt das: Farbe und Material werden passend zum Belag gewählt. Beispiel: Heller Steinboden → dunkle graue Rillenplatten; dunkler Boden → helle (z. B. gelbe oder weiße) Noppenplatten. Materialwahl: Innen in repräsentativen Bereichen werden häufig Edelstahl- oder Messingnoppen verwendet (optisch hochwertig), außen oft Betonwerksteinplatten mit Noppen/Rillen. Kunststoffrillen sind in vielen Farben verfügbar und können gut auf Fliesen geklebt werden. Die Oberfläche muss rutschfest (Rutschhemmung nach DIN 51130 mind. R10) sein, vor allem wenn Feuchtigkeit auftritt. Außerdem sollte sie blendfrei sein – matte Oberfläche statt spiegelndem Metall, um Reflexionen zu vermeiden.
Begleitmaßnahmen: Manchmal können bauliche Maßnahmen Bodenindikatoren reduzieren: Eine klar erkennbare Kante oder ein Farbkontrast im Belag kann einen Leitstreifen ersetzen. DIN 32984 erlaubt, auf Bodenindikatoren zu verzichten, wenn andere taktil und visuell klare Leitlinien vorhanden sind (z. B. entlang einer endlosen Wand ohne Einbuchtungen). Dann kann etwa eine kontrastfarbige Sockelleiste oder Beleuchtung den Weg weisen. Solche Alternativen sollten im Planungsteam diskutiert werden – stets vor dem Hintergrund der Normanforderungen und in Absprache mit Behindertenverbänden bei wichtigen öffentlichen Gebäuden.
Beleuchtung: Licht ist ein oft unterschätzter Faktor der Wegeführung. Einerseits müssen die Orientierungselemente beleuchtet sein, andererseits kann Licht selbst als Leitmedium dienen (z. B. beleuchtete Linien am Boden). Kriterien:
Ausleuchtung der Schilder: Alle Beschilderungen sollten bei den vorgesehenen Nutzungszeiten gut sichtbar sein. In Gebäuden mit Publikumsverkehr auch abends ist möglicherweise eine Hinterleuchtung der wichtigsten Schilder oder eine Anstrahlung erforderlich. Notausgangszeichen sind gemäß Arbeitsstättenregeln in vielen Fällen beleuchtet bzw. langnachleuchtend auszuführen (d. h. mit Akku- oder Netzersatz bei Stromausfall). Für Wegweiser kann eine normale Raumbeleuchtung ausreichen, wenn das Lichtkonzept gute Allgemeinhelligkeit bietet. Kritische Punkte: Eingangsbereiche (Türen sollten gut auffindbar beleuchtet sein, inkl. Beschilderung), Treppenhäuser (Notbeleuchtung gemäß DIN EN 1838), lange Flure (gleichmäßige Beleuchtungsstärke, damit Orientierungsschilder nicht im Halbdunkel hängen). Blendfreiheit ist auch hier wichtig – ein Schild direkt unter einem Strahler könnte blenden, daher Lichtpositionen passend wählen.
Akzent- und Sicherheitsbeleuchtung: Licht kann gezielt zur Führung eingesetzt werden: beleuchtete Handläufe oder Bodeneinbauleuchten entlang eines Hauptwegs ziehen etwa den Blick und geben subtil Richtung vor. In Kinos oder Theatern sind z. B. LED-Leisten an den Gängen üblich. Solche Konzepte kann man auch für öffentliche Gebäude prüfen, gerade wenn innovatives Design gewünscht ist. Im Notfall sind baurechtlich ohnehin beleuchtete Fluchtwegzeichen Pflicht – diese kann man geschickt ins Leitsystem integrieren, sodass sie nicht wie Fremdkörper wirken. Z. B. können Rettungswegsymbole in vorhandene Wegweiser integriert werden (sofern sie dennoch den Normgrößen entsprechen), anstatt separate grüne Kästchen überall aufzuhängen. Auch nachleuchtende Bodenmarkierungen (fußbodenebene Streifen, die im Dunkeln fluoreszieren) sind ein Teil moderner Sicherheitsleitsysteme und helfen bei Stromausfall oder Rauchentwicklung den Weg zu finden. Diese sollten ebenfalls früh mitgeplant werden (Position der Markierungsstreifen auf Boden oder an Wänden).
Lichttechnische Anforderungen: Falls für bestimmte Bereiche normative Vorgaben existieren (z. B. Mindestbeleuchtungsstärke 100 lx für Sicherheitsgrafiken laut ASR A3.4/7), sind diese im Lichtkonzept umzusetzen. Im Zweifel sollte der Lichtplaner oder Elektrofahlplaner ins Boot geholt werden, um gezielte Ausleuchtung der Leitelemente zu garantieren. Während der Ausführungsplanung müssen ggf. zusätzliche Leitungen oder Leuchten vorgesehen werden, damit z. B. ein Infotafel-Display Strom und Licht bekommt. Daher ist hier die Gewerke-übergreifende Abstimmung wichtig (siehe Integration in Lph 5).
Orientierungshilfen und sonstige Maßnahmen: Über die klassischen Schilder und Markierungen hinaus gibt es weitere Orientierungshilfen, die im Rahmen eines ganzheitlichen Leitsystems betrachtet werden sollten:
Übersichtspläne und Verzeichnisse: Ein Orientierungsplan am Eingang oder in der Lobby ist oft der Startpunkt für Besucher. Dieser sollte übersichtlich die Hauptbereiche des Gebäudes darstellen (ggf. farblich kodiert) und eine Sie-sind-hier-Markierung aufweisen. Er dient als mentale Landkarte. Solche Pläne können auch als taktile Übersichtspläne für Blinde bereitgestellt werden (etwa als Relief oder in Form eines Audio-Kiosks). Zusätzlich sind Raumverzeichnisse sinnvoll, z. B. ein alphabetisches Register großer Einrichtungen, abrufbar über Touchscreen oder analog im Eingangsbereich. Wichtig ist, dass – wenn solche Infopunkte vorhanden sind – diese aktuell gehalten werden: ständige Pflege und Aktualisierung sind Teil der Planung (z. B. sollte vor Eröffnung klar sein, wer später Änderungen einpflegt, damit der Plan „immer auf dem neuesten Stand“ bleibt).
Wegeführung im Außengelände: Orientierung beginnt oft schon vor dem Gebäude. Planungskriterien beziehen daher auch das Außengelände mit ein: Sind an der Einfahrt oder am Parkplatz Wegweiser zum Haupteingang vorhanden? Ist für Fußgänger der Eingang leicht auffindbar (z. B. durch Beleuchtung, Beschilderung, ggf. Bodenleitsystem vom Gehweg)? Öffentliche Gebäude sollten barrierefreie Zugänge deutlich kennzeichnen (z. B. Richtungspfeile „Barrierefreier Zugang“). Außerdem ist auf dem Gelände zwischen Besucherzonen und internen Bereichen zu unterscheiden – Beschilderung sollte klar machen, welche Wege öffentlich sind und welche z. B. nur fürs Personal. In der Planung ist daher eine Freianlagen-Beschilderung (z. B. Geländeplan, Parkplatz- und Eingangsschilder, Gebäudenummern) mit einzubeziehen.
Farb- und Zonenkonzept: Ein beliebtes Mittel in komplexen Gebäuden (z. B. Krankenhäusern) ist das Farbleitsystem. Verschiedene Etagen oder Flügel erhalten eigene Farben, die sich in der Beschilderung und Gestaltung (Wandfarben, Bodenakzente) wiederfinden. So merkt sich ein Besucher z. B., dass die Radiologie im „grünen Bereich“ liegt und folgt grünen Linien oder Schildern dorthin. Ein solches Konzept kann die Navigation erleichtern, muss aber gut durchdacht sein: Farben müssen dennoch kontrastreich eingesetzt werden (Pastelltöne allein helfen wenig), und es dürfen nicht zu viele Farbcodes sein, sonst überfordert es (max. 5-7 Farben in einem System). Die Planung sollte hier Architekturgestaltung und Leitsystem verzahnen – beispielsweise könnte jeder Gebäudeabschnitt architektonisch ein Merkmal haben (andere Deckengestaltung oder Beleuchtung), was bewusst als Orientierung genutzt wird.
Digitale Wegführung: Im Zeitalter von Smartphones ergänzen digitale Tools zunehmend die klassische Beschilderung. Bereits vor dem Besuch informieren sich viele Leute online – daher sollte die Website einer Einrichtung Anfahrts- und Gebäudepläne enthalten. Vor Ort können QR-Codes oder NFC-Tags auf Schildern zusätzliche Infos liefern (z. B. für Audioguides oder detailreiche Pläne auf dem Handy). Große Gebäude setzen auch digitale Kiosksysteme ein: interaktive Touchscreens, auf denen man sein Ziel eingibt und eine Route angezeigt bekommt. Diese Systeme können sogar personalisierte Routenführung anbieten. In der Planung muss man für solche digitalen Elemente Strom- und Datenanschlüsse vorsehen sowie strategische Standorte (z. B. in Lobby). Wichtig: Digitale Systeme ersetzen nicht die Grundbeschilderung – sie sind eine Ergänzung. Denn nicht jeder nutzt sie, und im Notfall (Stromausfall) müssen analoge Hinweise funktionieren. Dennoch kann die Integration digitaler Wegweiser oder Apps das Leitsystem erheblich erweitern. Die Koordination aller Kommunikationskanäle ist ein Merkmal moderner Wegweisung: Vom Info-Blatt über Beschilderung bis zur App sollte konsistent die gleiche Terminologie und Logik gelten.
Mitarbeiterschulung: Eine weiche, aber wichtige Orientierungshilfe sind die Menschen vor Ort. Selbst mit dem besten Leitsystem werden Besucher manchmal fragen müssen. Daher sollten Empfangsmitarbeiter, Security oder Guides gut über die Wege Bescheid wissen und geschult sein, Auskunft zu geben. Mitarbeitende im Gebäude sollten das Leitsystem kennen (z. B. wissen, welche Raumbezeichnungen auf den Schildern stehen – ein häufiges Problem ist, dass umgangssprachlich andere Begriffe kursieren als auf den offiziellen Schildern). FM-Connect erwähnt explizit die Schulung von Mitarbeitern zur Verbesserung von Wissen und Kommunikationsfähigkeiten im Kontext von Leitsystemen. Dies sollte Teil der Inbetriebnahme-Planung sein.
Zusammengefasst müssen bei der Planung der Leitkomponenten alle Details mitgedacht werden: Von der inhaltlichen Konzeption über gestalterische Integration bis zur technischen Ausstattung (Beleuchtung, Strom, Datentechnik). Eine enge Zusammenarbeit zwischen Architekt, Fachplanern (Elektro, Beleuchtung, ggf. IT), Grafikdesign und Bauherr ist dabei erforderlich, um alle Aspekte – Funktion, Ästhetik, Barrierefreiheit, Sicherheit – in Einklang zu bringen.
Anforderungen an barrierefreie Wegeführung
Die barrierefreie Wegeführung ist kein separater Bestandteil, sondern integraler Anspruch an das gesamte Wegeleitsystem. Dennoch sollen hier noch einmal gebündelt die Anforderungen betrachtet werden, die sicherstellen, dass alle Menschen – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung – dem Leitsystem folgen können.
Barrierefreiheit umfasst sensorische, motorische und kognitive Aspekte:
Stufenlose Erreichbarkeit aller Hauptwege: Ein wesentliches Kriterium barrierefreier Wegeführung ist, dass alle Hauptwege im Gebäude stufen- und schwellenlos zurückgelegt werden können. Für Planer heißt das: Wo immer ein Höhenwechsel ist (Treppen, einzelne Stufen, Eingangsportal), muss ein alternativer, barrierefreier Weg vorhanden sein – etwa Rampen, Aufzüge oder Hebebühnen. Wichtig in Bezug auf Wegweisung: Diese alternativen Routen müssen explizit ausgeschildert sein. Beispielsweise sollte ein Rollstuhlsymbol mit Richtungshinweis dort angebracht werden, wo der Weg zum Aufzug vom normalen Weg abzweigt. Besucher mit Rollstuhl oder Gehhilfe dürfen nicht allein gelassen werden. Eingänge: Wenn der Haupteingang nicht ebenerdig ist und ein barrierefreier Nebeneingang existiert, muss schon von außen deutlich ein Schild „Barrierefreier Zugang -->“ auf diese alternative Route hinweisen. Im Gebäude sollten alle Bereiche, die für Besucher zugänglich sind, auch barrierefrei erreichbar sein (dies ist in vielen Bundesländern baurechtlich vorgeschrieben, z. B. in Versammlungsstätten). Falls Bereiche ausgenommen sind (z. B. Empore ohne Aufzug in denkmalgeschützter Kirche), muss das klar kommuniziert sein.
Kennzeichnung barrierefreier Einrichtungen: Zu einer barrierefreien Wegeführung gehört, barrierefreie Angebote deutlich zu markieren. Dazu zählen z. B. barrierefreie WCs (Piktogramm Rollstuhl), Behindertenparkplätze (Piktogramm), ein taktiler Plan im Foyer (entsprechender Hinweis). Auch die Aufzüge sollten mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sein, damit klar ist: hier geht’s auch für mobilitätseingeschränkte Personen weiter. Im Wegeleitsystem sollten wo nötig getrennte Wege ausgewiesen werden: etwa ein Wegweiser „<– Aula (Treppen) | Aula barrierefrei (→ Aufzug)“. Besucher müssen also die Wahl haben und den barrierefreien Pfad leicht finden.
Zwei-Sinne-Prinzip überall umsetzen: Barrierefrei heißt auch, dass Informationen mindestens auf zwei Wegen vermittelt werden (visuell, taktil, akustisch). In der Praxis bedeutet das: Jedes isolierte Orientierungselement sollte vermieden werden. Statt nur einer optischen Beschilderung sollte z. B. ergänzend eine tastbare Information vorhanden sein (Brailleschrift oder Piktogramm zum Tasten). Statt nur akustischer Durchsage sollten Informationen auch visuell sichtbar sein (Laufschrift oder Anzeige). DIN 18040-1 schreibt konkret: „Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen“. Planer müssen daher bei jedem Informationsangebot prüfen, ob es für Hörbehinderte und Sehbehinderte gleichermaßen zugänglich ist. Ein Beispiel: Ein rein akustischer Aufruf (z. B. Nummernanzeige in Behörden mit Piepton) ist für Gehörlose ungeeignet – hier braucht es Displays. Umgekehrt ist ein rein visuelles Schild für Blinde unbrauchbar – hier braucht es Braille oder Sprachausgabe. Die Wegeführung sollte also multiplex sein: Schilder + taktile Bodenelemente + ggf. Ansagen arbeiten zusammen. Wichtig ist auch: Informationen dürfen sich nicht gegenseitig überlagern oder widersprechen, sonst leidet die Barrierefreiheit (z. B. darf ein wichtiges Hinweisschild nicht von Werbepostern verdeckt werden).
Taktile und visuelle Sicherheitsvorkehrungen: Barrierefreie Wegeführung bedeutet auch, dass Gefahrenstellen gesichert sind, damit sie für Sehbehinderte erkennbar werden. So müssen z. B. Glastüren und Glaswände deutlich markiert sein (Kontraststreifen in Augenhöhe), damit niemand dagegenläuft. Treppenstufen müssen deutlich markiert werden (siehe vorheriges Kapitel) und mit beidseitigen Handläufen ausgestattet sein – und diese Handläufe sollten erfühlbare Enden haben (nach DIN 18040 30 cm über Treppenende hinaus weiterführen, damit man das Ende spürt). Hindernisse in Verkehrswegen (wie frei stehende Säulen, Geräte, Feuerlöscherkästen) sollten entweder nicht in den Gehbereich ragen oder zumindest mit einem Sockel/Kantenabschlussschienensystem versehen sein, das mit dem Langstock ertastet werden kann. Für die Planung heißt das konkret: Achte auf Objekte, die zwischen 0,30 m und 2,10 m über dem Boden in Wege ragen – diese sind für Blinde nicht erkennbar und müssen vermieden oder gekennzeichnet werden (z. B. mit Bodenleitelementen oder Schutzbügeln im unteren Bereich). Auch Türen sollten kontrastierend gestaltet sein (Türrahmen vs. Wandfarbe), damit sie für Sehschwache erkennbar sind. Türen mit Automatikantrieb benötigen Taster in erreichbarer Höhe (0,85 m) und taktiler Markierung.
Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse: Hörbehinderte Menschen profitieren von optischen Signalen. Daher in Versammlungsstätten immer auch visuelle Alarmierung (Blinklichter). Bei Durchsagen könnte durch Laufschriften oder Bildschirme Unterstützung geboten werden (in manchen U-Bahnhöfen sieht man z. B. die Ansage auch als Textdisplay). Kognitiv eingeschränkte oder fremdsprachige Personen benötigen leicht verständliche, möglichst intuitive Leitsysteme – also klare Symbole, eventuell unterstützende Grafiken, und einfach formulierte Texte. Im Sinne der Leichten Sprache sollte man überflüssige Fachbegriffe vermeiden. Beispielsweise statt „Administration“ lieber „Verwaltung“ (oder beides angeben). Barrierefreie Wegeführung denkt also auch an ältere Menschen (die vielleicht langsamer lesen und gehen – daher Sitzgelegenheiten auf langen Wegen, größere Schriftgröße) und an Personen mit Lernschwierigkeiten. Ein Hilfsmittel sind hier Farben und Piktogramme, die Wiedererkennung gewährleisten (z. B. rotes Symbol für Notfall, grünes für Ausgang). Auch mehrsprachige Beschilderung fällt in diesen Bereich – sie hilft etwa Geflüchteten oder Tourist*innen.
Ganzheitlicher Ansatz: Letztlich sollte das Ziel sein, dass alle Besucher ohne fremde Hilfe ihr Ziel finden können. Das ist die Leitidee von Barrierefreiheit. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass in öffentlichen Einrichtungen Barrierefreiheit oft „Handlungsbedarf“ birgt, besonders was Leit- und Orientierungssysteme betrifft. Daher sollte das Planungsteam früh Personen mit Behinderung oder entsprechende Sachverständige einbeziehen, um die Tauglichkeit zu prüfen. Ein Gebäude, das barrierefrei geplant ist, hat meist ein besser funktionierendes Leitsystem für alle – weil Klarheit, Einfachheit und Redundanz eingebaut sind.
Es bedeutet barrierefreie Wegeführung: Stufenfreie, klar gekennzeichnete Routen, multisensorische Informationen (Sehen, Hören, Tasten) an allen wichtigen Punkten, besondere Markierungen für Gefahren und Zugänglichmachung aller Bereiche für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Im Kontext der HOAI-Leistungsphase 5 muss die Planung dies detailliert abbilden – sämtliche barrierefreien Maßnahmen sollten jetzt in Zeichnungen, Beschreibungen und der späteren Ausschreibung festgeschrieben werden.
Integration in die Ausführungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase V
Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI ist die Phase, in der der Entwurf so weit durchgearbeitet wird, dass er ausführungsreif ist. Das heißt, alle für die Bauausführung notwendigen Einzelangaben – in Zeichnungen und in Textform – werden erstellt. Für das Wegeleitsystem bedeutet dies: Aus einem konzeptionellen Leit- und Beschilderungsplan (der meist in Leistungsphase 3 oder 4 erarbeitet wurde) muss nun ein detaillierter Ausführungsplan werden, der sämtliche Elemente des Leitsystems umfasst und diese integriert in die Gesamtplanung darstellt.
Wichtige Aspekte der Integration des Wegeleitsystems in Lph 5:
Pläne und Zeichnungen: Zunächst ist sicherzustellen, dass für das Wegeleitsystem eigene Planunterlagen erstellt werden. Meist erfolgt dies in Form von Grundrisszeichnungen pro Geschoss, in denen alle Standorte von Schildern, Piktogrammen, Bodenindikatoren etc. eingezeichnet sind (Beschilderungspläne). Diese Pläne sollten Teil der Ausführungsplan-Dokumentation sein, damit auf der Baustelle klar ist, wo was hinkommt. Darüber hinaus ist ein Beschilderungsverzeichnis hilfreich: eine tabellarische Auflistung aller geplanten Schilder mit Beschriftungstext, Typ (z. B. Wegweiser, Türschild), Montageort und ggf. Bemerkungen (z. B. „mit Braille“). In Lph 5 werden diese Unterlagen finalisiert. Sie dienen auch als Grundlage für Lph 6 (Vorbereitung der Vergabe), denn die Beschaffung der Schilder wird meist als eigenständiges Gewerk oder als Teil des Innenausbaus ausgeschrieben.
Koordination mit anderen Gewerken: Die Ausführungsplanung verlangt die Koordination aller fachlich Beteiligten. Für das Leitsystem betrifft das insbesondere den Architekten (bzw. Innenarchitekten), den Elektroplaner und gegebenenfalls den Lichtplaner oder Medientechniker. Beispiel: Wenn beleuchtete, elektrische oder digitale Schilder vorgesehen sind, muss der Elektroplan entsprechende Stromanschlüsse (und ggf. Datenleitungen) einplanen. Dafür braucht er von der Leitsystem-Planung genaue Angaben, wo solche Schilder installiert werden. Ebenso muss der Architekt wissen, ob z. B. in Wänden Verstärkungen oder Aussparungen nötig sind (etwa Einbaukästen für großformatige Tafeln, hinter denen Kabel liegen, oder Holzunterkonstruktionen in Gipskartonwänden, wo später ein Schild befestigt wird). Auch der Bodenleger muss informiert sein, wo Bodenindikatoren eingebaut werden – um an diesen Stellen z. B. keine Fußbodenheizungsschläuche verlaufen zu lassen oder Schnittkanten einzuplanen. Idealerweise enthalten die Ausführungspläne Detailschnitte, die die Einbindung von Schildern und Bodenindikatoren zeigen (z. B. Querschnitt eines taktilen Leitstreifens im Bodenbelag). Durch diese koordinierte Planung wird sichergestellt, dass es auf der Baustelle keine Überraschungen gibt („Oh, hier sollte ja ein Schild hin, da ist aber keine Befestigung möglich“).
Zusammenarbeit und Abstimmung: Ein Wegeleitsystem betrifft mehrere Disziplinen. Es ist daher sinnvoll, in Lph 5 Abstimmungstermine explizit hierfür anzusetzen: Architekt, ggf. ein externer Leitsystem-Designer, Fachplaner für Elektro/Licht, der*die Barrierefreiheitsbeauftragte und der Bauherr (Nutzervertretung) sollten das endgültige Konzept gemeinsam durchgehen. Hier können Details festgelegt werden: z. B. welche Schilder vorab vom Bauherrn freigegeben werden müssen (Design-Prototypen einholen), welche Normen verbindlich einzuhalten sind, bis wann etwaige Genehmigungen erfolgen. Manche Wegeleitsysteme – insbesondere große Außenwerbeanlagen oder touristische Hinweiszeichen – können genehmigungspflichtig sein (Sondernutzung öffentlichen Raums). Solche Punkte sind spätestens in Lph 5 zu klären, da sie Einfluss auf Ausführung und Terminplan haben.
Standardisierung und Inhalte fixieren: In der Ausführungsplanung werden alle Inhalte final festgelegt. Das heißt, nun müssen alle Texte für Schilder, alle Raumbezeichnungen, Geschossbezeichnungen etc. feststehen (zumindest vorläufig, Änderungen sind teuer). Ebenso werden in dieser Phase die Layout-Standards bestimmt (sofern nicht schon in Lph 3 gemacht): z. B. Schriftgröße für Türschilder, genaue Farbtöne (definiert nach RAL oder Pantone), Material der Schilder (Acryl, Aluminium etc.), Befestigungsart (Schrauben, Kleben, in die Decke abhängen). Diese Festlegungen fließen dann in Leistungsbeschreibungstexte ein. Hier zahlt es sich aus, wenn bereits in der Entwurfsphase ein Designmanual erstellt wurde. Falls nicht, sollte spätestens jetzt ein Beschilderungshandbuch erarbeitet werden, das jeden Schildtyp mit Maßangaben und Design beschreibt. Ein solches Handbuch dient auch später dem Facility Management als Dokumentation.
Normgerechte Umsetzung überprüfen: Nachdem in vorherigen Phasen die Grundkonzeption erarbeitet wurde, ist es in Lph 5 notwendig, die Normerfüllung konkret nachzuweisen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, für kritische Fälle Berechnungen anzustellen: Passt die gewählte Schriftgröße zur Lesedistanz (Stichprobe: 15 mm hohe Schrift auf 5 m Distanz gerade noch lesbar)? Wird der erforderliche Kontrast erreicht (ggf. mithilfe von Herstellerangaben zu Reflexionswerten oder mit Kontrast-Messung)? Entspricht die geplante Anordnung der Schilder den Vorgaben der ArbStättV (z. B. Rettungszeichen in Höhe 2–2,5 m)? Diese Fragen sollten intern geprüft und dokumentiert werden. Wenn nötig, sind Sachverständige einzubeziehen – etwa ein Prüfer für Barrierefreiheit könnte das Konzept gegentesten. In den meisten Bundesländern muss im Baugenehmigungsverfahren ein Nachweis der Barrierefreiheit erbracht werden; das Wegeleitsystem ist Teil davon. Der Architekt als Verantwortlicher sollte daher die Planung so gestalten, dass er guten Gewissens bestätigen kann: „Alle Schutzziele (Warnen, Orientieren, Leiten) gemäß DIN 18040-1 sind erfüllt“. Die Ausführungspläne dokumentieren diese Erfüllung (z. B. durch Vermerk „mit Brailleschrift“ an relevanten Stellen, Darstellung der Leitstreifen etc.).
Beispielhafte Integration durch Abstimmung: Aus dem FM-Connect-Portfolio lässt sich entnehmen, dass bei der Planung z. B. taktiler Leitsysteme eine enge Abstimmung mit Architekten, Designern und Barrierefrei-Experten erfolgt. Nur so wird gewährleistet, dass die Systeme nahtlos in die Gebäudestruktur integriert sind und den gesetzlichen Anforderungen wie DIN 32984 entsprechen. Genauso sollten auch akustische Systeme in Lph 5 in Abstimmung mit Sicherheitsfachplanern eingeplant werden, damit z. B. Durchsageanlagen oder akustische Terminals richtig positioniert und beschallt sind. Falls Externe (z. B. ein spezialisierter Schilderhersteller oder ein Fachplaner für Leit- und Informationssysteme) beteiligt sind, müssen deren Planungen in die Gesamtzeichnungen eingearbeitet werden.
Ausschreibungsreife Unterlagen erstellen: Leistungsphase 5 liefert die Grundlage für die Ausschreibung (Lph 6). Daher müssen alle Leistungen des Wegeleitsystems quantifiziert und beschrieben sein. Konkret: In den Ausführungsplänen sind alle Schilder nummeriert, sodass in der Mengenermittlung steht „Schildertyp A, Anzahl X; Schildertyp B, Anzahl Y; Laufmeter Bodenleitstreifen; etc.“. Außerdem sollten technische Spezifikationen bereitstehen (z. B. Materialbeschreibungen, Anforderung an Brailleschrift nach DIN). Oft ist es sinnvoll, einen eigenen Leistungsverzeichnis-Abschnitt „Beschilderung und Wegleitsystem“ zu erstellen, um diesen Komplex geordnet auszuschreiben. Alternativ kann es in Gewerke aufgeteilt sein (Maler übernimmt Türschilder, Elektrobauer die beleuchteten Fluchtzeichen, Bodenleger die Leitstreifen). Wie auch immer: Die Informationen aus Lph 5 speisen diese Ausschreibungen. Sorgfältige Planung hier verhindert Fehlangebote und Änderungen während Bauausführung.
Integration in Lph 5 bedeutet also, das Wegeleitsystem vollumfänglich als eigenen „Baukasten“ in die Planungsunterlagen aufzunehmen und gleichzeitig die Verknüpfung mit allen anderen Gewerken sicherzustellen. Mit Abschluss der Leistungsphase 5 sollte ein Außenstehender (z. B. ein Bauleiter) in den Plänen klar erkennen können, welches Schild wo hin kommt, wie es aussieht und montiert wird, und welche Vorleistungen (Strom, Einbaugehäuse etc.) dazu nötig sind. Alle Beteiligten haben idealerweise das Konzept abgestimmt und freigegeben, sodass in den folgenden Phasen (Vergabe, Bau) keine grundlegenden Änderungen mehr auftreten. Kurzum: Lph 5 bringt das Wegeleitsystem vom Konzept zur Realisierungsreife
Typische Fehlerquellen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Trotz sorgfältiger Planung gibt es bei Wegeleitsystemen typische Stolpersteine.
Aus der Praxis und Literatur lassen sich mehrere häufige Fehlerquellen identifizieren – und entsprechende Gegenmaßnahmen, um Qualität sicherzustellen:
Zu späte Berücksichtigung des Leitsystems im Planungsprozess: Oft wird das Wegeleitsystem erst am Ende der Planung „draufgesetzt“. Dies führt zu Fehlern wie fehlendem Budget, nicht vorgesehenen Anschlüssen für digitale/beleuchtete Schilder oder baulichen Hindernissen (z. B. fehlt ein Fundament für eine Außenstele). Maßnahme: Das Leitsystem frühzeitig (ab Entwurfsplanung) mitdenken und interdisziplinär planen. Architektur, Innenarchitektur und Grafikdesign sollten parallel laufen. So können nötige technische Grundlagen (Strom, Befestigungen) rechtzeitig geschaffen werden und das System wird optisch und funktional in den Bau integriert. Frühe Planung spart Kosten und ermöglicht optisch ansprechendere Lösungen (statt nachträglicher Provisorien).
Unzureichende Nutzerorientierung: Ein klassischer Fehler ist, das Leitsystem aus Sicht der Betreiber zu denken, nicht aus Sicht eines fremden Nutzers. Dadurch entstehen Lücken: Man begnügt sich z. B. mit einem Firmenschild am Eingang und ein paar Türschildern und meint, das reiche aus – weil man sich selbst ja auskennt. Externe Besucher irren dann umher, weil Hinweise zu ihrem Ziel fehlen. Auch Aspekte der Barrierefreiheit werden so oft übersehen (es reicht eben nicht, nur für Durchschnittsnutzer zu planen). Maßnahme: Nutzerzentrierung herstellen! Bereits in der Planungsphase sollten verschiedene Besucherperspektiven durchgespielt werden (Kundin, Lieferantin, fremdsprachiger Gast, Mensch mit Behinderung, etc.). Jede dieser Persona sollte anhand der geplanten Beschilderung ihr Ziel finden können – was fehlt dafür? Insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen müssen explizit berücksichtigt werden (barrierefreie Wege, Beschilderung in Braille, größere Schrift, klare Piktogramme). Eine Prüfung durch echte Nutzergruppen oder Experten (z. B. Behindertenbeauftragte) ist eine sinnvolle Qualitätssicherungsmaßnahme, um blinde Flecken aufzudecken.
„Schilderwald“ oder Informationsflut vs. Informationslücken: Zwei Extreme treten oft auf – entweder es gibt viel zu wenige Schilder (Nutzer irren herum mangels Hinweisen) oder es gibt ein Übermaß an Tafeln, Zetteln und Aushängen, die unkoordiniert wirken. Beide Situationen mindern die Orientierung. Maßnahme: Strukturierte Informationsplanung. Anstatt Schilder ad hoc aufzustellen, ist ein durchdachtes Konzept zu erstellen (siehe Planungskriterien). Dabei unbedingt Verkehrsströme analysieren – welche Hauptrouten nehmen Besucher, wo brauchen sie Entscheidungen? Daran orientiert sich die Platzierung von Wegweisern. Unnötige Dopplungen vermeiden: z. B. lieber eine Übersichts-Tafel am Eingang mit grober Info und weitere kleine Wegweiser im Innern, statt am Eingang schon jedes Detail aufzulisten. Ebenso irrelevante Informationen für Besucher ausblenden (z. B. interne Raumnummern müssen nicht auf Besucherwegweisern stehen). Hier hilft es, Wegeketten zu definieren: Der Besucher folgt einer primären Beschilderung bis zu einem Knoten, dort erhält er neue Info, etc. Und ganz wichtig: Regelmäßige Überprüfung und „Aufräumen“ der Schilder während Planung und Nutzung. Oft werden bei Bestandsbauten immer wieder neue Schilder hinzugefügt (z. B. in Krankenhäusern Ergänzungen mit Zetteln); ein gutes Konzept hätte viele dieser Infos gleich eingeplant oder würde alte Schilder bei Änderungen ersetzen statt ergänzen.
Keine Zukunfts- und Änderungsfähigkeit: Viele Leitsysteme sind zu starr gedacht. Einmal montiert, kann man sie kaum ändern – was passiert, wenn Abteilungen umziehen oder neue dazu kommen? Ohne Vorsorge kommt es zu den erwähnten provisorischen Ergänzungen. Maßnahme: Schon in Lph 5 auf Flexibilität achten. Das heißt: modulare Schildersysteme wählen, Wechselmöglichkeiten vorsehen (z. B. Schilder mit Einschubstreifen). Auch digitale Komponenten können zukünftige Änderungen erleichtern (ein digitales Türschild lässt sich per Software neu beschriften). Zudem sollte man dem Auftraggeber vermitteln, dass Pflege und Aktualisierung Teil des Leitsystems sind – somit ggf. Wartungsverträge einplanen. Ein „zu kurz gedachtes“ System verursacht sonst hohe Folgekosten. Daher immer fragen: „Was, wenn … (eine neue Abteilung kommt)? Wie einfach ist es, dann das System zu erweitern?“ – Ein gutes System kann erweitert werden, ohne komplett neu zu beginnen.
Fehlendes oder inkonsistentes Designkonzept: Manchen Planungen fehlt die Liebe zum Detail in der grafischen Ausarbeitung. Dann entstehen zwar funktionale Schilder, aber ohne gestalterischen Zusammenhang. Typische Fehler: uneinheitliche Typografie (unterschiedliche Schriftgrößen auf verschiedenen Etagen), wechselnde Layouts (mal ist der Pfeil links vom Text, mal darüber), verschiedene Montagen (in einem Gang Deckenschilder, im nächsten Wandpfeile ohne Not). Auch die Vernachlässigung des Corporate Designs kann ein Fehler sein, wenn das Leitsystem nicht zum Image passt. Maßnahme: Designrichtlinie aufstellen. Am besten arbeitet eine Grafikerin ein vollständiges Gestaltungskonzept für das Wegeleitsystem aus – mit Vorgaben zu Farben, Schriften, Logos, Pfeil-Icons, Material, Montagehöhen. Dieses Konzept ist mit der Architektur abzustimmen (Material und Farbe z. B. passend zur Innenausstattung wählen). Zudem sollte es schriftlich fixiert sein, damit bei Nachbestellungen in Jahren noch dieselben Spezifikationen angewandt werden. Ein durchdachtes Designkonzept kann das Leitsystem auch ästhetisch ansprechend machen, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. Qualitätssicherung heißt hier: Vor Realisierung Muster anfertigen lassen (z. B. ein Probeschild) und von Bauherrn freigeben lassen, damit es keine Missverständnisse gibt.
Fehlerhafte oder schlampige Ausführung: In der Umsetzungsphase können viele Fehler passieren: Schilder werden an falscher Stelle montiert, auf falscher Höhe, vertauscht oder in schlechter Qualität hergestellt. Selbst gute Planung schützt nicht 100 % davor. Maßnahme: Bauüberwachung und Abnahme gezielt auch fürs Wegeleitsystem durchführen. In Lph 8 (Bauüberwachung) sollte dieder Bauleiterin oder Fachplanerin kontrollieren, ob die Beschilderungsfirma die Montagepunkte korrekt einhält (Anhand der Beschilderungspläne abhaken). Es ist sinnvoll, eine Checkliste (siehe unten) zu nutzen, um nichts zu übersehen. Bei der förmlichen Abnahme des Bauwerks sollte das Leitsystem mit geprüft werden – idealerweise im Beisein eines Vertreters der Nutzer (z. B. eine blinder Testerin läuft Probewege ab). Festgestellte Mängel (fehlende Schilder, wackelige Befestigungen, unleserliche Kontraste) müssen nachgebessert werden.
Mangelnde Wartung und Aktualisierung im Betrieb: Nach Fertigstellung ist ein Wegeleitsystem kein statisches Objekt – Inhalte können sich ändern (z. B. neue Mieter, andere Öffnungszeiten) und Materialien altern (Aufkleber lösen sich, Farben verblassen, Beleuchtung defekt). Wenn dies vernachlässigt wird, verliert das System an Wert. Maßnahme: Bereits im Planungskonzept sollte ein Pflegeplan angedacht werden. Etwa: Wer aktualisiert Beschriftungen? Gibt es Ersatzschilder in Reserve? Wie oft wird die Anlage kontrolliert? Im Rahmen des Facility Managements sollte das Leitsystem regelmäßigen Inspektionen unterzogen werden (ähnlich wie Brandschutzbeschilderung). FM-Connect weist auf die fortlaufende Anpassung an veränderte Anforderungen hin – ein gutes Leitsystem „lernt“ also über die Zeit und wird angepasst. Qualitätskriterium ist, dass das System z. B. nach einigen Jahren immer noch dem Stand der Norm entspricht und alle aktuellen Ziele ausweist.
Es lässt sich sagen:
Viele Fehler entstehen durch mangelnde Planungstiefe oder fehlende Koordination. Qualitätssicherung setzt daher früh an – in Form von sorgfältiger Planung, interdisziplinärer Abstimmung und Einbindung der Nutzerperspektive. In der Ausführungsphase sind es vor allem Kontrolle und Kommunikation, die Qualität sicherstellen: klare Vorgaben in den Ausschreibungen, Überprüfung der Umsetzung, und Einplanung von Korrekturschleifen. Mit einem systematischen Vorgehen (z. B. Arbeiten mit der hier folgenden Checkliste) lässt sich gewährleisten, dass das Wegeleitsystem am Ende nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern auch in der Realität funktioniert und langlebig ist.
Checkliste für Leistungsphase V (Ausführungsplanung)
Prüfkriterium | Erfüllt (Ja/Nein) |
---|---|
Planungsgrundlagen und Unterlagen | |
Ist ein vollständiger Beschilderungs- und Leitplan erstellt (alle Standorte von Schildern, Piktogrammen, Bodenindikatoren sind in den Grundrissen markiert)? | |
Liegt ein Beschilderungsverzeichnis (Liste aller Schilder mit Textinhalt, Typ, Größe, Material) vor? | |
Sind Detailzeichnungen/Angaben für Sonderkonstruktionen (z. B. freistehende Stelen, Deckenabhänger) ausgearbeitet? | |
Wurden Entwurf und Planung des Wegeleitsystems vom Bauherrn bzw. Nutzer freigegeben (ggf. Muster oder Visualisierungen bestätigt)? | |
Normen- und Vorschriftenkonformität | |
Wurde das Zwei-Sinne-Prinzip gemäß DIN 18040-1 umgesetzt (wichtige Informationen für mindestens zwei Sinne wahrnehmbar)? | |
Entsprechen die geplanten visuellen Informationen den Anforderungen der DIN 32975 (ausreichende Kontraste ≥ 0,4, passende Schriftgrößen, Beleuchtung berücksichtigt)? | |
Entspricht das taktile Bodenleitsystem der DIN 32984 (Profilformen, Kontrast, Anordnung an erforderlichen Stellen)? | |
Sind die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen nach ASR A1.3 / ISO 7010 korrekt vorgesehen (Notausgänge, Erste-Hilfe, Verbots-/Gebotszeichen etc.)? | |
Werden alle weiteren einschlägigen Normen eingehalten (z. B. DIN 18040-1 für Bewegungsflächen, DIN 32986 für Brailleschrift an Handläufen/Türen, DIN 32989 für tastbare Übersichtspläne, DIN ISO 23601 für Flucht- und Rettungspläne)? | |
Barrierefreiheit | |
Sind alle öffentlich zugänglichen Bereiche und Funktionen stufenlos bzw. über Aufzug/Rampe erreichbar (keine „Sackgassen“ für Rollstuhlfahrende)? | |
Ist die barrierefreie Hauptroute vom Eingang zu den wichtigsten Punkten ausgewiesen (Rollstuhlpiktogramme und Hinweise auf Aufzüge/Rampen vorhanden)? | |
Sind an allen relevanten Stellen taktile Informationen (Braille, erhabene Schrift) für blinde/sehbehinderte Menschen vorgesehen? (z. B. an Türschildern, an Handläufen, an Aufzugstableaus) | |
Wurden akustische Orientierungshilfen für blinde Menschen bedacht (z. B. Sprachausgabe an Infopunkten oder Aufzügen)? | |
Sind die geplanten Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung geeignet (z. B. Induktionsschleifen an Theken, visuelle Alarme, geringe Nachhallzeit in Durchsageräumen)? | |
Wurden die Bedürfnisse von älteren Menschen und Personen mit kognitiven Einschränkungen berücksichtigt (klare Symbole, einfache Sprache, Sitzmöglichkeiten entlang langer Wege)? | |
Visuelle Beschilderung | |
Ist das Beschilderungssystem einheitlich gestaltet (Schriftart, Farben, Design konsequent durchgezogen)? | |
Sind alle Texte verständlich und konsistent (einheitliche Terminologie, keine Abkürzungen ohne Erklärung)? | |
Sind Piktogramme genormt bzw. allgemein verständlich und werden konsistent eingesetzt (kein Mischen unterschiedlicher Symbolstile)? | |
Wurde auf ausreichende Größe der Schilder und Schriftzeichen geachtet (Lesbarkeit aus angemessener Entfernung gewährleistet)? | |
Haben alle Schilder einen ausreichenden Leuchtdichtekontrast zum Hintergrund (ggf. Kontrastwertberechnung nach DIN 32975 durchgeführt)? | |
Sind die Positionen der Schilder so gewählt, dass sie gut sichtbar sind (keine Sichtbehinderungen, im typischen Blickfeld angebracht) und ungefähr auf einheitlicher Höhe pro Kategorie? | |
Wurden mehrsprachige Hinweise vorgesehen, falls relevant (z. B. Englisch für internationale Gäste)? | |
Taktile Leitsysteme | |
Sind Leitstreifen (Rillenplatten) an notwendigen Wegen geplant – insbesondere in großen offenen Flächen oder langen Hallen, um zu wichtigen Zielen zu führen? | |
Sind Aufmerksamkeitsfelder (Noppenplatten) vor allen Treppen, an Gefahrenstellen und evtl. vor wichtigen Anlaufpunkten (Info, WC) vorgesehen? | |
Haben alle Bodenindikatoren den erforderlichen Kontrast zum Bodenbelag (ggf. mit Begleitstreifen) und eine rutschfeste Oberfläche? | |
Sind taktile Übersichtspläne oder Modelle an zentralen Stellen (z. B. Haupteingang) eingeplant, falls die Gebäudegröße dies sinnvoll macht? | |
Verfügen Raum- und Türschilder über Brailleschrift und erhabene Profil-Schrift für blinde/sehbehinderte Nutzer*innen? | |
Sind Handläufe in Treppenhäusern mit taktiler Beschriftung (Stockwerksangabe in Braille) ausgestattet? | |
Wurden alle taktilen Elemente in ergonomischer Höhe und Reichweite positioniert (Schilder ca. 85–140 cm über OKF, Bodenindikatoren im Gehbereich etc.)? | |
Akustische Orientierung | |
Sind in großen oder unübersichtlichen Gebäudebereichen akustische Hilfen vorgesehen (z. B. Audio-Infosäulen, Durchsageanlage)? | |
Verfügen die Aufzüge über Sprachansagen der Etagen sowie akustische Signalgeber (Glocke) bei Ankunft? | |
Ist für wichtige Informationen eine Sprachwiedergabe vorgesehen (z. B. automatische Ansage in einem Besucherzentrum, sprechender Wegweiser auf Knopfdruck)? | |
Wurde die Umgebungsakustik berücksichtigt, sodass Durchsagen verständlich sein werden (ggf. Akustikmaßnahmen bei starkem Hall oder Lärm eingeplant)? | |
Gibt es optische Alternativen zu allen akustischen Signalen, damit auch Hörgeschädigte die Informationen erhalten (z. B. LED-Anzeige parallel zur Durchsage)? | |
Beleuchtung und Stromversorgung | |
Sind alle Orientierungs- und Sicherheitsschilder mit ausreichender Beleuchtung geplant (Tageslicht oder künstliche Beleuchtung, ggf. beleuchtete Schilderkästen)? | |
Ist die Beleuchtung blendfrei und gleichmäßig, sodass Schilder in der Dunkelheit gut lesbar sind? | |
Verfügen die Rettungswegschilder und sicherheitsrelevanten Markierungen über Notstromversorgung oder langnachleuchtende Ausführung, gemäß Brandschutzkonzept/ASR A3.4? | |
Wurden für alle beleuchteten oder digitalen Elemente des Leitsystems die notwendigen Elektroanschlüsse eingeplant (inkl. Verkabelung, Schaltpunkte)? | |
Sind akzentuierende Beleuchtungen zur Wegeführung (z. B. Bodenleuchten, beleuchtete Handläufe) vorgesehen und eingezeichnet, falls Teil des Konzepts? | |
Sicherheitskennzeichnung | |
Entspricht die Flucht- und Rettungswegkennzeichnung dem Brandschutzplan (alle Notausgänge beschildert, Pfeilrichtungen korrekt, Schildergrößen nach Entfernung bemessen)? | |
Sind Feuerlöscher, Wandhydranten und Erste-Hilfe-Einrichtungen mit den vorgeschriebenen Hinweisschildern nach ASR A1.3 gekennzeichnet? | |
Wurden ggf. besondere Warnschilder (z. B. „Kein Zutritt“ für Unbefugte, Hinweis auf Videoüberwachung, etc.) an den erforderlichen Stellen berücksichtigt? | |
Ist ein aktueller Gebäudeübersichtsplan / Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 erstellt und wird er an zentralen Stellen ausgehängt (Eingang, jede Etage)? | |
Können Sicherheits- und Orientierungsschilder miteinander in Einklang gebracht werden, sodass keine Widersprüche oder Verdopplungen entstehen (z. B. Integration von Rettungshinweisen ins Leitsystem-Design)? | |
Qualitätssicherung und Kontrolle | |
Wurde das komplette Wegeleitsystem-Konzept mit allen Beteiligten (Architekt, Fachplaner, Bauherr, ggf. Nutzervertreter, Behörde) abgestimmt und final freigegeben? | |
Sind alle Inhalte (Beschriftungstexte, Symbole) auf Richtigkeit, Einheitlichkeit und Rechtschreibung geprüft? (Vier-Augen-Prinzip zur Kontrolle der Schilderbeschriftungen durchgeführt) | |
Wurden Muster-Schilder oder Prototypen begutachtet, um Material, Lesbarkeit und Design zu verifizieren, bevor die Gesamtherstellung erfolgt? | |
Ist im Bauzeitenplan berücksichtigt, dass die Schildermontage rechtzeitig vor Nutzungsaufnahme erfolgt und noch eine Begehung zur Kontrolle möglich ist? | |
Wurde ein Abnahmeprozess definiert, bei dem das fertige Leitsystem überprüft wird (inkl. Tests durch Endnutzer, z. B. eine Person mit Sehbehinderung läuft die Route ab)? | |
Liegen alle relevanten Unterlagen zur Dokumentation vor (Pläne, Verzeichnisse, Pflegehinweise), um das Wegeleitsystem im Betrieb instand halten und bei Änderungen anpassen zu können? |